AK und Land Kärnten: Betriebskosten-Check von 1.500 Kärntnern genutzt

Von Mai bis Ende Juli 2018 bot die AK Kärnten mit Unterstützung des Landes eine kostenlose Überprüfung der Betriebs- und Heizkostenabrechnungen an.

Klagenfurt (OTS) – Unter dem Motto „Betriebskosten: Wir blicken
durch!“ boten AK und Land Kärnten heuer zum fünften Mal die
kostenlose Überprüfung der Betriebs- und Jahreskostenabrechnungen bei
Miet- und Genossenschaftswohnungen sowie Eigentumswohnungen an. Das
Land unterstützte die Aktion mit 20.000 Euro. Die Aktion fand von 2.
Mai bis 31. Juli statt. 1.490 Mieter ließen sich von den
AK-Mietrechtsexperten beraten. In 1.060 Fällen konnte im persönlichen
bzw. telefonischen Erstgespräch eine positive Erledigung erreicht
werden. In 430 Fällen (fast 29 Prozent) hat die AK schriftlich
Einspruch beim Vermieter bzw. Hausverwalter erhoben, um Einsicht in
die Belegsammlung zu bekommen oder es wurde auf eine fehlerhafte
Betriebskostenabrechnung hingewiesen. Weitere Interventionen seitens
der AK waren in 26 Fällen, also rund sechs Prozent, notwendig.

Goach: „AK verhilft Mietern zu ihrem Recht“

„Unsere Experten prüfen die Rechtmäßigkeit der Abrechnung, decken
Fehler auf und verhelfen den Mietern zu ihrem Recht“, so AK-Präsident
Günther Goach und betont: „Im Vergleich zum Vorjahr stiegen die
Beratungen von 1.394 auf 1.490 – also um sechs Prozent. Goach hebt
hervor: „Durch die jährliche Erhöhung der Miet- und Betriebskosten
und die hohen Wohnkosten, kommen viele Mieter an ihre finanzielle
Existenz. Die AK ist die einzige kostenlose Anlaufstelle in Kärnten,
die allen Mietern in diesen Fragen Auskunft gibt. Unsere Experten
sind jährlich mit knapp 11.000 Anfragen zum Miet- und Wohnrecht
konfrontiert.“

Schaunig: „Wichtige Beratungsstelle“

„Jahr für Jahr steigende Anzahl an Beratungen im Rahmen des
Betriebskostenchecks zeigt, wie wichtig diese Beratungsleistung ist,
die wir als Land Kärnten gemeinsam mit der AK Kärnten anbieten. Das
Thema Wohnkosten hat für mich hohe Priorität. Es ist uns gelungen,
durch vorzeitige begünstigte Rückzahlung der Wohnbaudarlehen,
Laufzeitverlängerungen und den Einsatz von Eigenmitteln von Seiten
der Bauvereinigungen die Mieten im gemeinnützigen Wohnbau massiv zu
senken, sodass Kärnten gemeinsam mit dem Burgenland das niedrigste
Mieten-Niveau Österreichs aufweist. Nunmehr wären österreichweite
Schritte zu einer generellen Mietenreduktion nötig. Zu erzielen wäre
dies etwa über eine Abschaffung der Mehrwertsteuer auf Mieten“, sagt
Wohnbaureferentin LHStv. Gaby Schaunig.

„Wohnen darf nicht zum Luxus werden!“

In Kärnten sind die Miet- inklusive Betriebskosten pro
Quadratmeter von 4,76 im Jahr 2007 auf 6,03 Euro im Jahr 2017 (lt.
Statistik Austria) gestiegen – also um fast 27 Prozent. Das
Medianeinkommen stieg im Vergleich um 21,5 Prozent. „Wohnen darf
nicht zum Luxus werden! Der gemeinnützige Wohnbau muss sich vor allem
auf leistbare kleinere und mittlere Wohnungen fokussieren um
heimische Mieter zu entlasten“, fordert Goach. Gleichzeitig weist er
darauf hin, dass Förderungen vom Land so unbürokratisch wie möglich
ausfallen müssen, um Hürden für die Antragssteller zu vermeiden.

Zum Schutz und zur Unterstützung heimischer Mieter fordert die AK:

Eine Abschaffung der Mehrwertsteuer auf Mieten.nDie Genossenschaften müssen verstärkt in kleinere Wohnungen für Singles und Jungfamilien bis 50 Quadratmeter investieren, um hohe Mieten für Privatwohnungen zu senken.nAusbau der Schlichtungsstellen: Streitigkeiten zwischen Mieter
und Vermieter können derzeit nur in Klagenfurt und Villach kostengünstig gelöst werden. Fälle aus übrigen Bezirken landen vor dem Bezirksgericht.* Der Verkauf von Wohnbaudarlehen muss gesetzlich verboten werden.nEine Mietpreisobergrenze muss bundesweit eingeführt werden,
welche sich zwar am Richtwertmietzins orientieren kann, aber mit definierten Zu- und Abschlägen.nAnnuitätensprünge abfedern: Privatisierte Wohnbaugenossenschaften sind aufgefordert, die Laufzeit der Darlehen zu verlängern, damit es nicht zu Mieterhöhungen kommt.nEinheitlicher Betriebskostenkatalog: Grundsteuer und Versicherungskosten sind keine Kosten des Betriebes einer Liegenschaft. Sie sollen als Vermögenssteuer bzw. Aufwand für Reparaturkosten bzw. Absicherung des Haftungsrisikos von Vermietern bezahlt werden.nEinfache und transparente Mietzinsbildung: Das derzeit geltende Richtwertsystem soll mit einer klaren gesetzlichen Definition bzw. Begrenzung der Zuschläge als Grundlage für die Berechnung dienen. Der Vermieter soll verpflichtet werden, dem Mieter das Doppelte der gesetzwidrig vereinnahmten Mieten zurückzuzahlen.nAnhebung der Mindestbefristungsdauer: Die Mindestbefristung von Wohnungsmietverträgen muss von drei auf fünf Jahre angehoben werden. Bei einem befristeten Mietverhältnis muss die Miete (für alle Wohnungen) gesetzlich um 25 Prozent reduziert werden.nWarnpflicht des Vermieters vor Vertragsablauf: Der Vermieter soll mindestens drei Monate vor Vertragsablauf schriftlich bekanntgeben, dass er am Ende der Befristung festhalten möchte. Unterlässt er dies, soll der Mietvertrag um drei Jahre verlängert gelten.nVerpflichtende Mieterversammlungen, um Mieter- und Vermieterkonflikte zu mindern.nGuthaben vom Vormieter übernehmen: Nur in den wenigsten Fällen kann ein Nachmieter ein Guthaben, das der Vormieter aufgebaut hat, lukrieren. Im Vergleich: Die Nachzahlungen/Guthaben aus der Heizkostenabrechnung „folgen“ dem Mieter bzw. Wärmeabnehmer in die neue Wohnung. Die gleiche Verrechnungsmodalität wäre fair.nMieter von Maklerprovisionen gesetzlich befreien.n

Arbeiterkammer Kärnten
Ferdinand Hafner
050 477 – 2401
f.hafner@akktn.at
kaernten.arbeiterkammer.at

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