Standortentwicklungsgesetz – Ecker: SPÖ fordert zurück an den Start
SPÖ-KMU-Sprecherin hält Eingriffe in Beteiligtenrechte für unions- und verfassungswidrig – Rechtsunsicherheit für Projekte wird größer, Verfahren werden länger dauern
Wien (OTS/SK) – Die SPÖ fordert, dass man beim umstrittenen
Standortentwicklungsgesetz zurück an den Start geht. Denn die
Einwände gegen den Regierungsentwurf, die in der
Ausschussbegutachtung vorgebracht wurden, sind drastisch, sagt
SPÖ-KMU-Sprecherin Cornelia Ecker. Trotz der massiven Kritik haben
die Regierungsparteien und die Neos das Gesetz am Freitag im
Wirtschaftsausschuss beschlossen. Aus Sicht der SPÖ ist die Absicht
wichtig, Verfahren für Großprojekte einfacher zu machen und zu
beschleunigen. „Das darf aber nicht bedeuten, dass die Rechte von
Anrainern und Umweltorganisationen eingeschränkt werden“, sagt Ecker.
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Das Standortentwicklungsgesetz ist nach Ansicht der SPÖ
verfassungs- und EU-rechtlich anfechtbar, es greift tief und
unverhältnismäßig in die Rechte von Anrainern, Umweltorganisationen
und Bundesländern ein.
Dazu kommt, „dass das Gesetz seinen Zweck verfehlen wird, weil
so UVP-Verfahren weder einfacher noch schneller werden, sondern
komplizierter, langwieriger und jedes Ergebnis mit größter
Rechtsunsicherheit behaftet ist“, so Ecker.
Das Bundesverwaltungsgericht(bei dem die Verfahren laut
Standortgesetz nach zwölf Monaten landen) warnt vor längeren
Verfahren. In der Stellungnahme des BVwG heißt es: „Das
Bundesverwaltungsgericht verfügt jedoch über keinen eigenen
Sachverständigenapparat, und die Verfügbarkeit geeigneter
Sachverständiger stellt schon jetzt eines der Hauptprobleme bei der
Durchführung zügiger Beschwerdeverfahren dar. Aus diesem Grund könnte
es zu weiteren Verfahrensverzögerungen kommen.“
Noch deutlicher die Warnung in der Stellungnahme des
Dachverbands der Verwaltungsrichter. Sie sehen die Regierungsvorlage
im „Widerspruch zur EU-UVP-Richtlinie 2011/92/EU und der dazu
ergangenen Rechtsprechung des EuGH“. Und sie raten Projektwerbern
davon ab, die angeblich verfahrensbeschleunigende Säumnisbeschwerde
zu nutzen, wenn die Behörde nicht binnen 12 Monaten entschieden hat.
In der Stellungnahme der Verwaltungsrichter heißt es:
„Vernünftiger Weise sollte diese erleichterte Möglichkeit der
Säumnisbeschwerde von den Projektwerbern nicht genutzt werden oder
sie wird zu einer weiteren Verfahrensverzögerung gegenüber dem
Ist-Zustand führen. Die Bestimmung sollte im Interesse zügiger
Verfahren entfallen.
Ein weiterer Kritikpunkt, den die SPÖ-KMU-Sprecherin im
Ausschuss ansprach, ist der sogenannte Standortentwicklungsbeirat.
Hier beraten sechs Mitglieder, welche Vorhaben standortrelevant sind
und welche nicht und geben dann Empfehlungen ab. Ernannt werden diese
Personen vom Wirtschaftsministerium. Dazu Ecker: „Ist das transparent
und können diese Personen wirklich objektiv sein?“ Auch die Kosten
von 400.000 Euro für jene vier Personen, die für diesen Beirat
angestellt sind, hält Ecker für mehr als hinterfragungswürdig.
Die SPÖ hat im Wirtschaftsausschuss am Dienstag letzte Woche
durchgesetzt, dass es eine Ausschussbegutachtung gegeben hat.
Zunächst wollten die Regierungsparteien das Gesetz ohne weitere
Begutachtung beschließen. Die inzwischen eingegangenen 25
Stellungnahmen sind fast durchwegs kritisch.
Neben der scharfen Kritik von BVwG und Fachverband der
Verwaltungsrichter lehnen die Bundesländer Wien und Kärnten den
Regierungsvorschlag vehement ab. Auch Niederösterreich kritisiert,
dass die Bundesländer bei Großprojekten nicht mehr mitreden dürfen.
Und: Alle Umweltorganisationen bringen massive Einwände ein, weil
gegen Verfassung und EU-Recht verstoßen werde und die Rechte von
Umweltschützern und Anrainern beschnitten werden.
Service: Hier der Link zur Parlamentsseite mit den gesammelten
Stellungnahmen:
[https://www.parlament.gv.at/PAKT/VHG/XXVI/AUA/AUA_00008/index.shtml#
tab-Stellungnahmen]
(https://www.parlament.gv.at/PAKT/VHG/XXVI/AUA/AUA_00008/index.shtml#
tab-Stellungnahmen)
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