Standortentwicklungsgesetz passiert den Wirtschaftsausschuss
Grünes Licht auch für Änderungen im Wirtschaftskammergesetz
Wien (PK) – Mit den Stimmen der Regierungsparteien und der NEOS
verabschiedete der Wirtschaftsausschuss heute das
Standortentwicklungsgesetz und schickte die Materie damit auf den Weg
ins Nationalratsplenum. Eine in der letzten Sitzung am 27. November
auf Initiative der SPÖ beschlossene neuerliche Einholung von
Stellungnahmen änderte nichts an der grundsätzlichen Haltung der
Fraktionen zu dem Regierungsentwurf, der für standortrelevante
Großprojekte im Wesentlichen ein beschleunigtes Verfahren vorsieht.
ÖVP und FPÖ erwarten sich davon vor allem wichtige Impulse für
Investitionen, Standort und Beschäftigung und rechnen zudem auch mit
schnelleren Entscheidungen über Vorhaben zur Umsetzung der Klima- und
Energiestrategie. Die SPÖ hingegen sah ihre Bedenken durch die
Ausschussbegutachtung bestätigt, kritisierte mangelnde Transparenz
des Verfahrens im Beirat über die Zuerkennung der Standortrelevanz
und warnte insgesamt vor zusätzlichem Verwaltungsaufwand sowie
komplexeren Verfahren. Für JETZT wiederum steht fest, dass das Gesetz
Wirtschaftsinteressen den Vorrang gegenüber Umweltinteressen
einräumt.
Beschlossen wurde zudem eine Novelle zum Wirtschaftskammergesetz, die
vor allem Klarstellungen für die Kammerwahlen trifft. Nachdem die
Abgeordneten auch hier im Rahmen einer Ausschussbegutachtung
Stellungnahmen eingeholt hatten, wurde der entsprechende
Gesetzesantrag der Regierungsparteien mit den Stimmen von ÖVP und FPÖ
angenommen.
Beschleunigtes Verfahren für standortrelevante Projekte
Nach den Bestimmungen des Standortentwicklungsgesetzes (372 d.B.)
muss nun spätestens nach 18 Monaten Klarheit über standortrelevante
Großprojekte herrschen. Als standortrelevant gelten dabei Vorhaben
von überregionaler Bedeutung mit einem maßgeblichen
Investitionsvolumen, die außerordentlich positive Auswirkungen auf
den Wirtschaftsstandort und die Beschäftigung erwarten lassen. Über
das Vorliegen einer Standortrelevanz entscheidet das
Wirtschaftsministerium im Einvernehmen mit dem
Infrastrukturministerium innerhalb einer Frist von sechs Monaten auf
Basis einer Empfehlung eines sechsköpfigen Standortbeirats, dessen
Mitglieder von sechs Ressorts nominiert werden. Projekte, die im
besonderen Interesse der Republik liegen, werden zudem in einer
Verordnung kundgemacht.
An die Zuerkennung der Standortrelevanz knüpfen sich sodann
verfahrensbeschleunigende Maßnahmen in anderen Materiengesetzen. So
muss die Behörde im Genehmigungsverfahren die Entscheidung über den
Antrag spätestens zwölf Monate nach Antragstellung treffen. Nach
Abschluss des Ermittlungsverfahrens ist innerhalb von acht Wochen der
Bescheid zu erlassen. Vorgesehen ist überdies eine
verschuldensunabhängige Säumnisbeschwerde. Der
Verfahrensbeschleunigung dient zudem auch die Auferlegung der
Kostenlast für schuldhaft verspätete Vorbringen.
Regierungsparteien erwarten sich Impulse für Standort, Beschäftigung
und Klimastrategie
„Es geht nicht um das automatische Ja, sondern um schnellere
Entscheidungen im Interesse von Versorgungssicherung,
Wettbewerbsfähigkeit und Arbeitsplätzen“, bekräftigte
Wirtschaftsministerin Margarete Schramböck. Die Entscheidungen können
sowohl positiv als auch negativ ausfallen, der
Umweltverträglichkeitsprüfung werde inhaltlich nicht vorgegriffen,
stellte sie klar. Bisher habe es bloß „ungefähre“ Fristen gegeben,
was dazu führte, dass in der Praxis die Verfahrensdauer vielfach aus
dem Ruder gelaufen sei. Lange Verfahren würden sich aber als Hemmnis
für den Standort, die Betroffenen, aber auch für die Umsetzung der
Klimaziele auswirken, gab Schramböck zu bedenken und erinnerte in
diesem Zusammenhang daran, dass es sich etwa in Niederösterreich bei
vielen der Projekte um Wildparks handelt.
Auch Andreas Ottenschläger (ÖVP) sah volkswirtschaftliche und
ökologische Aspekte angesprochen. Dem ÖVP-Mandatar geht es dabei vor
allem um Investitionen, Wettbewerbsfähigkeit und Arbeitsplätze, aber
auch um die Beschleunigung von Energie- und Infrastrukturprojekten.
FPÖ-Abgeordneter Wolfgang Klinger geht davon aus, dass die kürzere
Verfahrensdauer und die damit verbundene Entbürokratisierung zu mehr
Kosteneffizienz führen werde. Wenig Verständnis äußerte er für die
Einwände der Opposition, der er vorwarf, nach Haaren in der Suppe zu
suchen.
SPÖ und JETZT beklagen mangelnde Transparenz und zweifeln an
Verfahrensbeschleunigung
Der Grundgedanke sei gut, mit diesem Gesetz werde die notwendige
Verfahrensbeschleunigung aber nicht gelingen, überwog bei
SPÖ-Abgeordnetem Reinhold Einwallner die Skepsis. Die Verfahren
würden bloß komplexer, worunter letztlich die Rechtssicherheit leide.
Ein Neuerungsverbot würde reichen, um zu einem zügigen Abschluss zu
kommen, pflichtete ihm sein Fraktionskollege Alois Stöger bei und gab
überdies zu bedenken, viele Projekte seien durch Unstimmigkeiten in
der Politik in die Länge gezogen worden. Cornelia Ecker (SPÖ)
erinnerte an kritische Stellungnahmen aus der Begutachtung und
bemängelte vor allem das Verfahren im Beirat über die Zuerkennung der
Standortrelevanz als intransparent. Auch würde das Gesetz neue
Bürokratie und zusätzliche Kosten mit sich bringen.
Auch Bruno Rossmann (JETZT) sah durch die eingelangten Stellungnahmen
seine Bedenken gegen eine „Sonderbehandlung“ bestimmter Projekte
bestätigt. Die Kriterien für die Zuerkennung der Standortrelevanz
seien äußerst breit angelegt, was eine gewisse Willkür für die
Entscheidung des Beirats eröffne. Der JETZT-Mandatar zweifelte
überdies auch, dass es durch die neuen Bestimmungen tatsächlich zu
einer Verfahrensbeschleunigung kommen werde. Insgesamt räume das
Gesetz Wirtschaftsinteressen einen Vorrang gegenüber Umweltinteressen
ein, fasste er seine Kritik zusammen.
Abgeordnete beschließen auch Novelle des Wirtschaftskammergesetzes
Verabschiedet wurde auch eine Novelle zum Wirtschaftskammergesetz
(506/A) – dies ebenfalls nach Einholung von Stellungnahmen durch den
Ausschuss. Im Vordergrund stehen dabei Bestimmungen über die Wahlen
zur Kammer. So sieht der entsprechende Antrag der Regierungsparteien,
der die Zustimmung von ÖVP und FPÖ erhielt, eine Reduktion der Zahl
der bei der Einreichung eines Wahlvorschlags notwendigen
Unterstützungserklärungen von derzeit zehn auf sieben vor. Bei der
Art der Wahlkartenkuverts orientiert man sich an der für den Bund
geltenden Lösung. Klarstellungen trifft die Initiative überdies in
Bezug auf die Reihung von strittigen Listenplätzen.
Das Gesetz enthalte technische Anpassungen im Lichte der kommenden
Wirtschaftskammerwahlen, erklärte Ausschussobmann Peter Haubner
(ÖVP). Mit den Änderungen folge man einem von einer breiten Mehrheit
getragenen Beschluss des Wirtschaftskammer-Parlaments.
SPÖ-Abgeordnete Cornelia Ecker kritisierte das Wahlrecht in der
Wirtschaftskammer als extrem undemokratisch und beklagte überdies,
dass es nicht wie ursprünglich vereinbart zur Einsetzung einer
Arbeitsgruppe in der Wirtschaftskammer gekommen sei. Kein großer Wurf
sei diese Novelle, waren sich Reinhold Einwallner (SPÖ) und Josef
Schellhorn (NEOS) einig, die beide auf eine Kammerreform im Sinne von
direkter Demokratie und Transparenz pochten. Einwallner trat nun
dafür ein, die fraktionellen Gespräche in der Kammer abzuwarten,
konnte sich aber mit seinem Antrag auf Vertagung nicht durchsetzen.
(Schluss) hof
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