Gudrun Kugler erfreut über Einstimmigkeit für Menschenrechte im Bereich „Haft in der Heimat“

Zustimmung aller Parlamentsfraktionen zu einem Antrag der Regierungsparteien

Wien (OTS) – Alle fünf Parlamentsparteien haben heute in der Sitzung
des Menschenrechtsausschusses einem Antrag von
ÖVP-Menschenrechtssprecherin Abg. Dr. Gudrun Kugler und ihrem Pendant
bei der FPÖ, Abg. Dr. Susanne Fürst, betreffend „Haft in der Heimat“
zugestimmt. „Die einstimmige Unterstützung des Antrages ist eine
große Freude und entspricht der parteiübergreifenden Vernunft, die
wir in Fragen der Menschenrechte walten lassen sollten“, so Kugler
nach der Ausschusssitzung.

Der Antrag forciere nicht nur die Rechtsstaatlichkeit innerhalb und
außerhalb der EU, wenn es um Menschenrechte und damit um Schicksale
geht. Es handle sich darüber hinaus um eine Vereinfachung für den
Besuchskontakt und die Resozialisierung der ausländischen Häftlinge
in ihren Heimatländern und um eine Entlastung der Gefängnisse in
Österreich, erklärt Kugler.

Der Antrag „Haft in der Heimat“ hebt ein Vorhaben im
Arbeitsübereinkommen der Bundesregierung auf parlamentarische Ebene.
Die Bundesregierung wird darin „ersucht,

das Konzept „Haft in der Heimat“ durch verstärkte bilaterale Übereinkommen und konsequente Anwendung der bestehenden multilateralen Übereinkommen und Rechtsgrundlagen in der EU und in Drittstaaten zu forcieren;nsich in EU- sowie Drittstaaten für die Verbesserung von Haftbedingungen entsprechend den Forderungen der EMRK (insbes. Artikel 3) einzusetzen;nsich für eine weitere Initiative auf EU-Ebene mit dem Ziel des Strafvollzugs im Heimatland bei EU-Bürgern und durch Einsatz finanzieller Mittel für Drittstaaten außerhalb der EU einzusetzen sowiendiplomatische, rechtliche und politische Mittel zum Abschluss von Überstellungsverträgen zu ergreifen.“
(Schluss)n

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