WKÖ-Gastronomie: Viel zitierter Fall der Hilfsköchin offenbar falsch dargestellt

Fall scheinbar von Gewerkschaft und AK bewusst aufgebauscht – Pulker: „Es ging um Änderung der Arbeitszeit aufgrund neuer Öffnungszeiten, nie um Arbeitszeit- Verlängerung“

Wien (OTS) – Die Debatte um den vermeintlich verpflichtenden
12-Stunden-Tag ist um eine weitere Facette reicher. Wie die
Kronenzeitung aktuell berichtet, war der immer wieder zitierte Fall
der Wiener Hilfsköchin anders gelagert, als ursprünglich von der
Arbeiterkammer (AK) behauptet. „In dem Fall stand aufgrund einer
Änderung der Aufsperrzeit von 8:00 auf 11:00 Uhr eine Änderung der
Arbeitszeiten im Raum. Von einer Verlängerung auf 12 Stunden war
niemals die Rede, insbesondere auch deshalb, weil die Frau lediglich
in Teilzeit angestellt war“, legt Mario Pulker, Obmann des
Fachverbandes Gastronomie in der Wirtschaftskammer (WKÖ), die
recherchierten Fakten auf den Tisch.

„Es handelte sich um eine gerechtfertigte Kündigung, da sich die
Mitarbeiterin nicht mit den neuen Öffnungszeiten arrangieren konnte
oder wollte. Dass die Führungsriegen von AK und Gewerkschaft vida
einen derartig eindeutigen Fall offensichtlich falsch darstellen, um
politisch Druck gegen das neue Arbeitszeitgesetz aufzubauen, ist
hochgradig unredlich und lässt auch massiv an der Glaubwürdigkeit
anderer zitierter Fälle zweifeln“, so Pulker verärgert.

Ein durch die AK angestrengtes Verfahren aufgrund ausstehender
Lohnzahlungen habe mit dem 12-Stundentag absolut nichts zu tun,
stellt Pulker zudem klar: „Zwischen den Forderungen der Gekündigten
und dem Betrieb gab es Auffassungsunterschiede, was die Ansprüche
anbelangt, dass diese gerichtlich geklärt werden ist absolut nicht
ungewöhnlich.“ (PWK842/ES)

Fachverband Gastronomie
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