Wissenschaftsausschuss unterstützt Weiterentwicklung derDonau-Universität Krems
Zustimmung auch für neues Studentenheimgesetz, Meldung ausländischer Studiengänge und geänderte ÖH-Wahltage
Wien (PK) – Mehrere Gesetzesvorhaben der Bundesregierung
bzw. der Koalition zu organisatorische Fragen der österreichischen
Universitäten wurden heute vom Wissenschaftsausschuss behandelt und
zur Beschlussfassung für das Plenum vorbereitet. So wurden Änderungen
im Universitätsgesetz, die die Weiterentwicklung der
Donau-Universität Krems ermöglichen sollen, mit breiter Mehrheit
beschlossen, ebenso wie der Abschluss einer 15a-Vereinbarung mit dem
Land Niederösterreich in dieser Frage. Bei beiden Regierungsvorlagen
sieht die SPÖ noch zu viele offene Fragen; die anderen Fraktionen
gaben ihnen ihre Zustimmung, wenn auch teils mit Vorbehalten.
Das aus dem Jahr 1986 stammende Studentenheimgesetz (StudHG), das
seitdem nur geringfügige Änderungen erfahren hat, wird aktualisiert,
um den Veränderungen der letzten Jahrzehnte Rechnung zu tragen, wie
etwa der höheren Mobilität von Studierenden. Diese Novelle wurde
mehrheitlich mit den Stimmen der Abgeordneten von ÖVP, FPÖ und NEOS
angenommen, während SPÖ und JETZT eine Reihe von Kritikpunkten
vorbrachten und die Zustimmung verweigerten.
Per Initiativanträgen von Abgeordneten der Koalition hin soll eine
Neuregelung für Meldeverfahren von Studiengängen ausländischer
Bildungseinrichtungen in Österreich ins
Hochschul-Qualitätssicherungsgesetz eingefügt werden. Der
Verfassungsgerichtshof (VfGH) hat die derzeit geltende Regelung
aufgehoben, wodurch sie mit Jahresende ausläuft. Die Neuregelung
wurde einstimmig angenommen. Hingegen fand eine Änderung der Wahltage
der ÖH-Wahlen 2019 nur die Zustimmung der ÖVP und FPÖ.
Von zwei Anträgen der NEOS-Fraktion wurden einer in der Fassung eines
Abänderungsantrags von allen Fraktionen unterstützt. Die Abgeordneten
äußerten einhellig die Überzeugung, dass Probleme mit Kettenverträgen
an den Universitäten durch ein neues Arbeitsrecht gelöst werden
sollten. Die NEOS wollen mit „Chairs-of-Excellence“-Professuren im
Bereich Digitalisierung fördern. Ihr Antrag dazu wurde vertagt.
Entwicklung der Donau-Universität Krems soll vorangetrieben werden
Mit einer Änderung des Universitätsgesetzes soll die Universität für
Weiterbildung Krems (Donau-Universität Krems) mehr Sichtbarkeit in
der österreichischen Universitätslandschaft erhalten ( 378 d.B. ).
Sie soll in die Auflistung der öffentlichen Universitäten aufgenommen
und in künftige Überlegungen zur Gestaltung der wissenschaftlichen
Weiterbildung einbezogen werden. Zusätzlich zu diesen Änderungen im
Universitätsgesetz ist eine 15a-Vereinbarung zwischen Bund und
Niederösterreich geplant, mit der die weitere Entwicklung der
Donau-Universität Krems abgesichert werden soll ( 383 d.B. ).
In der Hauptsache geht es darum festzulegen, dass das Land
Niederösterreich zusätzliche Infrastruktur zur Verfügung stellen
wird, sagte ÖVP-Abgeordneter Alois Rosenberger. Außerdem solle sich
im Laufe der nächsten Jahre das Globalbudget des Bundes für die
Donau-Universität Krems in Richtung fünfzig Prozent des Gesamtbudgets
der Universität bewegen, was der Abgeordnete ebenfalls für sinnvoll
erachtet. Hier werde ein zukunftsweisender Schritt in der
Bildungspolitik gesetzt. Diese Meinung teilt auch sein
Fraktionskollege Rudolf Taschner. Auch Ausschussobmann Axel Kasseger
(FPÖ) betrachtet es als einen logischen weiteren Schritt einer
längeren Entwicklung, die Donau-Universität den öffentlichen
Universitäten gleichzustellen.
SPÖ-Wissenschaftssprecherin Andrea Kuntzl sieht hingegen einige
unklare Regelungen in der Regierungsvorlage, etwa was den Budgetpfad
betrifft. Sie halte es für eigenartig, eine Universität in den Rang
einer öffentlichen Universität zu erheben, sie aber in einigen
wichtigen Punkten, etwa der Geltung des Kollektivvertrags, von der
Geltung des Universitätsgesetzes wieder auszunehmen, sagte sie. Das
Fehlen eines Kollektivvertrags sieht auch Noll (JETZT) als Manko an,
der eingeschlagene Pfad sei jedoch grundsätzlich richtig. Daher
stimme seine Fraktion, unter dem Vorbehalt, dass die Qualität der
Universität in weiterer Folge den in sie gesetzten Erwartungen
entsprechen müsse, zu. Auch Claudia Gamon (NEOS) meinte, dass hier
eine richtige Entwicklung fortgeschrieben werde, und ihre Fraktion
daher zustimme.
Aus Sicht von Bildungsminister Heinz Faßmann gibt es gute Gründe für
die getroffenen Regelungen, da damit Vorgaben für eine gewünschte
Weiterentwicklung der Donau-Universität Krems gesetzt und eine gute
Basis für die weiteren Leistungsvereinbarungen gelegt werde. Mit dem
Schwerpunkt auf Weiterbildung erfolge auch eine klare Profilbildung
in der Hochschullandschaft. Von der Erfüllung der Qualitätskriterien
werde die Budgetentwicklung abhängen, hielt Faßmann zum
angesprochenen Budgetrahmen fest. Da es um noch laufende Prozesse
gehe, sei es aus seiner Sicht auch nachvollziehbar, dass Ausnahmen
vom UG vorerst bestehen bleiben. Selbstverständlich sei es auch
sinnvoll, längerfristig einen Kollektivvertrag für die
Donau-Universität abzuschließen, stimmte der Bildungsminister
Abgeordnetem Noll zu.
Studentenheimgesetz soll an heutige Bedingungen angepasst werden
Das Studentenheimgesetzt (StudHG) entspreche nicht mehr den heutigen
Bedingungen, etwa was die Möglichkeit zu kurzfristigen Verträgen
betrifft, sagte Nico Marchetti (ÖVP). Zu den Schwerpunkten der
vorgeschlagenen Novelle des Studentenheimgesetzes ( 353 d.B. ) gehöre
es daher, die Vermietung von Heimplätzen angesichts einer wachsenden
Zahl von so genannten „gewerblichen“, nicht gemeinnützigen,
Studentenheimbetreibern sicherzustellen und für BetreiberInnen und
Studierende mehr Rechtssicherheit zu schaffen. Im Gesetz werde daher
nun eine klare Differenzierung zwischen gemeinnützigen und nicht
gemeinnützigen Studentenheimbetreibern getroffen. Ebenso gilt es laut
Abgeordnetem Marchetti, Unklarheiten zwischen StudHG und dem
Mietrechtsgesetz auszuräumen. Die bestehenden Doppelgleisigkeiten
zwischen Heimstatut und Heimordnung sollen beseitigt und die
Bestimmungen zu Kaution und Schlichtungsverfahren klar geregelt
werden. StudentenheimbetreiberInnen soll außerdem die Bildung von
Rücklagen erleichtert werden. Jessi Lintl (FPÖ) sprach von einem
wichtigen Gesetz, um leistbares Wohnen für Studierende zu fördern.
Bundesminister Heinz Faßmann sagte, die Wohnungssituation der
Studierenden sei eine wichtige Frage, sie sei aber Teil einer
größeren Problematik am Wohnraumsektor, die nur durch die Schaffung
von mehr Wohnraum zu lösen sei. Er vertraue hier auch, dass
Marktmechanismen Entspannung bringen werden. Was den Bau von neuen
Studentenheimen betrifft, sieht Faßman die Länder gefordert, denen
die Wohnbauförderung obliege.
Mit der Sichtweise des Ministers zeigten sich seitens der SPÖ die
Abgeordneten Ruth Becher und Philip Kucher unzufrieden. Die Aufhebung
des Kostendeckungsprinzips könne nur zur Verteuerung der Mietkosten
für Studierende beitragen, sagte Becher, die zudem unzulässige
Eingriffe in die Privatsphäre der Studierenden befürchtete. Kucher
sagte, der freie Markt löse ganz offensichtlich die Frage seit
längerem nicht, daher sei der Bund gefordert, auch einen Beitrag zu
leisten. In Zeiten der Hochkonjunktur müsse das möglich sein. Die
geplante Neuregelung bringt aus seiner Sicht ausschließlich die
Interessen der privaten Immobilienwirtschaft zum Ausdruck und
entspreche damit einer seit längerem sichtbaren Regierungslinie.
Uneinigkeit zwischen den Fraktionen zeigte sich auch in der Frage der
Wahl von Heimvertretungen. Mit der Bestimmung, dass eine solche erst
gewählt werden könne, wenn ein Heim mindestens 31 Betten habe, treffe
man eine sachlich nicht begründbare Regelung, kritisierte Alfred
Noll. Damit schränke man die Rechte der Studierenden gegenüber den
Heimleitungen zu stark ein, meinte auch SPÖ-Abgeordnete Eva Maria
Holzleitner. Den Verweis von Abgeordnetem Marchetti auf die stets
bestehende Möglichkeit eines Schlichtungsverfahrens ließ Noll nicht
gelten. Ein solches sei stets nur freiwillig möglich und kein
vollwertiger Ersatz.
Für Claudia Gamon (NEOS) gibt es zweifellos Gesprächsbedarf bei der
Frage des leistbaren Wohnens, doch sollten hier die Themen nicht
vermischt werden, sie sehe im Gesetz grundsätzlich klare
Verbesserungen. Die Regierungsvorlage erhielt neben den Stimmen der
Koalition auch die Zustimmung der NEOS.
Koalitionsfraktionen wollen Meldeverfahren für ausländische Studien
neu regeln
Über einen Initiativantrag der Abgeordneten Rudolf Taschner (ÖVP) und
Axel Kassegger (FPÖ) haben die Koalitionsparteien eine Neuregelung
des Meldeverfahrens für Studiengänge ausländischer
Bildungseinrichtungen in Österreich vorgelegt ( 485/A ). Nachdem der
VfGH die derzeit geltende Regelung aufgehoben habe und diese mit
Jahresende auslaufe, solle mit der Novelle des
Hochschul-Qualitätssicherungsgesetzes sichergestellt werden, dass ein
verpflichtendes Meldeverfahren für ausländische hochschulische
Angebote bestehen bleibt, erläuterte Josef Smolle (ÖVP). An die
Stelle eines privatwirtschaftlichen Verfahrens, das der VfGH nicht
akzeptiert, trete nun ein hoheitliches. Die Ersatzregelung sei im
Sinne der Studierenden, für die Transparenz der Angebote wichtig sei,
argumentierte Smolle.
Andrea Kuntzl (SPÖ) sagte, sie hätte in der Neuregelung gerne noch
einige weitere Bestimmungen aufgenommen, um dem Aspekt der
Qualitätssicherung zu entsprechen. Da es aber wichtig sei, eine
Ersatzregelung zu haben, stimme ihre Fraktion zu. Sie hoffe, dass es
bis zum Plenum noch möglich sein werde, einige Klarstellungen
aufzunehmen und so einen Schritt in Richtung Qualitätssicherung zu
machen. Ausschussobmann Axel Kassegger zeigte sich Gesprächen über
einen Abänderungsantrag aufgeschlossen, mit dem noch weitere
Klarstellungen im Sinne der Studierenden erfolgen könnten.
Grundsätzlich sei die nun geplante Regelung aber besser als die nun
auslaufende.
Bildungsminister Heinz Faßmann meinte, man könne im Sinne der
Transparenz zweifellos noch deutlicher unterstreichen, dass der
Abschluss solcher Studiengänge einem Auslandsstudium entspreche und
damit keine automatische Nostrifizierung verbunden ist.
Verlegung der ÖH-Wahltage 2019 sorgt für Kontroversen
Heftigen Widerspruch der Opposition fand der Initiativantrag der
Abgeordneten Nico Marchetti (ÖVP) und Axel Kassegger (FPÖ) zur
Vorziehung der Wahltage der Hochschülerinnen- und
Hochschülerschaftswahlen 2019 ( 499/A ). Die ÖH-Wahlen finden
üblicherweise an drei Tagen der letzten Woche im Mai statt, und zwar
immer von Dienstag bis Donnerstag. Für 2019 wären das der 27. bis 31.
Mai. Da Donnerstag, 30. Mai 2019 jedoch ein Feiertag ist, schlagen
die Abgeordneten eine Änderung des Gesetzes über die Wahltage vor,
die es erlaubt, die Wahlen in dieser Woche von Montag bis Mittwoch
durchzuführen.
Die ÖVP-Abgeordneten Johanna Jachs und Nico Marchetti sowie
FPÖ-Mandatar Martin Graf vertraten übereinstimmend die Auffassung,
die festgelegten Tage würden eine ordnungsgemäße Wahl ermöglichen.
Dem Argument der Opposition, dass die Wahlbeteiligung beeinträchtigt
werden könnte, konnten sie nichts abgewinnen. Es sei geplant, die
Briefwahl stärker zu bewerben, sagte Marchetti, diese werde sich weit
positiver auf die Wahlbeteiligung auswirken als irgendein Wahltag.
Claudia Gamon (NEOS), Alfred Noll (JETZT) sowie die SPÖ-Abgeordneten
Eva Maria Holzleitner und Philip Kucher kritisierten unisono, man
habe ohne sachliche Begründung dem klaren Wunsch der
HochschülerInnenschaft nach einem Wahltermin von 21. bis 23. Mai
nicht entsprochen.
Alle Fraktionen für Lösung der Kettenvertragsproblematik an
österreichischen Universitäten
Auf Probleme mit Kettenverträgen an österreichischen Universitäten,
die den Brain-Drain hochqualifizierter junger Forschender verstärken,
weist NEOS-Wissenschaftssprecherin Claudia Gamon in einem Antrag hin
( 466/A(E) ), dem sich die übrigen Fraktionen nach kleinen
Abänderungen der Formulierung anschlossen. So meinte etwa Josef
Smolle (ÖVP), die ursprüngliche Intention der Regelung, junge
ForscherInnen vor endlosen Kettenverträgen zu bewahren, habe sich in
der Praxis oft ins Gegenteil verkehrt. Daher habe man sich auf einen
Abänderungsantrag aller Fraktionen geeinigt. Sonja Hammerschmid und
Andrea Kuntzl unterstützten die Neufassung des Antrags seitens der
SPÖ. Gerhard Deimek hielt fest, dass auch aus Sicht der FPÖ Bedarf
für eine Neuregelung bestehe.
Die Fraktionen tragen mit dem Antrag nun das Anliegen an
Bildungsminister Faßmann heran, gemeinsam mit den Universitäten,
insbesondere dem Dachverband der Universitäten sowie den
VertreterInnen der ArbeitsnehmerInnen, ein modernes Arbeitsrecht für
ForscherInnen zu schaffen. Dabei soll ein besonderer Fokus auf einer
Reform des § 109 UG liegen und eine neue Kettenvertragsregelung
geschaffen werden.
NEOS wollen „Chairs of Excellence“ an österreichischen Universitäten
NEOS-Wissenschaftssprecherin Claudia Gamon weist in einem Antrag auf
das Konzept einer Auszeichnung unter dem Titel „Chairs of Excellence“
hin, die der FWF vorgeschlagen hat und die mit zusätzlichen Mitteln
für hervorragende ForscherInnen verbunden sein soll ( 473/A(E) ).
Erfolgreiche BewerberInnen um die Auszeichnung sollen demnach
zusätzliche Exzellenzmittel in Höhe von einer Million Euro erhalten.
Damit könnten ProfessorInnen für die Anfangsphase ihrer Berufung die
bestmöglichen Rahmenbedingungen erhalten, um sich als
SpitzenforscherInnen zu etablieren. Die Bundesregierung solle diese
Idee aufgreifen, um damit an österreichischen Universitäten
ausgeschriebene Stellen attraktiver zu machen und so einen Beitrag
zur Absicherung des Universitätsstandorts Österreich zu leisten,
fordert die Abgeordnete. Gamon hat dabei insbesondere neue Stellen
mit einem Schwerpunkt im Bereich Digitalisierung im Auge –
insbesondere als Anreize für Frauen, in der Forschung Fuß zu fassen.
SPÖ-Abgeordnete Sonja Hammerschmid unterstützte in der
Ausschussdebatte die Initiative der NEOS und wollte sie noch weiter
gefasst sehen. Einerseits sollte ihrer Meinung nach das Ziel, bessere
Betreuungsverhältnisse an den Universitäten zu schaffen, nicht aus
den Augen verloren werden. Andererseits sollte man die Förderung auf
Pädagogische Hochschulen und Fachhochschulen ausdehnen, um auch dort
die Forschungskomponente stärker in den Vordergrund zu heben. Darüber
hinaus müssten auch die Institute stärker unterstützt werden. Vor
allem auf den technischen und naturwissenschaftlichen Gebieten sei
eine gute Infrastruktur wesentlich.
ÖVP-Mandatarin Maria Theresia Niss stimmte mit dem Anliegen der
Opposition im Grunde überein, wies jedoch darauf hin, dass die
Regierung bereits einiges vorhabe, um die Attraktivität von
Professuren in Österreich zu heben. Unter anderem arbeite man derzeit
mit dem FWF an einer Exzellenz-Initiative. Sie stellte daher einen
Antrag auf Vertagung, dem seitens der Regierungsparteien stattgegeben
wurde.
Faßmann: Rat hat Programme Erasmus und Horizon Europe bestätigt
Wissenschaftsminister Heinz Faßmann berichtete über zwei Ergebnisse
aus Rats-Verhandlungen: Sowohl das Erasmus-, als
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