Umweltdachverband: Standortentwicklungsgesetz ist und bleibt ein Skandal!
– Gesetzesentwurf ist in mehrfacher Hinsicht rechtswidrig
Errungenschaften des Aarhus-Beteiligungsgesetzes 2018 werden
völlig konterkariertnUmweltdachverband an morgigen Wirtschaftsausschuss: Gesetz muss zurück an den Start!nDie intensive Prüfung des neuen Standortentwicklungsgesetzes hat nun
weitere Rechtswidrigkeiten zu Tage befördert, wie der
Umweltdachverband in seiner Stellungnahme darlegt: Auch der 2.
Entwurf des umstrittenen Gesetzes ist in mehrfacher Hinsicht
rechtswidrig. So ist die statt dem ursprünglich geplanten
Genehmigungsautomatismus nunmehr vorgesehene „Genehmigungspflicht“
juristisch derartig eng ausgestaltet, dass eine Nicht-Genehmigung in
der Praxis so gut wie nie schlagend werden wird, sofern sich die
Behörde keiner Amtshaftung aussetzen will. Damit ist von einer
Quasi-Genehmigungsgarantie auszugehen. „Die in der UVP-Richtlinie der
EU festgelegte Pflicht zur Prüfung der Umweltauswirkungen ist damit
nicht mehr sichergestellt. Darüber hinaus sind bei Umsetzung des
Standortentwicklungsgesetzes Verstöße gegen weitere umweltrelevante
EU-Rechtsvorgaben, wie Wasserrahmen- und
Fauna-Flora-Habitat-Richtlinie, zu erwarten, wenn der Zeitablauf das
schlagende Argument für die Ausstellung der Genehmigung ist, ohne
dass das Ermittlungsverfahren inhaltlich abgeschlossen sein müsste.
Weiters ist eine Verletzung der Aarhus-Konvention offensichtlich, da
für den Prozess der Auswahl der standortrelevanten Vorhaben überhaupt
keine Öffentlichkeitsbeteiligung und kein Rechtsschutz vorgesehen
sind. Auch die diversesten Einschränkungen der Partizipation im
Genehmigungsverfahren sind massiv. Die Errungenschaften des
Aarhus-Beteiligungsgesetzes 2018 werden damit völlig konterkariert,
Rechtsunsicherheit und jahrelange Verzögerungen werden die Folge
sein“, sagt Franz Maier, Präsident des Umweltdachverbandes.
Großprojekte bekommen Genehmigungsgarantie
Als oberster Primat eines Standortentwicklungsgesetzes gilt die
Verfahrensbeschleunigung. Der Umweltdachverband hat sich immer dafür
ausgesprochen, dass gegen verfahrensbeschleunigende
Deregulierungsmaßnahmen nichts einzuwenden ist, wenn damit keine
Einschnitte in Umwelt- und/ oder Rechtsschutzstandards einhergehen.
Doch auch mit dem überarbeiteten Entwurf für ein
Standortentwicklungsgesetz finden genau diese Einschnitte weiterhin
in massiver Art und Weise statt: Verfahren strategischer Großprojekte
sollen mit einer Quasi-Genehmigungsgarantie versehen werden! Mit dem
Ausbau der Säumnisbeschwerde als Standardinstrument werden die
Behörden zusätzlich unter Druck gesetzt, das Bundesverwaltungsgericht
im Gegenzug mit Aufgaben überfrachtet, die von den Kernaufgaben des
Gerichts, nämlich der Rechtskontrolle, weit wegführen. Zusätzlich
wird zivilgesellschaftliches Engagement in ein starres Korsett
gepresst und mit der Keule der Verfahrenskostenüberwälzung bedroht.
Im Endeffekt sollen damit gewisse, von Wirtschaftslobbys als
strategisch erachtete Projekte aus dem normalen UVP-Regime
herausgenommen und in einem Schnellverfahren „durchgeboxt“ werden.
Die Errungenschaften des Rechtsstaates werden dafür mehr als
überstrapaziert. „Zur Wahrung der Rechtsstaatlichkeit sowie der
EU-rechtlich vorgeschriebenen Umwelt- und Beteiligungsstandards
fordert der Umweltdachverband vom morgigen Wirtschaftsausschuss eine
Zurückstellung des vorliegenden rechtswidrigen Entwurfes“, so Maier
abschließend.
Umweltdachverband
Dr.in Sylvia Steinbauer
Öffentlichkeitsarbeit
(++43-1)40113/21
sylvia.steinbauer@umweltdachverband.at
http://www.umweltdachverband.at
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