Schwarz: Ärztegesetz bringt neue Perspektiven für Ärzte

Novelle heute im Gesundheitsausschuss einstimmig angenommen – Moderne Notarztausbildung, Klarstellungen zum ärztlichen Beistand für Sterbende

Wien (OTS) – Das neue Ärztegesetz, das die Anstellung von Ärzten
durch selbstständige Ärzte vorsieht, ermöglicht längere
Ordinationszeiten für Patientinnen und Patienten und den jungen
Ärzten eine Anstellung in einer Praxis. In Ordinationen soll auf
diese Weise ein Arzt auf Vollzeitbasis von 40 Wochenstunden
angestellt werden können; in Gruppenpraxen bis zu zwei Ärzte, und in
Teilzeit sogar bis zu doppelt so viele Personen. Die Verrechnung der
Leistungen mit der Sozialversicherung soll auf Basis des
Gesamtvertrages oder einer Einzelvereinbarung erfolgen. Junge Ärzte
können damit zu Beginn ihrer Laufbahn in einem Angestelltenverhältnis
einsteigen. Damit sollen auch die Hausarztpraxen gestärkt werden, die
für die wohnortnahe regionale Gesundheitsversorgung vor allem in
ländlichen Gebieten enorm wichtig sind. Das erklärte heute, Dienstag,
die Gesundheitssprecherin der neuen Volkspartei, Abg. Gaby Schwarz,
anlässlich der Sitzung des Gesundheitsausschusses, in der das
Ärztegesetz einstimmig angenommen wurde.

„Mit dieser Novelle bereiten wir zudem den Weg zu einer
modernisierten Notarztausbildung“, so die Mandatarin weiter.
Turnusärzte dürfen nun an Einsätzen im Rahmen von organisierten
Notarztdiensten, die an Krankenanstalten angebunden sind – unter
Voraussetzung einer entsprechenden Ausbildung und Prüfung – auch ohne
Anleitung und Aufsicht eines Notarztes eigenverantwortlich
teilnehmen. „Mit dem neuen Ärztegesetz sollen in Hinkunft ausreichend
klinisch gut ausgebildete Notärzte und Notärztinnen zur Verfügung
stehen. Gerade bei Unfällen oder Herz-Kreislauferkrankungen ist eine
rasche notärztliche Hilfe oft lebenswichtig – hier sind wir alle
darauf angewiesen, dass es genügend gut ausgebildete Notärzte gibt“,
unterstreicht Schwarz.

Ein besonderes Anliegen ist der Gesundheitssprecherin auch die in der
Novelle enthaltene Klarstellung über den ärztlichen Beistand für
Sterbende, die auf einen Vorschlag des Hospiz- und Palliativforums
zurückgeht, und die von Experten begrüßt werde. Dabei geht es um die
Zulässigkeit von symptomatischen Therapien wie beispielsweise bei
Schmerzen oder psychischen Leiden im Bereich der
palliativmedizinischen Versorgung am Lebensende. Es handle sich dabei
aber keineswegs eine Öffnung in Richtung „aktive Sterbehilfe“ – die
Verbote von Tötung auf Verlangen und Beihilfe zum Selbstmord bleiben
unberührt. „Es ist dies aber ein wichtiger und positiver Schritt im
Interesse von Menschen am Lebensende, um deren Leiden wirksam lindern
zu können“, schloss Schwarz.
(Schluss)

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