PRO-GE: Erfolg im Metallgewerbe – 3,3 Prozent mehr Lohn

Durchschnittlich +7,1 Prozent für Lehrlinge; Mehr Überstundenzuschläge und zusätzliche Pause an langen Arbeitstagen

Wien (OTS/ÖGB) – Bei den Kollektivvertragsverhandlungen für die mehr
als 110.000 ArbeiterInnen und die rund 17.000 Lehrlinge des
Metallgewerbes konnte die PRO-GE in der zweiten Verhandlungsrunde
einen erfolgreichen Abschluss erzielen. Die kollektivvertraglichen
Mindestlöhne werden ebenso wie die Ist-Löhne ab 1. Jänner um 3,3
Prozent erhöht, die Lehrlingsentschädigungen steigen um
durchschnittlich über sieben Prozent. „Damit ist auch im
Metallgewerbe ein Abschluss gelungen, der die gute Wirtschaftslage
widerspiegelt und entsprechend kräftige Steigerung der realen
Einkommen bringt“, zieht PRO-GE-Verhandlungsleiter Rainer Wimmer
Bilanz.

Zwtl.: Mehr Zuschläge für Überstunden

Neben den Lohnerhöhungen stand aufgrund des von der Regierung
beschlossenen neuen 12-Stunden-Tages auch im Metallgewerbe die
Arbeitszeit im Mittelpunkt der Verhandlungen. Für lange Arbeitstage
über 10 Stunden wurde eine zusätzliche Pause von 10 Minuten
vereinbart. Ab der dritten Überstunde eines Arbeitstages wird bis 19
Uhr künftig ein 75-prozentiger Zuschlag ausbezahlt (ab 19 Uhr gilt
wie bisher ein 100-prozentiger Zuschlag). Die Nachtarbeitszulage wird
in vier Jahresetappen von jeweils rund sieben Prozent auf 2,53 Euro
angehoben.

Auch bei der Arbeitszeit konnte man ein neues Modell etablieren,
das mittels Betriebsvereinbarung umgesetzt werden kann. Innerhalb
eines Durchrechnungszeitraums von acht Wochen kann die tägliche
Normalarbeitszeit auf zehn Stunden ausgedehnt werden, wenn die
durchschnittliche wöchentliche Normalarbeitszeit innerhalb dieses
Zeitraums 36 Stunden nicht überschreitet. Die Normalarbeitszeit darf
in einzelnen Wochen 50 Stunden nicht überschreiten. Bei einem
Durchrechnungszeitraum von 13 Wochen kann die tägliche
Normalarbeitszeit auf zehn Stunden ausgedehnt werden, wenn die
durchschnittliche wöchentliche Normalarbeitszeit innerhalb dieses
Zeitraums 36 Stunden nicht überschreitet. Die Normalarbeitszeit darf
dabei in einzelnen Wochen 48 Stunden nicht überschreiten.

Das Ergebnis im Überblick:

KV-Mindestlöhne +3,3 ProzentnIst-Löhne +3,3 ProzentnNeuer Mindestlohn 1.882,69 EuronLehrlingsentschädigungen 675/850/1.120/1.490 Euro (durchschnittliche Erhöhung 7,1 Prozent)nZulagen und Aufwandsentschädigungen +3,3 ProzentnJährlich +7,0 Prozent mehr für Nachtarbeit bis 2021n10 Minuten bezahlte Pause nach der 10. ArbeitsstundenAnhebung der Zuschläge bei der dritten und den folgenden Überstunden vor 19 Uhr und nach der 50. Arbeitsstunde auf 75 ProzentnGeltungstermin: 1. Jänner 2019nLaufzeit: 12 Monaten Der Geltungsbereich des Kollektivvertrags betrifft viele
verschiedene Berufsgruppen: Unter anderem Elektrotechnik,
Metalltechnik, Mechatronik und Kfz-Mechanik sowie die Gruppe der
Installateure. (Schluss)

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