Metallgewerbe: Moderate Lohnerhöhung im Zeichen der konjunkturellen Entwicklung unter Berücksichtigung der tatsächlichen Lohnsituation

In der zweiten Verhandlungsrunde wurde gegen Mitternacht ein Kompromiss mit Realisierung eines zusätzlichen Arbeitszeitflexibilisierungsmodells erreicht

Wien (OTS) – Nach äußerst schwierigen aber letztendlich doch
konstruktiven Verhandlungen brachte die zweite Verhandlungsrunde am
6. Dezember eine Einigung zwischen den Chefverhandlern der
Verhandlungsgemeinschaft des Metallgewerbes, Andreas Lahner, Josef
Witke und Robert Heiszenberger, mit der Metallarbeitergewerkschaft
ProGe unter der Führung von Rainer Wimmer.

Die gerade noch tragbare Erhöhung der monatlichen
Mindestgrundlöhne und IST-Löhne um 3,3% stärkt letztlich alle
Lohnbezieher und ist ein Zeichen der Wertschätzung für die
Arbeitnehmer im Metallgewerbe und spiegelt überdies die
wirtschaftliche Entwicklung im Metallgewerbe wider.

Die Lehrlingsentschädigungen werden im 1. Lehrjahr auf € 675, im
2. Lehrjahr auf € 850.-, im 3. Lehrjahr auf € 1.120.- und im 4.
Lehrjahr auf € 1.490 angehoben. „Die spürbare Erhöhung der
Lehrlingsentschädigungen soll zusätzlich ein Anreiz für junge
Menschen sein, eine Lehre in einem der Berufe des Metallgewerbes zu
ergreifen“, zeigt sich Verhandlungsleiter Lahner optimistisch. Alle
lohnbezogenen und aufwandsbezogenen Zulagen steigen gleicherweise wie
die Löhne um 3,3%.

Die von der Gewerkschaft im Zusammenhang mit der vom Parlament
beschlossenen Erhöhung der Tageshöchstarbeitszeit geforderten
Kompensationsmaßnahmen konnten mit Verweis auf die Aufrechterhaltung
der Wettbewerbsfähigkeit der Unternehmen und den Erhalt von
Arbeitsplätzen weitestgehend abgewehrt werden.

Der von der Gewerkschaft erhoben Forderung auf einen 100%igen
Zuschlag für die 11. und 12. Arbeitsstunde am Tag sowie ab der 51.
Wochenstunde, sofern es sich um Überstunden handelt, wurde nicht
nachgekommen. Als Kompromiss einigte man sich auf einen Zuschlag von
75% ab der dritten und die folgenden Überstunden am Tag, sofern diese
bis 19 Uhr geleistet wird. Für Überstunden ab 19 Uhr gilt wie bisher
ein Zuschlag von 100%. Für die Lenkzeiten von Fahrern gilt die
bisherige Regelung weiterhin. Werden Überstunden geleistet, ist im
Falle einer täglichen Arbeitszeit von 11 Stunden, eine zusätzliche
Pause von 10 Minuten zu gewähren.

Mit der Schaffung eines zusätzlichen freiwilligen
Arbeitszeitmodells konnten die Verhandler der Arbeitgeber erreichen,
dass dem Wunsch vieler Mitgliedsbetriebe nach einer weitergehenden
Arbeitszeitflexibilisierung Rechnung getragen wird. Innerhalb eines
Durchrechnungszeitraums von 8 Wochen kann ab 1.1.2019 unter
bestimmten Bedingungen die tägliche Normalarbeitszeit auf zehn
Stunden ausgedehnt werden, wenn die durchschnittliche wöchentliche
Normalarbeitszeit innerhalb dieses Zeitraums 36 Stunden nicht
überschreitet. Die Normalarbeitszeit darf in einzelnen Wochen 50
Stunden nicht überschreiten.

Wie im Vorjahr wurde im Metallgewerbe die Möglichkeit einer
Freizeitoption wieder verlängert. Sie lässt einerseits den
Arbeitnehmern die Wahl zwischen Lohnerhöhung oder mehr Freizeit,
andererseits ermöglicht sie den Arbeitgebern, auf wechselnde
Anforderungen bei schwankender Auftragslage zu reagieren.

Zusätzlich wurden auch für die Betriebe rahmenrechtliche
Verbesserungen erreicht: Für Kündigungen, die nach dem 31.12.2020
ausgesprochen werden, wurde vereinbart, dass bei
Arbeitgeberkündigungen unter Einhaltung der gesetzlichen
Kündigungsfristen, das Arbeitsverhältnis auch zu jedem Fünfzehnten
oder Letzten eines Kalendermonats aufgelöst werden kann. Als weitere
Verbesserung ist die Streichung des Anspruchs auf einen Postensuchtag
bei Selbstkündigung durch den Arbeitnehmer anzusehen. Die Probezeit
bei Beginn des Arbeitsverhältnisses wurde auf 1 Monat verlängert.

Der abgeschlossene Kollektivvertrag gilt für die 115.000
Arbeiterinnen und Arbeiter und knapp 17.500 Lehrlinge in rund 45.000
Betrieben mit insgesamt ca. 217.000 Beschäftigten ab 1. Jänner 2019.
(PWK857/us)

DI Christian Atzmüller
Bundesinnungsgruppe Metall-Elektro-Sanitär-Mechatronik-Fahrzeugtechnik
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