Klarstellung der B&C Privatstiftung und B&C Industrieholding GmbH (B&C) im Zusammenhang mit UniCredit Gruppe

Wien (OTS) – 1. Im Rahmen einer Transaktion im Jahre 2008 erwarb B&C
sämtliche Genussrechte an den Industriebeteiligungen der B&C von der
UniCredit Gruppe (UniCredit) zurück. B&C zahlte dafür an die
UniCredit einen Gesamtkaufpreis von ca. EUR 1,2 Mrd.

2. Im Rahmen dieser Transaktion verzichtete die UniCredit
ausdrücklich auf ihre Stellung als Begünstigte der B&C Privatstiftung
und trat jedwede verbleibenden gegenwärtigen und jedwede zukünftigen
Vorteile und Rechte, sofern überhaupt vorhanden, an B&C ab.

3. Die Transaktion bezweckte die endgültige rechtliche und
wirtschaftliche Trennung der B&C Privatstiftung von der UniCredit, um
der B&C Privatstiftung die ungehinderte Verfolgung ihres
Stiftungszwecks zu ermöglichen, insbesondere die Förderung des
österreichischen Unternehmertums.

4. Wir haben erfahren, dass die UniCredit Transaktionen in Betracht
zieht, um ihre angebliche Position als Begünstigte der B&C
Privatstiftung – trotz ihres ausdrücklichen Verzichts im Jahre 2008 –
zu monetarisieren und ihre Position als Letztbegünstigte zu
veräußern.

5. Nach Ansicht von B&C Privatstiftung und B&C würde die Verfolgung
solcher Transaktionen:
a) einen Verstoß der UniCredit gegen geltendes Recht und bestehende
Verträge bedeuten, möglicherweise auch jeder Partei, die sich in
Kenntnis der Umstände für den Abschluss solcher Transaktionen mit der
UniCredit entschließt; und
b) nicht dazu führen, dass die durch Verzicht erloschene Position als
Begünstigte oder die Position als Letztbegünstigte übertragen wird.

6. B&C Privatstiftung und B&C werden ihre Rechte gegenüber der
UniCredit und jedem Dritten, der beabsichtigt, an solchen
Transaktionen teilzunehmen, mit allen zu Gebote stehenden Mitteln
verteidigen.

Jürgen Gangoly, Jörg Wollmann, The Skills Group GmbH
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Dr. Peter Winkler, Partner, Eisenberger & Herzog Rechtsanwalts GmbH
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