Valentin (SPÖ) zu Marktordnung: „Wien macht Märkte für die Konsumentinnen und Konsumenten attraktiv“
Sind drei Stunden Mindestöffnungszeit im Sinne der Besucher zu viel verlangt?
Wien (OTS/SPW-K) – „In jedem Einkaufszentrum, in jeder Einkaufsstraße
gibt es einheitliche Öffnungszeiten aller Geschäfte, auf die sich die
Konsumentinnen und Konsumenten verlassen können. Und genau diesen
Vorteil sollen auch die Besucherinnen und Besucher der Wiener Märkte
haben, damit sie nicht vor verschlossenen Standln stehen, um dann
erst wieder in den Supermarkt zu gehen“, sagt
SPÖ-Umweltausschussvorsitzender Erich Valentin anlässlich der
Diskussionen um die neue Marktordnung. „Während die Einkaufszentren
und Geschäfte sogar auf noch längere Öffnungszeiten drängen, wollen
manche Marktstandler nicht einmal von 15 bis 18 Uhr aufsperren, also
die Mindestöffnungszeit von drei Stunden von Dienstag bis Freitag
nicht einhalten“, zeigt sich Valentin fassungslos. Sich nun auf das
Marktamt auszureden, das angeblich bei Reparaturen zu langsam sein,
sei mehr als absurd. Nach einer Einführungsphase und vielen
Gesprächen und Informationen durch das Marktamt hält sich der
Großteil der Standler an die Regelungen und die Konsumenten nehmen
das Angebot gut an.
Zwtl.: Breite Diskussion über ein Jahr lang – viel
Handlungsspielraum für die BezirksvorsteherInnen =
Die Wiener Marktordnung ist über ein Jahr lang breit diskutiert
und mit Vertretern der Wirtschaftskammer und allen
BezirksvorsteherInnen intensiv besprochen worden. Sie ist seit 1.
Oktober in Kraft und soll auf den Lebensmittelhandel auf den Märkten
stärken. Dieser ist in den letzten Jahren ziemlich in Bedrängnis
geraten. „Den BezirksvorsteherInnen wurde viel Handlungsspielraum
eingeräumt, sie kennen die Gegebenheiten auf den Märkten gut. Auch
die Vertreter der Wirtschaftskammer waren eingebunden und die
Standlerinnen und Standler wurden von der MA59-Marktamt rechtzeitig
und breit über die Neuerungen informiert“, so Valentin. Die
Marktstandler zahlen darüber hinaus für ihre Stände geringe Gebühren
im Vergleich zur Marktumgebung und haben auch sonst diverse
Erleichterungen in den Genehmigungsprozessen wie etwa einen Erlass
der Betriebsanlagengenehmigung etc. Die Schanigartengebühren seien
gering und viel billiger als außerhalb des Marktgebietes. Laut
gültigem Marktgebührentarif beläuft sich der Preis pro Quadratmeter
und Monat am Meidlinger Markt auf 7,24 Euro, in der nahe gelegenen
Meidlinger Fußgängerzone beläuft er sich auf 10 Euro.
„Als Stadt erwarten wir aufgrund der attraktiven Bedingungen, dass
die Stände für die Konsumenten zu den Kernöffnungszeiten offen haben,
um Märkte zu beleben. Wir wollen auch nicht, dass Stände als billige
Lagerflächen genützt werden“, stellt Valentin klar.
Die zentralen Punkte der Marktordnung zur Rettung der Wiener
Märkte:
* Verpflichtende Kernöffnungszeiten:
– Seit 1. September wissen alle WienerInnen, dass zu gewissen
Mindestzeiten alle Marktstandeln offen haben – das erleichtert die
Einkaufsplanung:
– und zwar von Dienstag bis Freitag von 15.00 bis 18.00 Uhr und am
Samstag von 8.00 bis 12.00 Uhr
* Ausweitung der maximalen Rahmen-Öffnungszeiten:
– So darf der Lebensmittelhandel – analog zu den Supermärkten –
von Montag bis Freitag bis 21 Uhr statt nur bis 19.30 Uhr und am
Samstag bis 18.00 Uhr statt 17.00 Uhr geöffnet haben, mit oder ohne
Nebenrechte.
– Die Gastronomiebetriebe dürfen von Montag bis Samstag bis
maximal 23.00 Uhr offen haben.
– Innerhalb der Rahmenöffnungszeiten können die
BezirksvorsteherInnen je nach örtlichen Gegebenheiten (AnrainerInnen,
etc.) differenzieren, d.h. Bezirke haben mehr Handlungsspielraum, auf
örtliche Gegebenheiten einzugehen.
Festlegung klarer Quoten – gemessen an verbauter Marktfläche zur Stärkung des LebensmittelhandelsnRauchverbot in InnenräumennVerbot von Verkauf von Käfigeiern und Tierpelzen auf Wiens
Märktenn
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