Schramböck: Einigung zu Handelsdossiers stärkt und schützt Standort Europa

EU-Botschafter beschließen FDI-Screening für ausländische Direktinvestitionen und Schutzmaßnahmen in Freihandelsabkommen

Wien (OTS/BMDW) – Im Rahmen der österreichischen EU-Präsidentschaft
wurden zwei weitere wichtige Dossiers erfolgreich abgeschlossen. Die
EU-Botschafterinnen und – Botschafter haben die Trilogergebnisse für
das sogenannte „Foreign-Direct-Investment-Screening“ (FDI) sowie für
eine wirksamere Umsetzung von Schutzklauseln in Freihandelsabkommen
angenommen. „Beide Ergebnisse sind für den Standort und die
Wettbewerbsfähigkeit Europas von großer und strategischer Relevanz.
Damit stärken wir unsere Wirtschaft und schützen die kritische
Infrastruktur. Europa ist ein Handelskontinent, aber wir müssen
selbst entscheiden, mit wem und zu welchen Rahmenbedingungen wir
Partnerschaften eingehen“, so Wirtschaftsministerin Margarete
Schramböck. Das FDI-Screening für ausländische Direktinvestitionen
wird einen verbesserten Schutz gegenüber Übernahmen von
EU-Unternehmen in sicherheitsrelevanten Bereichen ermöglichen.

Die Europäische Union ist Ziel Nummer eins für ausländische
Direktinvestitionen und bekannt als offener Markt. In letzter Zeit
gab es jedoch eine Reihe von Übernahmen von EU-Firmen, die zu
Bedenken im Hinblick auf Sicherheit und öffentliche Ordnung führten.
Derzeit verfügt momentan nur etwas weniger als die Hälfte der 28
Mitgliedsstaaten, darunter Österreich, über Gesetze, die Kontrollen
ausländischer Direktinvestitionen vorsehen. Durch den neu
eingeführten Informationsaustausch wird einerseits eine Beurteilung
ermöglicht, ob durch Übernahmen in anderen Mitgliedsstaaten auch die
eigene Sicherheit und Ordnung betroffen sein können, z. B. bei
sicherheitstechnisch bedenklichen Übernahmen von Atomkraftwerken oder
Übernahmen von Konzernmüttern österreichischer Unternehmen im Bereich
von Schlüsseltechnologien. Andererseits werden zusätzliche
Informationen anderer Mitgliedsstaaten und der Europäischen
Kommission zu einer Verbesserung der Faktenbasis für nationale
Entscheidungen führen. Die Verantwortung der Mitgliedstaaten für
Entscheidungen über Übernahmen, die ihre Sicherheit und öffentliche
Ordnung betreffen, bleibt unangetastet. „Die EU wird weiterhin ein
offener Markt für ausländische Investoren bleiben. Eine
Unterwanderung unserer Standards oder gar ein Ausverkauf unserer
sensiblen Wirtschaftsbereiche kann nicht im Interesse eines starken
europäischen Wirtschaftsstandortes sein“, so Schramböck.

Zwtl.: Schutzmaßnahmen in Freihandelsabkommen beschlossen

Neben dem FDI-Screening haben die EU-Botschafter auch die Ergebnisse
der Verhandlungen zur wirksameren Umsetzung von Schutzklauseln in
Freihandelsabkommen angenommen. „Bisher mussten derartige
Bestimmungen jeweils durch ein eigenes Gesetzgebungsverfahren
geregelt werden. Nun wird für alle künftigen Freihandelsabkommen ein
einheitlicher Rahmen zur Verfügung gestellt“, so Schramböck.
Bestimmungen in neuen Abkommen können durch Delegierte Rechtsakte in
den Geltungsbereich der Verordnung einbezogen werden. Für KMU wird es
durch einen Helpdesk zusätzliche Unterstützung in den Verfahren
geben.

Bundesministerium für Digitalisierung und Wirtschaftsstandort
Felix Lamezan-Salins, B.A.
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