ÖAMTC: Vorsicht vor Anrainerparkplätzen am 8. Dezember
Grundsätzlich sind am Feiertag keine Parkscheine auszufüllen
Wien (OTS) – In Wien können Parkscheine laut ÖAMTC am Samstag, 8.
Dezember, grundsätzlich im Handschuhfach bleiben. Zu Mariä Empfängnis
haben Geschäfte zwar offen, die Kurzparkzonen sind jedoch an
gesetzlichen Feiertagen außer Kraft. Anrainerparkplätze, etwa rund um
die Mariahilfer Straße, dürfen aber keinesfalls benutzt werden.
Ausnahmen sind Bahnhofs- und Spitalsbereiche und die Parkzone rund um
die Stadthalle (ab 18 Uhr). In diesen Bereichen gelten natürlich auch
am 8. Dezember die jeweils beschilderten Parkregelungen, erinnern die
ÖAMTC-Experten.
Zwtl.: Achtung Anrainerparkplätze
In den Bezirken 1, 2, 3, 4, 6, 7, 8, 9 und 12 gibt es laut ÖAMTC
zusätzlich zu den Kurzparkzonen Anrainerparkplätze. Diese dürfen nur
von Anrainern mit entsprechendem Parkpickerl sowie von Behinderten
mit Ausweis benützt werden. Also auch nicht von Motorrädern und
Mopeds! Strafe im Normalfall 36 Euro.
ÖAMTC-Tipp: Sollten Sie einen Parkplatz in einem der genannten
Bezirke gefunden haben, bitte vergewissern Sie sich unbedingt, ob es
nicht ein Anrainerparkplatz ist. Auch in den Bezirken 1 und 8, wo
manche Stimmen meinen, die Anrainerparkplätze wären derzeit nicht in
Kraft, rät der ÖAMTC zur Zurückhaltung. Die ohnehin recht angespannte
Stimmung in diesen Bereichen sollte nicht „angeheizt“ werden.
Infos: www.oeamtc.at/parken<http://www.oeamtc.at/parken>
(Schluss)
Lasser/Dittrich
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