Sicherer Spaß auf der Skipiste

Kurz vor dem bevorstehenden Start der Skisaison kaufen viele Skifahrer Skibrillen, Skihelme und Rückenprotektoren und beugen so Skiunfällen vor.

Zwtl.: Tipps für den Helmkauf – Passform wichtig

Mittlerweile zählen Skihelme für viele Skifahrer zur
Pflichtausrüstung. Maßgeblich beim Kauf eines Skihelms ist die
richtige Passform – er sollte genau der Kopfform entsprechen. „Um
beim Kauf die richtige Größe zu ermitteln, am besten bei der Anprobe
mit einem relativ großen Helm beginnen und sich dann der idealen
Größe annähern. Damit der Helm die richtige Schutzfunktion
gewährleisten kann, sollte er vollflächig auf dem Kopf sitzen. Der
Helm sollte aber auch ohne Kinnriemen gut passen. Das heißt, dass er
auch bei leichten Kopfbewegungen (Nicken, Schütteln) nicht rutscht“,
rät Unfallverhütungsexperte Ing. Thomas Manek von der AUVA.

Bei Kindern sollte besonderes Augenmerk auf der richtigen Passform
des Helms liegen. Helme für Kinder zu kaufen, die zwei oder drei
Nummern zu groß sind, macht keinen Sinn. Diese sitzen nicht richtig
und der Helm kann seine Schutzwirkung nicht entfalten.

Beim Kauf eines Helms muss jedenfalls auf die Prüfnorm EN 1077
geachtet werden und es sollte nicht der Preis ausschlaggebend für die
Kaufentscheidung sein.

Zwtl.: Vorsicht bei Stickern und Helmkameras

„Auf keinen Fall darf der Helm mit Stickern oder Etiketten beklebt
werden, es sei denn der Hersteller gestattet dies explizit. Die
Lösungsmittel des Klebstoffes können zu einer Beeinträchtigung der
Festigkeit der Helmschale führen und dadurch die Schutzfunktion im
Falle eines Unfalls reduzieren“, so Manek weiter. Das gilt auch für
weit abstehende Helmkameras – diese verändern den Schwerpunkt des
Helms und dürfen nur dann befestigt werden, wenn das vom Hersteller
ausdrücklich erlaubt ist.

Zwtl.: Skibrille abhängig von Wetterbedingungen

Die Sicht beim Skifahren ist durch Schneekristalle, Fahrtwind oder
Reflexionen der Sonne oft nicht klar. Die Skibrille ist daher ein
wichtiger Begleiter auf der Piste, sollte aber an die
Wetterbedingungen angepasst werden. Entscheidend ist dabei die
farbliche Tönung der Brille: „Gelbe oder orange Brillengläser sind
vor allem bei Nebel ratsam, diese lassen die Umgebung kontrastreicher
erscheinen“, erläutert Unfallverhütungsexperte Dr. Emmerich Kitz von
der AUVA. Bei Sonnenschein ist hingegen von solchen Brillen
abzuraten, da eine zusätzliche Aufhellung der Umgebung die
Blendungsgefahr steigert. Dann besser zu grau- bzw. blaufarbenen
Brillen greifen – sie fördern das klare Sehen bei großer Helligkeit.

Manche Hersteller bieten auch austauschbare Brillengläser an, um
bei allen Wetterverhältnissen eine klare Sicht zu haben. So kann die
Brille angepasst werden.

Zwtl.: Schutz vor Sonnenstrahlung

Eine Skibrille schafft nicht nur gute Sichverhältnisse, sondern
schützt auch die Augen vor zu viel UV-Strahlung und Schneeblindheit.
Durch die Reflektion der UV-Strahlen am Schnee werden die Hornhaut
und die Linse der Augen belastet. Die UV-Strahlung wird vor allem
durch den Stand der Sonne und die Höhenlage bestimmt – kühle
Temperaturen sind kein Indikator für das Ausmaß der Strahlung.

„An der Kennzeichnung, die sich üblicherweise am Brillenbügel
befindet, kann der Sonnenschutz der Skibrille überprüft werden.
Dieser ist unabhängig davon, welche Färbung die Brille hat“, erklärt
Kitz. Brillen, die nach EN 174 in der Kategorie S2 oder S3 genormt
sind, bieten optimalen Sonnenschutz. „Von einem guten Sonnenschutz
kann man auch bei der Handelsbezeichnung „UV 400“ ausgehen“, so der
Unfallverhütungsexperte.

Wichtig ist auch, die Brille gemeinsam mit dem Helm anzuprobieren
– so kann ein Spalt zwischen Helm- und Brillenrand vermieden werden
und kalter Wind, Schnee oder Regen können nicht auf die Stirn
gelangen.

Zwtl.: Rückenprotektor sollte Standard sein

Wirbelsäulen- und Brustverletzungen gehören zu den häufigsten
Verletzungen auf Skipisten, daher sollte ein Rückenprotektor zur
Standardausrüstung beim Skifahren gehören. Bei einem Aufprall, einem
Sturz oder einer Kollision schützt der Protektor den Oberkörper. Die
dabei entstehenden Kräfte werden so großflächig über den gesamten
Rücken verteilt und die Aufprallenergie gedämpft. Der Rückenprotektor
verhindert auch, dass sich bei Stürzen spitze Gegenstände wie Äste,
Steine oder Stecken in den Rücken bohren.

Auch bei Rückenprotektoren ist es wichtig, diese auf die
Körpergröße abzustimmen und anzupassen.

Zwtl.: Über die AUVA:

Bei der AUVA sind rund 320.000 Unternehmen und über 5 Millionen
Personen gesetzlich gegen die wirtschaftlichen, gesundheitlichen und
sozialen Folgen von Arbeitsunfällen und Berufskrankheiten versichert.
Die AUVA finanziert ihre Aufgaben fast zur Gänze aus den Beiträgen
der Dienstgeber und übernimmt dafür die Haftung für Arbeitsunfälle
und das Auftreten von Berufskrankheiten. Kernaufgaben der AUVA sind
die Verhütung von Arbeitsunfällen sowie die Heilbehandlung und
Rehabilitation. Ziel ist es, Unfallopfer und Beschäftigte mit
Berufserkrankungen möglichst rasch wieder in den Arbeitsprozess zu
integrieren. Eine weitere Kernaufgabe der AUVA ist die finanzielle
Entschädigung. Diese vier Aufgabenbereiche der AUVA ermöglichen eine
integrierte und effiziente Unfallversicherung mit hohem
volkswirtschaftlichen und gesellschaftlichen Nutzen.

Die AUVA betreibt das Traumazentrum Wien mit den beiden Standorten
Meidling und Brigittenau/Lorenz Böhler, die Unfallkrankenhäuser Linz,
Salzburg, Klagenfurt und Steiermark mit den beiden Standorten Graz
und Kalwang sowie die Rehabilitationszentren Meidling (Wien), Weißer
Hof (NÖ), Häring (Tirol) und Tobelbad (Steiermark). In den
Einrichtungen der AUVA werden jährlich über 370.000 Patientinnen und
Patienten auf medizinischem Spitzenniveau versorgt, davon mehr als
46.000 stationär.

[Die AUVA in zwei Minuten]
(https://www.youtube.com/watch?v=6WAZsXM9kX0&t=3s)

[www.facebook.com/auvajetztsichern]
(http://www.facebook.com/auvajetztsichern)

AUVA-Hauptstelle
Mag. Sonja Rosenberger
Tel: +43 5 93 93-22911
Mobil: +43 676 833 95 1818
Email: sonja.rosenberger@auva.at
www.auva.at/presse

OTS-ORIGINALTEXT PRESSEAUSSENDUNG UNTER AUSSCHLIESSLICHER INHALTLICHER VERANTWORTUNG DES AUSSENDERS. www.ots.at
© Copyright APA-OTS Originaltext-Service GmbH und der jeweilige Aussender