Budgetdienst analysiert Förderungsbericht 2017

Weitere inhaltliche Annäherung der Förderungsbegriffe notwendig

Wien (PK) – Das Gesamtvolumen der im Förderungsbericht 2017
ausgewiesenen Förderungen betrug insgesamt 21 Mrd. €. Davon entfielen
5,8 Mrd. € auf direkte Förderungen und 15,1 Mrd. € auf
Einnahmenausfälle durch Steuervergünstigungen. Gegenüber 2016
entspricht dies einer Steigerung um 268 Mio. € bzw. 1,3%. Der
Budgetdienst des Parlaments hat eine Analyse zu dem Förderungsbericht
erstellt. Kritik übt er darin an der Verwendung dreier
unterschiedlicher Förderungsbegriffe, die zu unterschiedlichen
Zahlenangaben über das Volumen der staatlichen Förderungen führen.
Diese müssten inhaltlich einander angenähert werden, wobei das
Finanzministerium bereits erste Schritte gesetzt hat.

Der Budgetausschuss hat seine Verhandlungen über den
Förderungsbericht bereits aufgenommen und nach einer Diskussion an
den Unterausschuss verwiesen (siehe PK 1432/2018). Kritik gab es
seitens der Abgeordneten an den unterschiedlichen Förderungsbegriffen
und an der geringen Beteiligung von Ländern und Gemeinden an der
Transparenzdatenbank. Das Transparenzdatenbankgesetz soll demnächst
novelliert werden, sagte dazu Finanzstaatssekretär Hubert Fuchs, und
stellte Qualitätsverbesserungen durch die frühere Übermittlung von
Daten in Aussicht.

Unterschiedliche Förderungsbegriffe führen zu divergierenden
Zahlenangaben

Die direkten Förderungen stiegen gegenüber dem Vorjahr nur
geringfügig um 0,5%. Der geringe Anstieg 2017 ergibt sich
insbesondere aus zeitlichen Verschiebungen bei den
Auszahlungsmodalitäten von EU-Förderungen im Bereich Land- und
Forstwirtschaft in das Jahr 2016. Im Bundesvoranschlag 2018 ist ein
Anstieg der direkten Förderungen um 419 Mio. € bzw. 7,2%
veranschlagt. Dieser Anstieg wird hauptsächlich durch die
zusätzlichen Auszahlungen für den Beschäftigungsbonus, das
Integrationsjahr, die Aktion 20.000 und die erhöhte
Breitbandförderung erklärt. Am meisten wird bei der Land-, Forst- und
Wasserwirtschaft ausgegeben, worauf 27% bzw. 1,562 Mrd. € der
direkten Förderungen entfallen. Diese Förderungen werden großteils
aus dem EU-Budget finanziert und national über das Bundesministerium
für Nachhaltigkeit und Tourismus verteilt. Ein hoher Anteil der
Förderungen bezieht sich auch auf den Bereich Soziale Sicherung sowie
auf Wissenschaft und Forschung.

Die indirekten Förderungen sind gegenüber 2016 um 1,6% gestiegen.
Laut Budgetdienst entfallen zwei Drittel des gesamten
Einnahmeausfalls auf den Bund, der Rest auf die Länder. Der Großteil
der Begünstigungen wurde durch Steuerbegünstigungen bei der
Einkommensteuer gewährt. Ein weiterer wesentlicher Teil betrifft
Vorteile aus ermäßigten Umsatzsteuersätzen. Steuerbegünstigungen bei
der Körperschaftsteuer wurden größtenteils nicht quantifiziert.

Die Prüfung des Budgetdienstes zeigt auch, dass 60% der indirekten
Förderungen Unternehmen zugutekamen, auf private Haushalte und
Nonprofit-Organisationen entfielen 38%. Land- und
forstwirtschaftliche Betriebe werden überwiegend durch direkte
Förderungen unterstützt. Dabei handelt es sich jedoch um die formale
Inzidenz, die ökonomische Inzidenz weicht häufig davon ab,
unterstreichen die ExpertInnen des Budgetdienstes. Beispielsweise
können Unternehmensförderungen niedrigere Preise bewirken, von denen
auch die privaten Haushalte profitieren.

Kritik äußerte der „Watchdog“ des Hohen Hauses an der mangelnden
Darstellung finanzieller Auswirkungen der indirekten Förderungen.
Auffällige Entwicklungen würden häufig nicht näher erläutert und
Änderungen gegenüber früheren Förderungsberichten nicht begründet,
wie etwa beim Einnahmeentfall aus der Gruppenbesteuerung, heißt es.
Zudem könnte bei einigen Förderpositionen die Aussagekraft des
Berichts gestärkt werden, indem die Positionen gesondert statt
gemeinsam dargestellt werden, erklärt der Budgetdienst am Beispiel
der beiden Steuersätze von 10% bzw. 13% bei der ermäßigten
Umsatzsteuer.

Neu in dem diesjährigen Förderungsbericht sei eine gesonderte
Darstellung nach Förderungen, die der Bund unmittelbar oder durch
externe Förderungsabwicklungsstellen im Namen und auf Rechnung des
Bundes gewährt (2017: 5.102,4 Mio. €), sowie nach Zahlungen des
Bundes, welche externe Förderungsstellen in deren Namen und auf deren
Rechnung als Förderung vergeben (2017: 721,7 Mio. €). Zudem wurden
erstmals die Förderungsabwicklungskosten externer Rechtsträger für
einige Untergliederungen ausgewiesen, stellte der Budgetdienst fest.
Diese werden 2017 mit 64,6 Mio. € beziffert, allerdings sind die
Angaben noch unvollständig, weshalb die Gesamtsumme nur bedingt
aussagekräftig ist.

Transparenzdatenbank-Novelle: Frühzeitige Einmeldung von Förderungen
geplant

Seit 1. Jänner 2013 trägt der Bund seine Förderungen in die
Transparenzdatenbank ein, die Länder meldeten bis 2016 nur ihre
Förderungsangebote. Aufgrund des Paktums zum Finanzausgleich 2017
erfolgte ab 1. Jänner 2017 eine Befüllung durch die Länder mit
Leistungsmitteilungen in den Pilotbereichen Umwelt und Energie. Die
Daten der Gemeinden fehlen derzeit noch gänzlich. In einer
Vierjahresbetrachtung zeige sich, dass die Anzahl der
Förderungsangebote seit 2014 sowohl beim Bund (+42) als auch bei den
Ländern (+180) deutlich – um insgesamt 222 zusätzliche
Förderungsangebote – angestiegen ist, so die Analyse des
Budgetdienstes.

Nun stehe eine Reform des Transparenzdatenbankgesetzes vor der Tür.
Ein Gesetzesentwurf befinde sich in Begutachtung, erfährt man vom
Budgetdienst. Darin seien administrative und technische
Verbesserungen geplant und das Potenzial der Transparenzdatenbank
soll besser genutzt werden. Neu sei, dass die Einmeldung von
Förderungen bereits mit der Leistungszusage statt bisher der
Auszahlung erfolgen soll, wodurch Doppelförderungen frühzeitig
entgegengewirkt werden könne, so der Budgetdienst. Geplant sei auch
die Aufnahme von Gebietskörperschaften und Gemeindeverbänden als
Leistungsempfänger und die Ausweitung der Auswertungsmöglichkeiten
aus der Transparenzdatenbank. Aus Sicht des Budgetdienstes sollten
darüber hinaus anonymisierte Metadaten aus der Transparenzdatenbank –
nach Maßgabe der datenschutzrechtlichen Möglichkeiten – auch
öffentlich zur Verfügung gestellt werden. (Schluss) gro

HINWEIS: Der Budgetdienst des Parlaments bietet ökonomische Analysen
zur Budgetpolitik und zu Vorlagen des Bundesministeriums für Finanzen
auf www.parlament.gv.at/PAKT/BUDG . Alle aktuellen Daten zum
Budgetvollzug (Monatsberichte) finden Sie auf der Website des
Finanzministeriums www.bmf.gv.at .

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