Köstinger: Wo klare Regeln gelten, muss es auch Kontrolle geben!
Nach Selbstverpflichtungserklärung der Handelsketten beschließt der Ministerrat die Einrichtung einer Ombudsstelle.
Wien (OTS) – Landwirtschaftliche Betriebe, verarbeitende Betriebe,
Händlerinnen und Händler, Lebensmitteleinzelhandel, Großhandel sowie
Verbraucherinnen und Verbraucher sind alle Teil der
Lebensmittelversorgungskette. Dabei ist es für kleinere Akteurinnen
und Akteure in dieser Kette wahrscheinlicher, dass sie Opfer von
unlauteren Geschäftspraktiken werden. Bäuerinnen und Bauern sind
besonders davon betroffen. Einige konkrete Maßnahmen, um bäuerliche
Familienbetriebe zu stärken, wurden bereits gesetzt. So präsentierten
im Oktober dieses Jahres Nachhaltigkeitsministerin Elisabeth
Köstinger gemeinsam mit der Bundeswettbewerbsbehörde einen
Fairnesskatalog für Unternehmen. Ebenso wurde dieses Jahr mit der
Beschwerdeseite der Bundeswettbewerbsbehörde ein anonymes Onlinetool
für Beschwerden geschaffen. Ein weiterer Meilenstein im Kampf gegen
unfaire Praktiken ist die im November unterfertigte Erklärung des
Lebensmittelhandles und Lebensmitteleinzelhandels, sich zum
Fairnesskatalog der Bundeswettbewerbsbehörde zu verpflichten.
Startschuss für unabhängige und weisungsfreie Ombudsstelle
„Jetzt gehen wir in der Bundesregierung noch einen Schritt weiter.
Mit dem heutigen Ministerratsbeschluss soll eine gesetzlich
verankerte, staatlich finanzierte, gänzlich unabhängige und
weisungsfreie Ombudsstelle geschaffen werden. Dort wo klare Regeln
gelten, muss es auch Kontrolle geben“, skizziert Köstinger die
nächsten Schritte. Die Ombudsstelle muss gesetzlich verankert sein
und ihre Aufgaben werden klar festgelegt. Dazu zählt die anonyme
Beratung, die rechtliche Aufklärung, sowie der Informationsaustausch
und die Mediation. An diese Ombudsstelle können sich betroffene
Personen, insbesondere Bäuerinnen und Bauern, aber auch
Erzeugerorganisationen und Unternehmen in Zukunft anonym wenden. „Es
muss ersichtlich sein, wo der Schuh drückt, um gemeinsam Schritte
ergreifen zu können und unfairen Geschäftspraktiken einen Riegel
vorzuschieben“, so Köstinger über den Beschluss und erklärt, dass die
Ombudsstelle im Laufe des Jahres 2019 bereits operativ tätig werden
soll.
Nähere Infos zu unfairen Geschäftspraktiken finden Sie hier:
[https://www.bmnt.gv.at/service/presse/land/2018/K-stinger–Ombudsste
lle-f-r-mehr-Fairness-in-der-gesamten-Lebensmittelkette.html]
(https://www.bmnt.gv.at/service/presse/land/2018/K-stinger–Ombudsste
lle-f-r-mehr-Fairness-in-der-gesamten-Lebensmittelkette.html)
Bundesministerium für Nachhaltigkeit und Tourismus
Michael Strasser
Pressesprecher der Bundesministerin
+43 1 71100 – DW 606716
michael.strasser@bmnt.gv.at
http://bmnt.gv.at
OTS-ORIGINALTEXT PRESSEAUSSENDUNG UNTER AUSSCHLIESSLICHER INHALTLICHER VERANTWORTUNG DES AUSSENDERS. www.ots.at
© Copyright APA-OTS Originaltext-Service GmbH und der jeweilige Aussender