ASFINAG: Section Control Anlage im Arlbergtunnel (S 16 Arlberg Schnellstraße) ab 6. Dezember aktiv
Präventiver Schritt gegen Geschwindigkeitsübertretungen und Überholmanöver im längsten Straßentunnel Österreichs
St. Jakob am Arlberg (OTS) – Ab 6. Dezember gibt es im Arlbergtunnel
(S 16 Arlberg Schnellstraße) eine wesentliche Neuerung: Eine Section
Control Anlage wird zukünftig die Einhaltung der Geschwindigkeit im
längsten Straßentunnel Österreichs überwachen. Der Grund dafür: Immer
wieder kommt es im einröhrigen Tunnel mit Gegenverkehr zu
gefährlichen Überholmanövern. Bei einer Pressekonferenz präsentierten
heute Vertreter von ASFINAG, Polizei und den Ländern Tirol und
Vorarlberg dazu die Details.
Die Section Control ist nach Meinung von ASFINAG, Polizei und den
zuständigen Behörden die bestmögliche Präventivmaßnahme gegen
Überholen im Tunnel. Seit dem Abschluss des Sicherheitsausbaus
verfügt der Arlbergtunnel über moderne Sicherheitstechnologien und
Sensoren. Die daraus gewonnen und mittlerweile ausgewerteten Daten
zeigen: Vor allem in den Nachtstunden mit wenig Verkehr gibt es bis
zu 20 Überholmanöver. Und das, obwohl es strengstens verboten ist.
„Die Section Control ist eine Sicherheitseinrichtung, die wirklich
was bringt. Seit 15 Jahren haben wir damit gute Erfahrungen in
anderen Bundesländern gemacht. Überall, wo Section Control Anlagen
eingesetzt werden, haben die Unfallzahlen ab- und das
Sicherheitsgefühl zugenommen. Wir wollen das Bewusstsein schaffen,
dass das Überholen im Tunnel weder Zeit spart noch ungefährlich ist“,
so ASFINAG-Geschäftsführer Stefan Siegele.
Zwtl.: Schulterschluss für noch mehr Sicherheit
Auch die Polizei weist im Zuge dessen auf die große Gefahr des
Überholens in einem Tunnel mit Gegenverkehr hin. „Wer in einem
Straßentunnel mit Gegenverkehr und ungeachtet aller Verbotszeichen
und Sperrlinien überholt, gilt als Hochrisikolenker und riskiert
nicht nur sein eigenes Leben und seine eigene Gesundheit, sondern
auch Leben und Gesundheit der anderen Verkehrsteilnehmer. Wer
überholt, überschreitet in aller Regel auch die Geschwindigkeit. Die
Section Control Anlage als technische Einrichtung zur Überwachung der
Einhaltung der Geschwindigkeit soll damit indirekt dazu beitragen,
dass zukünftig auch Überholmanöver unterbleiben“, erklären Enrico
Gabl (Polizei Tirol) und Rudolf Salzgeber (Polizei Vorarlberg).
Auch die Vertreter der Länder Tirol und Vorarlberg sind überzeugt,
dass es mit der Section Control Anlage noch mehr Sicherheit geben
wird. „In den vergangenen Jahren ist es nur glücklichen Zufällen zu
verdanken, dass es zu keinen schlimmen Unglücken im Zuge von
Überholvorgängen gekommen ist. Diese Maßnahme ist ein zusätzlicher
wichtiger Baustein in der konsequenten Verkehrssicherheitsarbeit des
Landes Tirol, weil dadurch verbotene Überholmanöver `unattraktiv`
gemacht werden“, bestätigt Bernhard Knapp, Vorstand der Abteilung
Verkehrsrecht des Landes Tirol.
Für Brigitte Hutter, Leiterin der Abteilung Verkehrsrecht des
Landes Vorarlberg, ist die Section Control eine wesentliche
sicherheitstechnische Ergänzung. „Ein Gegenverkehrstunnel mit einer
Länge von fast 14 km ist sicherheitstechnisch eine große
Herausforderung für den Straßenhalter und die Straßenpolizeibehörde.
Das haben die festgestellten Überholmanöver gezeigt. Ergänzend dazu
soll die Section Control Verkehrsteilnehmende von
Tempoüberschreitungen abhalten, wodurch riskante Überholvorgänge
vermieden werden“, so Hutter.
Zwtl.: Erste stationäre Section Control Anlage in Westösterreich
Die Section Control Anlage im Arlbergtunnel ist somit die erste
und einzige Anlage im Westen Österreichs. Derzeit gibt es fünf
stationäre Section Control Anlagen in ganz Österreich. Die ASFINAG
setzt seit 15 Jahren auf diese Technologie – und das mit Erfolg. Die
Erfahrungen zeigen, dass Unfallzahlen in diesen Bereichen rückläufig
sind und die Disziplin zur Einhaltung der Geschwindigkeit deutlich
gestiegen ist. Die ASFINAG investiert 800.000 Euro in die Anlage. Für
die Überwachung der Geschwindigkeit an sich ist die Polizei
zuständig. Die Strafverfolgung der Delikte fällt in die Zuständigkeit
der Bezirkshauptmannschaften. Für mögliche Strafen gilt ab dann die
übliche Toleranz, die es auch bei herkömmlichen Radarkästen gibt.
ASFINAG
Alexander Holzedl
Pressesprecher
Mobil:+43 664-60108 18933
mailto: alexander.holzedl@asfinag.at
www.asfinag.at
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