Entwurf zur Identifikationsverordnung geht in Begutachtung

Wien (OTS) – Mit dem Kauf von Pre-Paid-Karten ohne Registrierung des
Käufers ist es bald vorbei. Mit heutigem Tag wird der Entwurf zur
„Verordnung über Verfahren zur Identifikation von Teilnehmern“
(Identifikationsverordnung IVO) in Begutachtung geschickt. Es handelt
sich dabei um eine Durchführungs-Verordnung zum
Telekommunikationsgesetz. Darin wird geregelt, wie die
Mobilfunkanbieter diese Registrierung der Käufer durchführen müssen.
Hintergrund der Umstellung sind sicherheitspolitische Überlegungen:
„Personen, die mit einem Anbieter einen Vertrag über die
Bereitstellung eines Kommunikationsdienstes abschließen, müssen im
Anlassfall identifizierbar sein. Dies war insbesondere beim Erwerb
von Prepaid-SIM-Karten nicht lückenlos sichergestellt“, erklärt
Bundesminister Norbert Hofer.

„Vor allem Terroristen und Kriminelle haben in der Vergangenheit
immer wieder von der Anonymität der Pre-Paid-Karten profitiert und
diese für ihre Machenschaften genutzt. Mit der
Identifikationsvorordnung machen wir ihnen nun einen Strich durch die
Rechnung und setzen einen weiteren wichtigen Schritt zur Bekämpfung
von Terror und organisierter Kriminalität“, sagt Innenminister
Herbert Kickl.

Mit der Novelle des Telekommunikationsgesetzes im Zuge des
Sicherheitspakets der Bundesregierung im April 2018 wurde das Ende
der anonym gekauften Pre-Paid-SIM-Karten bereits beschlossen. Der nun
fertig gestellte Verordnungsentwurf listet die unterschiedlichen
Möglichkeiten für die Mobilfunker auf, um diese Registrierung
durchzuführen. Möglich sind demnach die Vorlage eines amtlichen
Lichtbildausweises bei Kauf im Shop (wie auch jetzt bereits beim Kauf
eines Vertragshandys), Authentifizierung mittels Online-Banking sowie
die Anwendung eines „Photoident“-Verfahrens, das online durchgeführt
werden kann.

Die Begutachtungsfrist des Verordnungsentwurfs beträgt knapp zwei
Wochen. „Diese Frist ist sportlich, die Notwendigkeit zur
Registrierung ist allen Beteiligten seit April 2018 bekannt. Im Zuge
der Erstellung der Verordnung wurden mit den Mobilfunkern bereits
Gespräche über die Möglichkeiten der technischen Umsetzung
durchgeführt. Schon jetzt gibt es einzelne Anbieter, die ihr
Registrierungssystem bereits jederzeit auf Knopfdruck aktivieren
können“, so Bundesminister Norbert Hofer.

Für aktuelle Besitzer von Pre-Paid-SIM-Karten ändert sich zum
Jahresbeginn noch nichts. Ab 1. September 2019 muss spätestens beim
ersten Wiederaufladen der Karte die Registrierung erfolgen. Auf
vorhandene Guthaben auf der Karte hat die neue Bestimmung des
Telekommunikationsgesetzes keine Auswirkung. Hier gelten die
individuellen Bestimmungen in den Verträgen bzw. Geschäftsbedingungen
der Mobilfunkanbieter.

BM für Verkehr, Innovation und Technologie
Volker Höferl
Pressesprecher BM Ing. Norbert Hofer
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