WK unterstützt die Verwaltungbei regionaler Auftragsvergabe

Einen Ratgeber für die rechtskonforme und trotzdem regionale Vergabe von öffentlichen Aufträgen – immerhin drei Milliarden Euro im Jahr – legt die WK Kärnten vor.

Klagenfurt (OTS) – Das nun schon in der 4. Auflage erscheinende
Handbuch zur Regionalvergabe soll Gemeinden in bewährter Manier eine
Hilfe bei öffentlichen Ausschreibungen zur Seite stellen. Aufgezeigt
werden legale Wege, wie man als Gemeinde rechtskonform im Sinne des
Bundesvergabegesetzes einkaufen und auch noch Unternehmern vor Ort
Chancen bieten kann, an Ausschreibungen teilzunehmen. „Mit dem
Vergabehandbuch und dem Onlinerat-Nachschlagewerk
www.vergaberatgeber.at geben wir den Auftraggebern bei Land und
Gemeinden wirkungsvolle Werkzeuge in die Hand, damit sie
Ausschreibungen selbst durchführen können und die heimische
Wirtschaft davon profitiert“, unterstrich heute WK-Präsident Jürgen
Mandl bei einem Pressegespräch im Vorfeld einer
Informationsveranstaltung in der WK Kärnten.

Die wirtschaftliche Bedeutung dieser Entscheidungen ist enorm: In
Österreich werden jährlich von öffentlichen Auftraggebern (auch und
besonders die 132 Kärntner Gemeinden zählen dazu) mehr als 60
Milliarden Euro durch öffentliche Auftragsvergaben investiert. Das
sind rund 18 Prozent des Bruttoinlandsproduktes (BIP). In Kärnten
dürften es mehr als drei Milliarden Euro sein, die im Wege des
Straßen- und Wohnbaus, der Gemeinden und sonstiger Beschaffungen
ausgegeben werden. „Vieles hat sich in den vergangenen Jahren zum
Positiven entwickelt, wie sich an der Umstellung vom Billigst- zum
Bestbieterprinzip zeigt“, erklärte dazu Landesgemeindereferent Daniel
Fellner. Selbstverständlich solle Kärntner Steuergeld auch in Kärnten
investiert werden. 90 Prozent der Gemeindeprojekte lägen ohnehin
unterhalb des Schwellenwertes von 100.000 Euro und würden damit eine
Direktvergabe mit der Wahrung der regionalen Interessen ermöglichen.
Die Herausforderung liegt laut Fellner nicht in der
Bewusstseinsschaffung – „das Interesse, dass die regionale Wirtschaft
profitiert, ist überall vorhanden, darauf achtet jeder
Bürgermeister!“ -, sondern in der Sorge um das Risiko.

Genau diese Sorge soll der überarbeitete juristische Wegweiser
nehmen, erläuterte Wirtschaftslandesrat Zafoschnig: „Das Handbuch
schafft Rechtssicherheit und ist ein guter Leitfaden, um sämtliche
Möglichkeiten der regionalen Vergabe auszuloten!“ Er sieht darin ein
Lehrbeispiel für die „Glokalisierung“: „Wir müssen global denken,
aber lokal handeln.“ Deshalb setzt die überarbeitete Ausgabe noch
mehr als bisher auf Beispiele, schildert Vergabeexperte Bernhard
Gerhardinger: „Wir haben alle möglichen Gemeindeanforderungen vom
Bauprojekt bis zur Beschaffung von Toilettenpapier für die Schule
angeführt. Wer sich an die Beispiele und Richtwerte hält, ist auf der
sicheren Seite.“

Dabei handelt es sich um Vorhaben, die Gemeinden immer wieder
abzuwickeln haben, wie etwa die Errichtung eines Kindergartens. Geht
man von der Annahme eines Bauvorhabens im sogenannten
Unterschwellenbereich mit einem geschätzten Auftragswert von 3,9 Mio.
Euro ohne USt. aus – also weit unter dem EU-Schwellenwert von 5,548
Mio. Euro -, dann gelten für das gesamte Bauvorhaben die weniger
strengen Bestimmungen des Bundesvergabegesetzes (BVergG): Die
Gemeinde darf etwa die einzelnen Gewerke des Bauvorhabens
(Baumeister, Heizung- und Lüftungstechniker, Elektroinstallationen,
Spengler, Dachdecker, Zimmermann) jeweils in einem gesonderten
Auftrag vergeben. Für die Wahl der einzelnen Verfahren gilt als
geschätzter Auftragswert der Wert des einzelnen Loses.
Im Beispiel betragen die geschätzten Kosten für das Gewerk Zimmermann
etwa 30.000 Euro. Dieses Gewerk kann direkt an einen Unternehmer vor
Ort vergeben werden. Zur Preisangemessenheit empfehlen die Autoren
grundsätzlich auch bei Direktvergaben zumindest die Einholung von
drei Angeboten. Das Gewerk Elektroinstallationen wurde auf Euro
110.000 geschätzt, in diesem Fall kann etwa ein nicht offenes
Verfahren mit drei ortsansässigen Unternehmern durchgeführt werden.

Über solche Praxisbeispiele hinaus – neu aufgenommen wurde etwa die
Errichtung einer Musikschule und die Neugestaltung des Hauptplatzes
bzw. die Sanierung des Freibads – finden sich auch wieder zahlreiche
Tipps, Vorschläge für Zuschlagskriterien und neue FAQs im Handbuch.
So gibt es zahlreiche Zuschlagskriterien für regionale Anbieter wie
etwa die Beschäftigung von Lehrlingen, die Umweltgerechtheit des
Transportes, die Verwendung umweltfreundlicher Materialien oder die
Ausfallsicherheit, bei der etwa Zusatzpunkte für kurze
Reaktionszeiten für Reparaturen berücksichtigt werden können. Darüber
hinaus können auch Lebenszykluskosten wie etwa der Einsatz von
energieeffizienten Baumaterialien, wassersparenden
Sanitäreinrichtungen oder stromsparender Beleuchtungseinrichtungen
positiv bewertet werden.

Besonderes Augenmerk wird bei der neuen Auflage auf die
verpflichtende vollelektronische Abwicklung von Vergabeverfahren im
Oberschwellenbereich gelegt. Neu aufgenommen wurde eine grafische
Übersicht, welche den Ablauf von E-Vergabeverfahren im
Oberschwellenbereich darstellt. Beibehalten haben die Herausgeber
hingegen das freiwillige Selbstbekenntnis zur regionalfreundlichen
Vergabe mit einem Muster für eine Vergabeordnung für Gemeinden:
Kommunen können sich somit bewusst im Rahmen der gesetzlichen
Möglichkeiten für regionale Beschaffungen aussprechen.

Zeitgleich mit dem Vergaberechtsreformpaket ist auch die
Schwellenwerteverordnung 2018 in Kraft getreten. Sie ermöglicht
öffentlichen Auftraggebern bis 31.12.2020, weiterhin
regionalfreundliche Vergabeverfahren zu wählen. Die Direktvergabe an
einen Unternehmer ist bis zu einem Auftragswert von 100.000 Euro
zulässig und das nicht offene Verfahren ohne Bekanntmachung kann im
Baubereich bis zu einem geschätzten Auftragswert von 1 Million Euro
gewählt werden.

Darüber hinaus bringt das neue Vergabepaket im Wesentlichen die
flächendeckende Einführung der elektronischen Vergabe im
Oberschwellenbereich und eine Ausweitung des Bestbieterprinzips.
Besonders erfreulich ist dabei, dass öffentliche Stellen gezielt auf
qualitativ hochwertigen Einkauf setzen sollen: Innovative und
ökologische Aspekte bei der Durchführung von Vergabeverfahren werden
verstärkt berücksichtigt.

Die e-Vergabe war hingegen verpflichtend EU-weit umzusetzen und hat
administrative Vorteile. Aus der Sicht der kleineren Unternehmen ist
sie jedoch ein zweischneidiges Schwert: Einerseits bringt sie mehr
Fairness und Transparenz im öffentlichen Einkauf. Das erhöht die
Chancen für KMU in vielen Branchen. Andererseits bringt die durch die
e-Vergabe erreichte Erweiterung des Bieterkreises vermutlich auch
einen erhöhten Wettbewerb und Preisdruck. Daraus resultiert das Gebot
einer KMU-freundlichen Konzeption und Durchführung von
Vergabeverfahren: Wenn ein Vergabeverfahren KMU-freundlich
konzeptioniert wird, indem z.B. eine gewerkeweise Ausschreibung
erfolgt, können KMU vermehrt als Bieter und nicht nur als
Subunternehmer an einer Ausschreibung teilnehmen.

Wirtschaftskammer Kärnten
Wirtschaftspolitik
DI Gerhard Genser
T 05/90 90 4-220

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