Moser: Kampf gegen Antisemitismus und Hassdelikte muss europäischesKernthema werden
Aktuelle Aussprache mit Justizminister Josef Moser im Menschenrechtsausschuss
Wien (PK) – Der Kampf gegen Antisemitismus und Rassismus bedürfe
enormer Beachtung und müsse in der EU zu einem Kernthema werden,
sagte heute Justizminister Josef Moser im Menschenrechtsausschuss des
Nationalrats. Beim Europäischen Rat Ende nächste Woche will er das
Thema aktiv auf die Agenda bringen, gerade in Verbindung mit Hass im
Netz erwägt er strafrechtliche Anpassungen. Am Ende des Tages brauche
es eine europaweite Regelung, um jeder Form von Antisemitismus und
Hassdelikten Einhalt gebieten zu können.
Was Grund- und Menschenrechte anbelangt, gebe es in der EU jedenfalls
Nachholbedarf. Österreichs Ratsvorsitz habe deswegen das Thema
Rechtsstaatlichkeit aufs Tapet gebracht. Diese sei nicht nur im
Zusammenhang mit einem EU-Grundrechtverfahren nach Artikel 7 wichtig,
sondern auch zwischen den Mitgliedsstaaten.
In Bezug auf das Asyl-Quartier Drasenhofen, positionierte sich Moser
relativ klar. „Jede Einschränkung von Menschenrechten verurteile ich
auf das Schärfste“, sagte der Minister zu Andreas Kollross (SPÖ), der
darin auch eine Verantwortung des Bundes sieht. Die Causa werde von
der Staatsanwaltschaft nun rasch überprüft, um daraus die notwendigen
weiteren Schritte ableiten zu können, so der Justizminister.
Angesprochen von Renate Gruber (SPÖ) auf die umstrittene generelle
Ermächtigung für die Sozialministerin im Zusammenhang mit der
Kassenreform spielte Moser den Ball zurück ans Parlament. „Ich
schätze die Gewaltenteilung über alles“, so der Minister, bei der
Ermächtigung habe es sich um eine Gesetzesvorlage aus dem Parlament
gehandelt, außerdem sei er oder sein Ministerium bei den
Verhandlungen nicht eingebunden gewesen.
Moser hofft noch heuer auf fertigen Entwurf für Reform des
Maßnahmenvollzugs
Die Abgeordneten Harald Troch, Robert Laimer (beide SPÖ), Christian
Ries (FPÖ), Nikolaus Scherak (NEOS) sowie Alma Zadic (JETZT)
interessierten sich für die Situation in Österreichs Justizanstalten
sowie im Maßnahmenvollzug. Die Reformpläne seines Vorgängers für den
Maßnahmenvollzug seien nicht in der Schublade gelandet, nach
damaligen Widerständen allerdings einem Neustart unterzogen worden,
berichtete Moser. Der Entwurf für die Reform ist laut dem
Justizminister in Fertigstellung. Er hofft, dass sie noch in diesem
Jahr in Begutachtung gehen kann. Es gehe darum, nach innen und außen
zu schützen. Vorgesehen ist demnach, bei der Beurteilung über den
Maßnahmenvollzug neben einem Psychiater auch einen klinischen
Psychologe beizuziehen. Entscheiden soll künftig kein Einzelrichter
mehr, sondern ein Kollegialgericht.
Dem großen Zustrom im Maßnahmenvollzug müsse jedenfalls vielfältig
begegnet werden. So würde etwa die Infrastruktur im Forensischen
Zentrum Asten ausgebaut, zusammen mit psychiatrischen Kliniken werde
versucht, zusätzliches Kontingent zu schaffen. Es gelte das
Individualisierungsgebot mit dem Ziel, Häftlinge zu therapieren und
diese auch dazu zu motivieren. Dafür sei eine Kompetenz- und
Clearingstelle eingerichtet worden, so der Minister. Für Moser steht
außerdem die Frage im Raum, ob die rund 45 Mio. € an Kosten für die
Betreuung im Maßnahmenvollzug auch in Zukunft alleine vom
Justizministerium gestemmt oder auch vom Gesundheitsressort
mitgetragen werden sollen.
Geht es um den Mangel an Justizwachbeamten und deren Sicherheit,
berichtete Moser, dass die Angriffe in den Justizanstalten leicht
zurückgegangen seien. 5,18 Angriffe bis November 2018 gerechnet auf
100.000 Hafttage seien nicht überbordend aber dennoch zu viele.
Begegnet sei man diesem Problem bereits mit Deradikalisierung und
einer Rekrutierungsoffensive. Demnach sollen bis 2020 alle Posten in
Österreichs Haftanstalten nachbesetzt sein.
JETZT-Abgeordnete Zadic brachte außerdem in Erfahrung, dass zirka 36%
der angefochtenen Asylverfahren vom Bundesveraltungsgericht
aufgehoben wurden. Eine Personalaufstockung im
Bundesverwaltungsgericht wird derzeit geprüft. Was die in Diskussion
stehende Rechtsberatung in Asylverfahren betrifft, sagte Moser, dass
er nicht beabsichtige, die Rechtsberatung noch in diesem Jahr zu
kündigen. Dieses Thema stehe im ersten Halbjahr 2019 auf dem Plan,
zurzeit laufe die Evaluierung, so Moser gegenüber Nikolaus Scherak
(NEOS).
Hinsichtlich der sogenannten SDGs, den nachhaltigen
Entwicklungszielen der Vereinten Nationen (Suistainable Development
Goals), verwies Moser u.a. auf die Digitalisierungsoffensiven der
Regierung. Gearbeitet wird demnach etwa an einer interaktiven
digitalen Bürgerserviceplattform zur elektronischen Akteneinsicht.
Beim grenzüberschreitenden Zugang zu elektronischen Beweismitteln
(E-Evidence) ist Moser zuversichtlich, dass innerhalb der EU in
diesem Jahr noch eine Einigung erzielt werden kann. Einen
systematischen Informationsaustausch zu elektronischen Beweismitteln
oder zu Fehlinformationen vor Wahlen brauche es auch zwischen der EU
und den USA. Die Verhandlungen dafür könnten begonnen werden, die
Kommission brauche allerdings noch ein Verhandlungsmandat.
Österreich habe im Zusammenhang mit dem SDGs auch mit der nationalen
Anti-Korruptionsstrategie oder im Bereich des Strafrechts bereits
einige Maßnahmen gesetzt, dennoch gebe es noch einiges zu tun, wie
Moser gegenüber Petra Bayr (SPÖ) sagte.
Rund um die Debatte über eine mögliche Reform des Europäischen
Gerichtshofs für Menschenrechte positionierte sich Moser klar und
meinte, dass das Individualbeschwerderecht nicht angegriffen werden
dürfe. Gemäß 15. Zusatzprotokoll zur Europäischen
Menschenrechtskonvention würden organisatorische und
verfahrensrechtliche Maßnahmen im Gerichtshof weiter vorangetrieben,
wie er auf Nachfrage Gudrun Kuglers (ÖVP) sagte. Leider bedeute
dieses Protokoll allerdings auch ein Hemmnis für einen Beitritt der
EU zur Europäischen Menschenrechtskonvention.
Rückgang bei Vergewaltigungsdelikten, Anstieg der Kinder-Pornografie
Angesprochen von Susanne Fürst (FPÖ) auf aktuelle Deliktszahlen und
Entwicklungen im Bereich des sexuellen Missbrauchs informierte Moser,
dass Vergewaltigungsdelikte zurückgegangen seien, pornografische
Darstellungen Minderjähriger aber zugenommen hätten. Laut Minister
ist zudem ein Anstieg sexueller Belästigungen zu verzeichnen. Der
Anteil ausländischer StraftäterInnen sei bei diesen Delikten im
Vergleich zu Drogen- und Vermögensdelikten mit 26% verhältnismäßig
gering. Das Delikt der pornografischen Darstellungen von
Minderjährigen würde hauptsächlich von ÖsterreicherInnen begangen.
(Schluss Menschenrechtsausschuss) keg
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