„profil“: BFA-Bescheide mit seltsamen Begründungen
Mehrere Fälle mit kuriosen Erklärungen des Bundesamts für Fremdenwesen und Asyl
Wien (OTS) – Das Nachrichtenmagazin „profil“ zitiert in seiner Montag
erscheinenden Ausgabe aus weiteren seltsamen Bescheiden des
Bundesamts für Fremdenwesen und Asyl (BFA), das die erste Instanz im
Asylverfahren ist. Im ersten Fall wird eine afghanische Mutter
befragt. Das Einvernahmeprotokoll vermerkt zu ihrem Kleidungsstil:
„VP [vernommene Person, Anm.] trägt kein Kopftuch, hat eine grüne
Spitzenbluse an und Sportschuhe.“ Im ablehnenden Bescheid führt die
Behörde aus, der Afghanin fehle es an westlicher Orientierung.
„Darüber hinaus sind Sie fast ein Jahr in Österreich aufhältig und
tragen weiterhin ein Kopftuch […].“
Fall zwei: Einer 86-jährigen Ukrainerin wird der Aufenthaltstitel
verwehrt, obwohl ihre Tochter und ihr Enkel in Österreich leben und
sich um die pflegebedürftige Dame kümmern. In der Einvernahme betont
die Ukrainerin, dass sie in ihrer Heimat niemanden habe. Das BFA
befindet: „Der Kontakt zu Ihren in Österreich lebenden
Familienangehörigen kann […] telefonisch bzw. durch Besuche
aufrechterhalten werden.“
Im dritten von „profil“ beschriebenen Fall geht es um einen
Afghanen, der zum Christentum übergetreten ist. Das BFA will ihm den
subsidiären Schutz wegnehmen. Begründung: Er wisse zu wenig über die
Unterschiede zwischen den Religionen. Die Ausführungen gipfeln in der
Feststellung: „Somit geht also der Islam von guten Menschen aus und
das Christentum in erster Linie davon aus, dass alle Menschen böse
sind und dies keiner mehr gutmachen kann.“
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