Schramböck: Mehr Transparenz für Unternehmen gegenüber Plattformen
Wichtiger Fortschritt für fairen Wettbewerb im Rahmen der österreichischen Präsidentschaft erzielt
Wien (OTS/BMDW) – Die Wirtschaftsminister der Europäischen Union
einigten sich am 29.11.2018 auf eine Verordnung, die als erster
europäischer Rechtsakt die Beziehungen zwischen Online-Plattformen
und Unternehmen regelt. Damit stellt sie einen wichtigen ersten
Schritt auf dem Weg zur Vollendung des digitalen Binnenmarkts dar.
Die Ratsvorsitzende Margarete Schramböck, Bundesministerin für
Digitalisierung und Wirtschaftsstandort, unterstrich die Bedeutung
dieser Verordnung: „Mit dieser Verordnung werden die
Geschäftsbeziehungen zwischen Online-Plattformen und Unternehmen an
die Gegebenheiten des 21. Jahrhunderts angepasst. Faire
Geschäftsbeziehungen und Rechtssicherheit sind nicht nur für unsere
Unternehmen von zentraler Bedeutung, sondern auch für die Bürgerinnen
und Bürger.“ Gerade im E-Commerce ist es besonders wichtig, dass ein
fairer Wettbewerb in der digitalisierten Wirtschaft sichergestellt
wird.
Zwtl.: AT-Ratspräsidentschaft: KMU im Fokus
Die österreichische Ratspräsidentschaft hat sich ganz besonders für
die Anliegen von KMU eingesetzt, mit dem erklärten Ziel für eine
bessere Rechtslage zu sorgen. Gerade deshalb war es dem
österreichischen Vorsitz besonders wichtig, nationale Verbote von
Bestpreisklauseln zu verteidigen, die die Freiheit der Preissetzung
auf der eigenen Homepage von Unternehmen sicherstellen.
„Selbstverständlich setze ich mich Sicherstellung jenes Schutzes ein,
der gerade im Beherbergungssektor durch unlautere Geschäftspraktiken
notwendig geworden ist. Zudem hat er sich in Österreich und anderen
Teilen Europas deutlich bewährt. Plattformen stellen einen wichtigen
Distributionsweg für Unternehmen dar, aber wir brauchen die
regulativen Rahmenbedingungen, um Abhängigkeiten zu minimieren“,
betont Schramböck.
Auch für die Aufnahme eines verstärkten Kündigungsschutzes hat sich
die österreichische Ratspräsidentschaft aktiv eingesetzt: sofortige
Vertragskündigung und die damit einhergehende Löschung des Accounts
sollen nur in Ausnahmefällen möglich sein. Dies soll den betroffenen
Anbietern Zeit geben, sich mit den Plattform-Betreibern zu einigen
und sich auf etwaige Folgen einer Kündigung vorbereiten zu können.
„Die Einigung bildet eine ausgezeichnete Balance zwischen den
Anliegen der gewerblichen Nutzer und kleinerer Plattformen ohne
Unternehmen zu hohe bürokratische Verpflichtungen aufzuerlegen“,
unterstreicht Schramböck abschließend.
Bundesministerium für Digitalisierung und Wirtschaftsstandort
Kathrin Schriefer
Pressesprecherin der Bundesministerin Margarete Schramböck
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