Rechnungshof mahnt Konzept für Fonds und Stiftungen des Bundes ein
Debatte über entsprechenden RH-Bericht im Rechnungshofausschuss
Wien (PK) – Ende 2015 prüfte der Rechnungshof (RH) die
Steuerungsgebarung der zu der Zeit bestehenden 58 Fonds und
Stiftungen des Bundes mit einem Vermögen von 6 Mrd. € und
Verbindlichkeiten in der Höhe von 4,4 Mrd. € im Zeitraum 2014. Aus
dieser Prüfung folgernd empfiehlt er, eine Leitlinie für die
Einrichtung und Steuerung von Fonds, Stiftungen und Anstalten des
Bundes zu konzipieren. Bei mehr als der Hälfte der analysierten Fonds
und Stiftungen bestünden laut Bericht ( III-20 d.B. ), der heute im
Rechnungshofausschuss des Nationalrats zur Debatte stand, Zweifel an
der Zweckmäßigkeit der Einrichtung. Hier würden die typischen
Nachteile solcher Einrichtungen überwiegen, wie der tendenzielle
Mangel an Transparenz und budgetärer Flexibilität sowie die
Begünstigung von Ineffizienzen, kritisiert der RH.
Auch ein Konzept, in welchen Fällen der Bund eine Aufgabenerledigung
durch Fonds bzw. Stiftungen für zweckmäßig erachtet und welchen
Einfluss er auf die Aufgabenerfüllung als erwünscht ansieht, sei bei
der Prüfung nicht erkennbar gewesen. Die Errichtung von Fonds und
Stiftungen stellte sich dem Bericht zufolge vielfach als politische
Entscheidung ohne besondere Erwägung von Kosten und Nutzen der
spezifischen Rechtsform dar. Die 58 geprüften Fonds und Stiftungen
des Bundes folgten demnach keiner einheitlichen Grundstruktur
hinsichtlich der Art der Verwaltung, des Einflusses der
Bundesministerien, der Organbefugnisse und Funktionsdauern, der
internen Kontrolle und der Bilanzierungsregeln. Damit habe es eine
Vielzahl von aufbau- und ablauforganisatorisch sehr diversen
Einrichtungen in dieser Rechtsform gegeben.
Darüber hinaus finanzierten dem Rechnungshof zufolge die überwiegende
Zahl der beispielhaft geprüften Fonds und teilweise auch Stiftungen
ihre Aufgaben nicht selbst, sondern waren zur Erledigung ihrer
Aufgaben auf Zuschüsse der öffentlichen Hand angewiesen. Maßnahmen
empfiehlt der RH auch für einzelne Fonds bzw. Stiftungen. So schlägt
er etwa für den Jubiläumsfonds, bei dem der Fondszweck nur mehr sehr
eingeschränkt umgesetzt werde und Zweifel an der Gemeinnützigkeit
bestünden, vor, eine Auflösung in Erwägung zu ziehen.
Kraker: Steuerungsfunktion bei Fonds und Stiftungen wahrnehmen
Rechnungshofpräsidentin Margit Kraker sprach sich dafür aus, dass der
Bund bei Fonds und Stiftungen in seinem Einflussbereich die
Steuerungsfunktion wahrnehmen und sie soweit als möglich in das
Beteiligungs- und Finanzcontrolling einbinden sollte. Insgesamt sei
schon vor einer Einrichtung von Fonds und Stiftungen sehr genau zu
überlegen, welche Konsequenzen diese jeweils habe, betonte Kraker,
zumal durch eine hohe Bestandskraft eine Auflösung nicht einfach sei.
Eine Zweckmäßigkeit zur Errichtung von Fonds und Stiftungen sei aus
Sicht des Rechnungshofs dann gegeben, wenn die Aufgabe nicht in
bestehenden Strukturen wahrgenommen werden kann, die erforderliche
Rechtskonstruktion die geeignetste darstellt und die künftige
Finanzierung geklärt ist. Darüber hinaus wolle der Rechnungshof das
Bewusstsein hinsichtlich Bundesrechnungsabschluss schaffen, dass dort
eine vollständige Erfassung zu erfolgen habe, so die RH-Präsidentin.
Löger: Leitlinie ist Ziel, stellt aber Herausforderung dar
Bereit, gemeinsam an entsprechenden Maßnahmen zu arbeiten, zeigte
sich gegenüber Rechnungshofpräsidentin Kraker Finanzminister Hartwig
Löger. In Richtung Philip Kucher (SPÖ) und Johann Singer (ÖVP)
verwies der Finanzminister darauf, dass etwa den RH-Empfehlungen im
Zusammenhang mit dem Solidaritätsfonds Tabakeinzelhandel bereits auf
breiter Basis Folge geleistet worden sei. Auf entsprechende Fragen
von Ausschussobfrau Irmgard Griss (NEOS) und Wolfgang Zanger (FPÖ)
ging er auf das Thema Strategie und Leitlinie des Bundes zur
Einrichtung und Steuerung von Fonds und Stiftungen ein. Eine
Leitlinie sei das erklärte Ziel, stelle aber im Hinblick auf
Sondergesetze eine besondere Herausforderung dar. Sie könne daher
letztlich nur eine Richtschnur sein. Hinsichtlich Strategie des
Bundes zu Fonds und Stiftungen sieht Löger eine gute Grundlage
bestehen, aber auch Verbesserungsbedarf und Potential. Bezüglich der
Erfassung von entsprechenden Förderungen in der Transparenzdatenbank
versuche er auch über seinen Verantwortungsbereich hinaus darauf
einzuwirken, dass diese erfolgen kann und will zudem die Basis der
Datenbank generell verbessern.
Die von Bruno Rossmann (JETZT) thematisierten sogenannten „Spending
Reviews“ als Analysen des Bundeshaushalts bezeichnete der
Finanzminister als gutes Instrument und Chance, die Ausgabenbereiche
großflächig zu analysieren. Dabei gehe es aber nicht um Einsparungen,
sondern darum, Effizienz in diesem Bereich zu steigern. Hinsichtlich
der von Rossmann aufgeworfenen Zweifel an der Struktur des
Familienlastenausgleichsfonds verwies Löger auf eine Evaluierung von
Maßnahmen im Katastrophenfonds, die noch stattfinde. Auf Basis dessen
seien die weiteren Schritte zu entscheiden, so der Finanzminister,
der in diesem Zusammenhang auch auf Arbeitsgruppen in den Ländern und
auf die Notwendigkeit der Verlinkung mit dem jeweiligen Fachressort
verwies. (Fortsetzung Rechnungshofausschuss) mbu
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