COBIN claims: Raus aus Verlust-Lebensversicherungen, ehe es zu spät ist!

Regierung schränkt per 1.1. Rücktrittsrecht ein: Leitragende sind Sparer, Frankenkredit-Nehmern droht eine Tilgungslücke!

Wien (OTS) – „Es ist und bleibt was es ist: Ein Schlag mitten ins
Gesicht von Herrn und Frau Österreicher“, sagt Mag. Oliver Jaindl,
Obmann der nicht gewinnorientierten Plattform für
Sammelklagen/Sammelaktionen COBIN claims. Per 1.1.2019 wird der
Rücktritt (infolge unrichtiger Rücktrittsrechtsbelehrung) bei
Lebensversicherungen massiv eingeschränkt. „Damit wird vielen Sparern
das einzige Schlupfloch genommen, aus Verlust Lebensversicherungen
auszusteigen. Die wahre Tragweite dieses Kniefalls vor der
Versicherungswirtschaft hat der Gesetzgeber dabei aber nicht bedacht:
Denn Lebensversicherungen dienen beim Großteil der
Verlust-Frankenkredite als Tilgungsträger. Das bedeutet, dass
Kreditnehmern die Möglichkeit genommen wird, wenigstens einen Teil
des Schadens der abenteuerlichen Fremdwährungskredit-Anspar-Vehikel
zu verringern.

Es ist vielfach anzunehmen, dass aufgrund der niedrigen
Nettorendite der Tilgungsträger die Deckungslücke bei den endfälligen
Krediten zum Fälligkeitszeitpunkt nicht zu schließen ist, warnen
Jaindl und der COBIN claims-Vorstand und Gutachter Dr. Manfred
Biegler. Folge: Wenn die Häuselbauer und Wohnungseigentümer bei
Fälligkeit ihrer Kredite nicht zehntausende Euro angespart haben,
wird die finanzierende Bank die offene Kreditforderung eintreiben und
am Ende verbleibt unter Umständen nur die Versteigerung des
kreditfinanzierten Eigenheims.

COBIN claims rät daher Versicherungskunden, vor allem aber
Frankenkredit-Inhabern, dringend, jetzt sofort eine Rückabwicklung
prüfen zu lassen. „Gerade bei Frankenkrediten muss JETZT ein Finanz-
oder Bank-Berater aufgesucht werden, um eine etwaige Rückabwicklung
durchrechnen zu lassen. Sollte diese sinnvoll sein, dann muss rasch
gehandelt werden!“, appelliert Jaindl.

Versicherungs-Inhaber müssen noch heuer den Rücktritt erklären, um
sich die Verteile der jetzigen Rechtslage zu erhalten. „Unsere
Erfahrung in der Sammelaktion Lebensversicherungs-Rückabwicklung ist,
dass Versicherungsnehmer – so die Rücktrittsrechtbelehrung unrichtig
war – erwarten können, dass sie das einbezahlte Geld inklusive
4-prozentiger Zinsen für die letzten drei Jahre zurückfordern
können“, berichtet Jaindl. Bei der Aktion haben sich rund 250
Betroffene gemeldet – ein Großteil der Lebensversicherungen wiesen
teils herbe Veranlagungsverluste auf.

Derzeit ist ein Verfahren beim EuGH – hier geht es unter anderem
darum, ob auch bei bereits beendeten Verträgen rückwirkend
zurückgetreten werden kann und ob das Erfordernis, nur schriftlich
den Rücktritt erklären zu dürfen, eine unrichtige
Rücktrittsrechtbelehrung gegenüber dem Versicherungsnehmer darstellt.
Beobachter erwarten, dass sich der EuGH zumindest bis Mitte 2019 mit
seiner Entscheidung Zeit lassen wird – daher „stehen“ derzeit viele
Verfahren in Österreich in Erwartung der neuen Leit-Judikatur. Der
Rücktritt muss dennoch heuer noch erklärt werden.

Auch COBIN claims bietet eine Sammelaktion mit einer vergünstigten
Prozessfinanzierung für die gerichtliche
Lebensversicherungs-Rückabwicklung an. Aus organisatorischen Gründen
wird die Aktion mit Montag, 10. 12., 23.59 Uhr, geschlossen.

Mag. Oliver Jaindl, Obmann
01/ 376 00 31 – 100
0664/140 55 78
oliver.jaindl@cobinclaims.at

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