Verfassungsausschuss gibt grünes Licht für klare Aufgabenverteilung zwischen Bund und Ländern
SPÖ nimmt ihre Verantwortung wahr – Verfassungsreform kommt noch vor Weihnachten ins Plenum
Wien (OTS) – Heute wurde das erste Paket der Kompetenzentflechtung
erfolgreich im Verfassungsausschuss beschlossen.
Ursprünglich hätte das Paket schon am 14. November im
Verfassungsausschuss beschlossen werden sollen, doch die Bundes-SPÖ
verweigerte ihre zuvor schon getätigte Zusage zur Verfassungsmehrheit
und machte bei der Kinder- und Jugendhilfe eine 15a-Vereinbarung
unter den Ländern zur Voraussetzung für ihre Zustimmung zu einer
klaren Aufgabenverteilung zwischen Bund und Ländern. Dieser
nachträglichen Forderung sind die Länder nun nachgekommen – sie haben
sich bei der LH-Konferenz am 23. November in Stegersbach auf eine
15a-Vereinbarung geeinigt. Mit dieser Vereinbarung verpflichten sich
die Länder, die auf Bundesebene festgelegten Mindeststandards der
Kinder- und Jugendhilfe, beizubehalten.
„Der heutige Beschluss des ersten Reformpakets ist ein großer Erfolg
für uns“, so Bundesminister Moser. „Wir haben einen ersten wichtigen
Schritt hin zu einem modernen Bundesstaat gesetzt, in dem die
Kompetenzen klar zugeordnet sind, Entscheidungen schnell getroffen
werden können und vor allem das Geld der Steuerzahler effizient
eingesetzt wird. Gleichzeitig stellen wir sicher, dass die
Qualitätsstandards im Bereich der Kinder- und Jugendhilfe gesichert
sind und nicht gesenkt werden. Für die Zukunft wollen wir eine
bürgernahe und transparente Verwaltung sicherstellen.“ Noch im
Dezember sollen auch National- und Bundesrat das erste Paket
beschließen. Dieses schafft eindeutige Zuständigkeiten bei 75 Prozent
der Kompetenztatbestände des Artikels 12 B-VG und damit eine klare
Verantwortung im Bereich der Gesetzgebung beim Bund oder den Ländern.
Im Zuge des Verfassungsausschusses im November kündigte
Reformminister Josef Moser bereits ein zweites Paket zur
Kompetenzentflechtung an. In diesem sollen Themen wie das
Elektrizitätswesen und Heil- und Pflegeanstalten enthalten sein. Die
Bund-Länder-Arbeitsgruppe wird dazu Anfang März tagen und neben den
drei übrigen Kompetenztatbeständen des Artikels 12 B-VG auch die
Verfahrenskonzentration sowie die kompetenzrechtlichen und
datenschutzrechtlichen Voraussetzungen für die Transparenzdatenbank
schaffen.
Der Reformminister stellte außerdem ein drittes Paket zur
Kompetenzbereinigung in Aussicht. Dabei soll es um die Bereiche
Bildung, Förderungen, Gesundheit und Pflege gehen. Dieses ist für das
zweite Halbjahr 2019 geplant und wird auch bei der Sitzung
thematisiert.
Bundesministerium für Verfassung, Reformen, Deregulierung und Justiz
Alexandra Geyer
Pressesprecherin des Bundesministers
+43 1 52152 2313
alexandra.geyer@bmvrdj.gv.at
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