Beate Hartinger-Klein: Inklusion und Teilhabe an der Gesellschaft sollen eine Selbstverständlichkeit sein

Sozialministerium zieht positive Bilanz anlässlich des internationalen Tages der Menschen mit Behinderungen

Wien (OTS) – Zum internationalen Tag der Menschen mit Behinderung,
der sich heuer zum 25. Mal jährt, sieht Sozialministerin
Hartinger–Klein Österreich auf einem guten Weg, wenn es um die
Verbesserung der Situation von Menschen mit Behinderungen geht. „Die
Ratifizierung der UN-Behindertenrechtskonvention, das
Behindertengleichstellungspaket, der nationale Aktionsplan für
Menschen mit Behinderung und nicht zuletzt das Inklusionspaket
zeigen, welch hohen Stellenwert Behindertenpolitik in Österreich
einnimmt – und diesen Weg gehen wir konsequent weiter! Durch die
erstmalige Aufnahme von Menschen mit Behinderungen als eigene
Zielgruppe beim AMS und den erarbeiteten Verbesserungen in Umsetzung
des Inklusionspaketes werden wir einen weiteren Schritt hin zu
Gleichberechtigung und umfassender Teilhabe setzen“, ist die
Ministerin überzeugt.

Nachdem Menschen mit Behinderungen von den Folgen der
Wirtschaftskrise am Arbeitsmarkt besonders hart betroffen waren, ist
es gelungen, im Jahr 2018 erstmals eine Trendwende bei der
Arbeitsmarktsituation herbeizuführen. Im Vormonat betrug der Rückgang
der Arbeitslosigkeit von begünstigten Menschen mit Behinderungen 7,8
%. „Wenngleich der beruflichen Teilhabe von Menschen mit
Behinderungen hohe Priorität zukommt, so muss das Ziel aber stets
eine umfassende barrierefreie Teilhabe in sämtlichen Lebensbereichen
im Sinne des Regierungsprogrammes sein.

Daher freut es mich besonders, dass es unter österreichischem
Ratsvorsitz gelungen ist, die jahrelangen Bemühungen auf europäischer
Ebene für eine Richtlinie über Barrierefreiheitsanforderungen für
Produkte und Dienstleistungen erfolgreich zu einem Abschluss zu
bringen“, zeigt sich die Ministerin erfreut. Dieser sogenannte
European Accessibility Act schafft künftig in der gesamten
Europäischen Union einheitliche Regeln zur barrierefreien Nutzung von
Dienstleistungen und bestimmten Geräten, wie zum Beispiel Computer
oder Handys. Auch Selbstbedienungs– und Zahlungsterminals sowie
Geldautomaten sind von diesen neuen Bestimmungen betroffen, wodurch
ein wichtiger Beitrag zum Abbau vorhandener Barrieren im öffentlichen
Leben gesetzt wird und vielen Menschen mit Behinderungen die Führung
eines selbstbestimmten Lebens ermöglicht werden soll.

Besondere Bedeutung kommt insbesondere auch der Fortsetzung des
2020 auslaufenden Nationalen Aktionsplanes für Menschen mit
Behinderungen zu, der im Sinne des Regierungsprogrammes fortgesetzt
werden soll. Aus diesem Grund erfolgen neben der konsequenten
Verfolgung der Umsetzung des bestehenden Aktionsplanes bereits die
Vorbereitungen für die Weiterführung, denn „wenn es um die
gleichberechtigte Teilhabe von Menschen mit Behinderungen geht, gilt
es, keine Zeit zu verlieren“, betont die Ministerin, die im nächsten
Jahr auch einen Schwerpunkt auf Information und Bewusstseinsbildung
legen möchte. „Wir werden hier gemeinsam mit den Vertreterinnen und
Vertretern der Menschen mit Behinderungen, bei denen ich mich bei
dieser Gelegenheit vielmals für ihren Einsatz bedanken möchte, dafür
sorgen, dass die nach wie vor bestehenden Barrieren in den Köpfen
vieler Menschen abgebaut werden“ so die Ministerin abschließend.

Bundesministerium für Arbeit, Soziales, Gesundheit und Konsumentenschutz
Axel Ganster, MAS
Pressesprecher von Sozialministerin Beate Hartinger-Klein
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