TIROLER TAGESZEITUNG „Leitartikel“ Samstag, 1. Dezember 2018, von Mario Zenhäusern: „Hochsicherheitszone“
Innsbruck (OTS) – Waffenverbotszone und verschärftes Waffengesetz
statten Polizei und Justiz mit dem nötigen Werkzeug aus, um gegen die
Eskalation der Gewalt in Teilen Innsbrucks vorzugehen. Es liegt an
ihnen, die neuen Möglichkeiten zu nützen.
Mit heutigem Tag wird die zuletzt zu trauriger Berühmtheit gelangte
Innsbrucker Bogenmeile zur ersten Waffenverbotszone Österreichs. Die
Behörden verneinen zwar einen direkten Zusammenhang mit der tödlichen
Messerattacke vom vergangenen Wochenende, ganz von der Hand zu
weisen ist er aber nicht. Zumindest kommt die Möglichkeit, eine
derartige Regelung einzuführen, den Verantwortlichen in der
Landespolizeidirektion nicht ungelegen. Ab sofort ist es in der
Bogenmeile und in den dort befindlichen Lokalen verboten, Waffen zu
tragen. Betroffen sind Schusswaffen genauso wie Messer, Schlagstöcke
und alle weiteren Gegenstände, die geeignet sind, anderen Personen
Schaden zuzufügen.
Parallel zu dieser Verschärfung der rechtlichen Situation hat der
Innenausschuss des Parlaments über eine Änderung des Waffengesetzes
beraten, die noch im Dezember im Nationalrat beschlossen werden soll.
Im Mittelpunkt der Novelle stehen so genannte Drittstaatsangehörige,
das sind laut österreichischer Definition im Niederlassungs-,
Aufenthalts- und Fremdenpolizeigesetz „Personen, die nicht EWR-Bürger
oder Schweizer Bürger“ sind. Ihnen droht mit Inkrafttreten der
Waffengesetzänderung bereits beim Mitführen eines Messers eine
Strafe, im Falle der Nichteinbringung auch Haft.
Mit diesen Neuerungen reagieren Staat und Landespolizeidirektion
auf die zuletzt steigende Zahl von Verbrechen mit Stichwaffen und auf
die Tatsache, dass Messer bei Asylwerbern immer häufiger zur
„Grundausstattung“ zu gehören scheinen. Die gesetzlichen
Möglichkeiten, dagegen vorzugehen und so einen Beitrag zur Steigerung
des subjektiven Sicherheitsgefühls in der Stadt zu leisten, sind
damit vorhanden. Jetzt liegt es an der Polizei, die Einhaltung der
Vorschriften in der damit geschaffenen Hochsicherheitszone auch
entsprechend zu kontrollieren. Bei Tag und vor allem in der Nacht.
Und es liegt an der Justiz, Zuwiderhandlungen entsprechend zu ahnden.
Denn genauso, wie jedes Gesetz nur so gut ist wie seine Kontrolle,
erlahmt jede noch so engagierte Kontrolltätigkeit mit der Zeit, wenn
die festgestellten Verstöße nicht die entsprechenden Sanktionen nach
sich ziehen.
Detail am Rande: Touristen sind von den Änderungen im Waffengesetz
natürlich nicht betroffen. Eine typisch österreichische Lösung.
Probleme, die zahlende Gäste verursachen, wiegen in einem Land, das
vom Tourismus lebt, nicht so schwer. Dabei stellen die Deutschen
laut Kriminalstatistik die zahlenmäßig stärkste Gruppe unter den
fremden Tatverdächtigen.
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