Hauptverband zieht positive Zwischenbilanz zur Einführung der e-Medikation
Biach: „Bereits mehr als 15 Millionen gespeicherte Verordnungen sorgen für mehr Patientensicherheit“
Wien (OTS) – Seit Anfang des Jahres wird die e-Medikation, eine
Funktion der elektronischen Gesundheitsakte ELGA, Schritt für Schritt
eingeführt. Rund 2570 Arztinnen und Ärzte sowie 550 Apotheken in den
Bundesländern Vorarlberg, Steiermark, Kärnten, Tirol und Salzburg
sind an das System angeschlossen. Mehr als 15 Millionen Verordnungen
wurden bereits in e-Medikation gespeichert. Bis Herbst 2019 wird die
e-Medikation flächendeckend in ganz Österreich zur Verfügung stehen.
Unerwünschte Wechselwirkungen von Medikamenten sind ein nicht zu
unterschätzendes Risiko für Patientinnen und Patienten. Über zwei
Millionen Versicherte in Österreich nehmen regelmäßig fünf oder mehr
Medikamente ein. Dabei können statistisch gesehen drei gemeinsam
eingenommene Arzneimittel bereits drei Wechselwirkungen auslösen.
Fünf Arzneimittel lösen bereits zehn Wechselwirkungen aus. Besonders
rezeptfreie Medikamente können eine überproportional hohe Rate an
Wechselwirkungen verursachen. Mengenmäßig betrachtet ist jede zweite
Arzneimittelpackung, die in der Apotheke verkauft wird, ein
rezeptfreies Präparat.
Genau hier setzt die e-Medikation an: behandelnde Ärztinnen und
Ärzte können die e-Medikationsliste ihrer Patientinnen und Patienten
einsehen und anhand dieser Grundlage neue Verordnungen auf eventuelle
unerwünschte Wechselwirkungen prüfen. Dadurch erhalten Ärztinnen und
Ärzte eine bessere Entscheidungsgrundlage für Diagnostik und
Therapie. Nach der Speicherung in die e-Medikationsliste wird ein
Rezept mit einem speziellen Code gedruckt. Durch das Scannen des
Codes auf dem Rezept kann die Apotheke die Abgabe der verordneten
Medikamente in der e-Medikationsliste speichern. Eine Neuerung für
die Patientinnen und Patienten ist nun, dass auch Apotheken mit dem
e-card System ausgestattet sind. Wenn die e‑card in der Apotheke
gesteckt wird, kann die gesamte e-Medikationsliste für eine
Wechselwirkungsprüfung oder Beratung abgerufen werden. Auch
rezeptfreie Medikamente oder Rezepte von Wahlärzten können dann in
die e‑Medikation eingetragen werden.
„Die Einführung der e-Medikation ist bisher nicht nur reibungslos
über die Bühne gegangen, sondern stellt auch einen enormen Mehrwert
für unsere Versicherten dar“, freut sich Alexander Biach,
Vorsitzender des Verbandsvorstands im Hauptverband der
österreichischen Sozialversicherungsträger. „Ärztinnen und Ärzte
berichten uns, dass sie durch die e-Medikation in ihrer Arbeit
unterstützt werden. Erstmals sehen sie, welche Medikamente von
anderen Ärztinnen und Ärzten verordnet und von den Patientinnen und
Patienten in der Apotheke bezogen werden. Besonders bei
Urlaubsvertretungen, wenn Ärztinnen und Ärzte die Medikation eines
fremden Patienten nicht kennen, ist das ein großer Vorteil. Denn
Patientinnen und Patienten wissen oft nicht so genau, wie der
Medikamentenname lautet und welche Dosierungsstärke sie brauchen.
Auch die Apothekerinnen und Apotheker können nun sehen, welche
Medikamente einem Patienten verordnet wurden und können auf dieser
Grundlage beim Kauf von rezeptfreien Medikamenten noch besser
beraten. Daher bin ich überzeugt, dass unser Gesundheitssystem mit
der e-Medikation einen gewaltigen Entwicklungssprung in Richtung mehr
Patientensicherheit macht.“
Der Hauptverband der österreichischen Sozialversicherungsträger
ist das organisatorische Dach über der solidarischen Kranken-,
Unfall-und Pensionsversicherung Österreichs. Die Sozialversicherung
garantiert unabhängig von Alter, Einkommen, sozialer Herkunft und
Bildung hochwertige Gesundheitsversorgung und eine sichere
Pensionsvorsorge. Aktuell sind rund 8,5 Millionen Menschen
anspruchsberechtigt (Versicherte und mitversicherte Angehörige).
Hauptverband der österr. Sozialversicherungsträger
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