„profil“: Niederösterreichische Beamtin handelte nicht im Sinne des Kindeswohls
Weder Bescheide noch Berufungen für junge Afghanen
Wien (OTS) – Wie das Nachrichtenmagazin „profil“ in seiner Montag
erscheinenden Ausgabe berichtet, steht jene Beamtin, die im Land
Niederösterreich für unbegleitete minderjährige Flüchtlinge zuständig
ist, nicht zum ersten Mal in der Kritik. Sie hatte vor zwei Wochen
ein Rundmail verschickt, um das inzwischen wieder geschlossene
Quartier in Drasenhofen für die bevorstehende Visite von
FPÖ-Landesrat Gottfried Waldhäusl mit Jugendlichen zu füllen (profil
berichtete). Die Landesbedienstete legte bereits in der Vergangenheit
das gesetzlich verankerte Kindeswohl mitunter recht eigenwillig aus.
Seit der damalige ÖVP-Landeshauptmann Erwin Pröll 2015 aus der
niederösterreichischen Kinder- und Jugendhilfe eine
Koordinierungsstelle für unbegleitete minderjährige Flüchtlinge
herauslöste, ist die erwähnte Landesbedienstete für die rechtliche
Vertretung minderjähriger Asylwerber im Verfahren zuständig. In
dieser Rolle weigerte sie sich mehrfach, für junge Afghanen ein
Rechtsmittel einzulegen, und rückte deren Bescheide nicht heraus, so
dass die betroffenen Jugendlichen auch nicht anderweitig rechtlichen
Beistand holen konnten. Nun stellt sich heraus, dass ihre Weigerung,
im Sinne der Jugendlichen zu handeln, in zwei Fällen sogar vor
Gericht landete. Hier bekamen zwei Afghanen im Vorjahr Recht. Das
Gericht in Wiener Neustadt bestellte einen sogenannten
Kollisionskurator, der die Rechtsmittel schließlich gegen den Willen
der Beamtin einbrachte, berichtet „profil“.
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