Greiner zu Cum-Ex-Geschäften: Wie hoch ist der Schaden für die Republik?

SPÖ-Rechnungshofsprecherin fordert lückenlose Aufklärung über Kapitalertragssteuer-Erstattungen

Wien (OTS/SK) – Anlässlich des heute stattfindenden
Rechnungshof-Ausschusses fordert SPÖ-Rechnungshofsprecherin Karin
Greiner die „lückenlose Aufklärung über Cum-Ex-Geschäfte in
Österreich“. Neben klaren gesetzlichen Regelungen fordert die SPÖ
eine lückenlose Aufklärung darüber, wie hoch der Schaden für die
Republik durch die Cum-Ex-Geschäfte ist. ****

Hintergrund dafür ist die komplizierte Rechtsmaterie der
Kapitalertragssteuer-Erstattung nach Dividendenausschüttungen. Der
Rechnungshof überprüfte, ob und wie hoch der Schaden ist, der durch
diese Cum-Ex-Geschäfte entstanden ist. „Fest steht, dass es einen
Schaden gibt, wie hoch der Schaden beziffert werden kann, kann der
Finanzminister nicht sagen“, so Greiner und weiter: „Diese Frage muss
der Finanzminister beantworten.“

In dem Zusammenhang stellt die SPÖ-Rechnungshofsprecherin fest,
dass noch immer exakte Daten und Informationen fehlen. „Deshalb
fordern wir mehr Personal und eine bessere technische Ausstattung der
Finanzämter. Und das rasch, denn es ist auch dem Finanzminister
bekannt, dass es an Personal und ausreichender IT-Ressourcen fehlt“,
so Greiner. Sie teilt die Meinung von Löger nicht, der im Ausschuss
gesagt hat, dass es genug Personal gebe.

In Deutschland gab es zu den Cum-Ex-Geschäften immerhin einen
eigenen parlamentarischen Untersuchungsausschuss. „In Österreich
warten wir noch immer auf die lückenlose Aufklärung durch den
Finanzminister“, so Greiner, die im Ausschuss von Finanzminister
Löger außerdem wissen wollte, warum es insbesondere bei
Rückerstattungen bei einigen Ländern zu höheren Summen gekommen ist.

„Der Finanzminister muss erklären, warum es in diesen Fällen keine
Risikoprüfung gab, und er muss endlich aufklären, wie der Stand
hinsichtlich der Doppelbesteuerungsabkommen ist und ob die
Erkenntnisse aus dem RH-Bericht in den laufenden DBA-Verhandlungen
berücksichtigt werden“, so Greiner. Der Rechnungshof hat
diesbezüglich empfohlen, dass „Doppelbesteuerungsabkommen zu
revisionieren“ sind.

Interessant wäre auch zu wissen, wie der Stand im Fall der Länder
mit den meisten Rückerstattungen ist. „Der RH hat empfohlen die
Analyse bezüglich der KESt-Rückerstattungen fortzusetzen, hier
erwarten wir, dass das Ergebnis vom BMF dem Parlament vorgelegt
wird“, sagt Greiner. (Schluss) up/wf

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