Energieeffizienzgesetz: Meldungen bis 14. Februar 2019
Monitoringstelle Energieeffizienz ruft Energielieferanten dazu auf, ihre Effizienzmaßnahmen und den Energieabsatz bis 14.02.2019 (24:00) zu melden.
Wien (OTS) – Energielieferanten, die im Vorjahr (2017) 25 GWh oder
mehr Energie entgeltlich an Endenergieverbraucher im Inland
abgegeben haben, unterliegen gemäß Energieeffizienzgesetz einer
Verpflichtung: Sie müssen Energieeffizienzmaßnahmen im Ausmaß von 0,6
Prozent ihres Energieabsatzes aus dem Vorjahr nachweisen. Damit
erfüllt Österreich Verpflichtungen aus der
Energieeffizienz-Richtlinie der Europäischen Union.
Ziel des nationalen Energieeffizienzgesetzes (EEffG) ist es, bis
zum Jahr 2020 den Endenergieverbrauch durch die von den
Energielieferanten gesetzten Maßnahmen um 159 Petajoule sowie durch
strategische Maßnahmen von öffentlichen Stellen um 151 Petajoule zu
senken.
Zwtl.: Stichtag 14. Februar 2019
Die Monitoringstelle Energieeffizienz ruft alle verpflichteten
Energielieferanten dazu auf, ihre Maßnahmen bis zum 14. Februar 2019
(24:00) zu melden.
Zusätzlich ist der Energieabsatz von 2018 in der Datenbank
einzutragen. Die Meldungen erfolgen über die sogenannte „Anwendung
zum Energieeffizienzgesetz“ im Unternehmensserviceportal (USP) des
Bundes. Weitere Informationen dazu bietet diese [Webseite]
(http://www.monitoringstelle.at).
Weitere Informationen über die Monitoringstelle Energieeffizienz
finden Sie [hier]
(https://www.ots.at/redirect/Energieeffizienzgesetz).
Österreichische Energieagentur – Austrian Energy Agency
Mag. Klaus Kraigher, MAS
Leiter Kommunikation
Tel.: 01 58615 24 110
pr@energyagency.at
www.energyagency.at
Twitter: https://twitter.com/at_AEA
OTS-ORIGINALTEXT PRESSEAUSSENDUNG UNTER AUSSCHLIESSLICHER INHALTLICHER VERANTWORTUNG DES AUSSENDERS. www.ots.at
© Copyright APA-OTS Originaltext-Service GmbH und der jeweilige Aussender