Finanzzuweisungen an Gemeinden und Qualität derGemeindehaushaltsdaten auf dem Prüfstand des Rechnungshofausschusses

Finanzminister Löger kündigt Schnittstelle für elektronische Datenübermittlung an

Wien (PK) – Prüfungsberichte des Rechnungshofs im Zusammenhang mit
den Finanzen der Gemeinden standen heute auf der Tagesordnung des
Rechnungshofausschusses . Zum einen ging es dabei um die Zuweisungen
aus dem Finanzausgleich zur Finanzstärkung der Gemeinden, zum anderen
hatten sich die Abgeordneten mit der Qualitätssicherung der
Gemeindehaushaltsdaten auseinanderzusetzen. In beiden Fällen hatte
der Rechnungshof Verbesserungspotenzial geortet, wobei die
Empfehlungen in Sachen Gemeindezuweisungen, wie
Rechnungshofpräsidentin Margit Kraker unterstrich, nach dem Abschluss
des Finanzausgleichs 2017 nunmehr obsolet geworden sind. Was die
Gemeindehaushaltsdaten betrifft, begrüßte Kraker die von
Finanzminister Löger angekündigte Einrichtung einer gemeinsamen
elektronischen Datenschnittstelle, pochte aber weiter auf die
Schaffung eines Registers für Gemeindeverbände.

Zuweisungen zur Finanzkraftstärkung der Gemeinden

Der Bericht über die Finanzzuweisungen nach § 21
Finanzausgleichsgesetz 2008 (III-38 d.B.) hatte die Zuweisungen zum
Ausgleich der unterschiedlichen finanziellen Ausstattung der
Gemeinden in den Ländern Salzburg, Steiermark und Tirol zum Inhalt
und umfasste den Prüfungszeitraum von 2011 bis 2015. Der Rechnungshof
beanstandete die Regelungen als zu komplex und fehleranfällig und
empfahl eine grundsätzliche Neuausrichtung und Vereinfachung des
Finanzkraftausgleichs sowie mehr Transparenz.

ÖVP-Abgeordneter Hermann Gahr merkte positiv an, mit den
Vereinfachungen im neuen Finanzausgleich 2017 sei man wesentlichen
Empfehlungen des Rechnungshofs bereits nachgekommen. Gerald Hauser
(FPÖ) machte ebenso wie die beiden SPÖ-Abgeordneten Karin Greiner und
Andreas Kollross auf die Notwendigkeit der Transparenz bei den
Mittelzuweisungen an die Gemeinden sowie hinsichtlich der
Ertragsanteile aufmerksam. Bruno Rossmann (JETZT) sprach in diesem
Zusammenhang von einem „Transferchaos“ und meinte, beim neuen
Finanzausgleich sei die Chance für eine Reform verpasst worden. Die
Länder würden nach wie vor in unverantwortlicher Weise in die
Gemeindekassen greifen, daran ändere auch die Verlagerung der
Finanzzuweisungen an die Länderebene nichts.

Finanzminister Hartwig Löger bedauerte, dass es beim Finanzausgleich
2017 nicht gelungen sei, eine Grundlage für die Aufgabenorientierung
zu schaffen. Der Finanzausgleich sei aber dennoch als gelungen zu
bezeichnen. Klar ist für den Ressortchef, dass es hinsichtlich der
Transfers notwendig sein werde, die Aufgabenverantwortung Schritt für
Schritt zu verbessern.

Rechnungshofpräsidentin Margit Kraker gab zu bedenken, dass viele
Empfehlungen ihres Berichts durch die Novellierung des § 21 FAG 2017
hinfällig geworden seien. Aussagen über die Auswirkungen der nunmehr
neuen Verteilung könne sie derzeit noch keine treffen.

Qualitätssicherung der Gemeindehaushaltsdaten

Was die Qualitätssicherung der Gemeindehaushaltsdaten betrifft
(III-149 d.B.), mahnte der Rechnungshof einheitliche Vorgaben ein und
unterstrich überdies die Notwendigkeit einer Verbesserung der
durchgeführten Prüfungen und der Weiterentwicklung der
Qualitätssicherung. Weiters sollten die Voraussetzungen für eine
Integration der zusätzlichen Datenanforderungen des Stabilitätspakts
(z.B. mittelfristige Finanzplanung) in die Gebarungsstatistikerhebung
geschaffen werden.

In der Debatte unterstützten die Abgeordneten Andreas Kollross (SPÖ)
und Wolfgang Zanger (FPÖ) die Forderungen des Rechnungshofs nach
Maßnahmen zur weiteren Steigerung der Qualität bei den
Gemeindehaushaltsdaten. Kollross beklagte zudem die unterschiedlichen
Erhebungsmethoden. Auch für Irmgard Griss (NEOS) geht es in erster
Linie darum, die vom Rechnungshof aufgezeigten hohen Fehlerquoten
zurückzudrängen. Transparenz erhofft sich die Ausschussvorsitzende
auch von der Schaffung eines Registers für Gemeindeverbände.

Finanzminister Hartwig Löger kündigte noch für dieses Jahr die
Einrichtung einer gemeinsamen technischen Datenschnittstelle an, um
zusätzliche Qualität bereits bei der Eingabe der Gemeindedaten
sicherzustellen. Bei den Gemeindeverbandsdaten wiederum soll eine
eindeutige Identifikation im Eingabeformular für die nötige
Transparenz sorgen.

Ziel müsse es sein, gesicherte und richtige Daten zu erhalten,
betonte Rechnungshofpräsidentin Margit Kraker und bekräftigte ihre
Kritik an den von Land zu Land unterschiedlichen Erhebungsformen. Sie
begrüßte ausdrücklich die vom Finanzminister angekündigte neue
Datenschnittstelle und deponierte überdies ihre Forderung nach
Schaffung eines Registers für Gemeindeverbände.

Beide Berichte wurden einstimmig zur Kenntnis genommen. (Fortsetzung
Rechnungshofausschuss) hof

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