JETZT-Liste Pilz/Kolba: Die CO2-Lüge von Nachhaltingskeitsministerin Köstinger

Umweltministerium erlässt “Desinformationsverordnung”

Wien (OTS) – Während Österreichs Bundespräsident Alexander van der
Bellen in der Klimakonferenz in Kattowitz für die Senkung der
Treibhausgase (CO2) kämpft, sorgt Österreichs
Nachhaltigkeitsministerin im Inland für völlig falsche Angaben des
CO2-Ausstoßes neuer Autos.

“Den AutokäuferInnen in Österreich wird ein völlig unrealistischer
Treibstoffverbrauch von Neuwagen vorgegaukelt – und das mit amtlicher
Genehmigung Elisabeth Köstingers,” ärgert sich Peter Kolba, der
Leiter des Teams BürgerInnenrechte JETZT-Liste Pilz.

Zur Sache: In den Schauräumen der Autohersteller, in
Werbebroschüren und Online-Leitfäden darf für Neuwagen ganz offiziell
ein Spritverbrauch ausgeschildert werden, der mit der alten,
unrealistischen und seit September 2018 abgeschafften Messmethode
(NEFZ) erhoben wurde. Das sieht die von Köstinger erlassene
Verordnung vor, die seit 15. November in Kraft getreten ist. Mit
dieser Verordnung hebelt die Nachhaltigkeitsministerin die geltende
strengere, weil realistischere, Messmethode (WLTP) faktisch aus.

Hier ein Beispiel, wie stark der wahre Spritverbrauch dadurch
vernebelt wird: ein Auto, das nach der alten Messmethode nur 5 Liter
Sprit verbraucht, kommt nach der neuen Messmethode auf stolze 6 bis
6,5 Liter.(Selbst früher typisierte Modelle, für die ein eigenes
Umrechnungstool vom alten auf den neuen Messzyklus entwickelt wurde,
kommen auf 5,5 bis 6 Liter)

Köstinger kam mit dieser Verordnung dem Wunsch der Autoindustrie
nach. Diese erspart sich damit neue Werbebroschüren, das Umschreiben
von Leitlinien und das Anfertigen neuer Schilder für die
ausgestellten Fahrzeuge. Offiziell begründet wird das Ganze damit,
dass bis Ende 2019 die beim Kauf eines Neuwagens fällige Steuer
(Normverbrauchsabgabe, NoVA) auch auf Basis des alten Messzyklus
berechnet werde und man die Käufer nicht mit verschiedenen Angaben
verwirren möchte.

„Selten so eine unsinnige Ausrede gehört!“, so Peter Kolba. Denn
die Berechnung der NoVA übernimmt beim Kauf eines Neuwagens (nur dann
fällt sie an, nicht beim Kauf eines Gebrauchten) stets der
Autohändler in einem Aufwaschen mit dem gesamten Kaufpreis. Für die
einzelnen KäuferInnen wird die NoVA gar nicht sichtbar und kann daher
auch kein Maßstab für die Kaufentscheidung sein.

Auch den Zulassungsschein erhalten die KäuferInnen immer erst,
wenn das Auto übernommen wird. Dort sind dann zwei Spritverbräuche
angegeben, gemessen nach der alten und neuen Methode. “Und damit ist
die Verwirrung der KundInnen dann perfekt,” sagt Konsumentenschützer
Kolba.

Service: “Personenkraftwagen-Verbrauchsinformationsverordnung 2018
– PKW VIV 2018“, Link finden Sie [hier]
(https://www.ots.at/redirect/risverbraucher).

JETZT-Liste Pilz/Partei
Romana Bartl
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