Parlament: TOP im Nationalrat am 11. Dezember 2018

Aktuelle Stunde zu „Ein Jahr Regierung“; Don’t Smoke-, Frauen- und ORF-Volksbegehren; ÖBIB wird zu ÖBAG, Verbot u.a. von Ustascha-Symbolen

Wien (PK) – „Ein Jahr Regierung: Rechtsruck und soziale Kälte“ ist
der Titel der Aktuellen Stunde, die am Dienstag den Auftakt für die
letzten drei Nationalratssitzungstage in diesem Jahr geben wird.
Gleich danach stehen das „Don’t Smoke“-Volksbegehren, das
Frauenvolksbegehren und das Volksbegehren zur Abschaffung der
ORF-Gebühren erstmals auf der Tagesordnung im Parlament. Beschlossen
werden sollen dann unter anderem ein Verbot für AsylwerberInnen und
andere Drittstaatsangehörige ohne Daueraufenthaltsrecht, in
Österreich Hieb- und Stichwaffen wie bestimmte Messer bei sich zu
führen. Durch ein neues Netz- und Informationssicherheitsgesetz soll
die Cybersicherheit in Österreich erhöht werden. Passkontrollen, etwa
am Flughafen Wien Schwechat, können in Hinkunft außerdem auch von
speziell geschulten Verwaltungsbedienstete durchgeführt werden. Das
steirische Hochwassergebiet Gasen bekommt für Schutzmaßnahmen 5,3
Mio. € aus dem Katastrophenfonds, die ÖBIB wird zur ÖBAG sowie der
Internationale Entwicklungsfonds wieder aufgefüllt. Zudem werden
Ustascha-Symbole oder der „Wolfsgruß“ sowie weitere extremistische
Symbole in Österreich künftig strafbar sein.

Aktuelle Stunde

Die Sitzung beginnt um 11.00 Uhr. Das Thema der Aktuellen Stunde „Ein
Jahr Regierung: Rechtsruck und soziale Kälte“ wurde von der Fraktion
JETZT gewählt.

Erste Lesungen: Don’t Smoke-, Frauen- und ORF-Volksbegehren

Anfang Oktober hatten die Österreicherinnen und Österreicher die
Möglichkeit, drei Volksbegehren zu unterstützen. Neben der „Don’t
Smoke“-Initiative lagen auch das Frauenvolksbegehren und ein
Volksbegehren zur Abschaffung der ORF-Gebühren zur Unterzeichnung
auf. Alle drei haben die Hürde von 100.000 Unterschriften genommen
und wurden dem Nationalrat nun zur Behandlung vorgelegt. Alle drei
Initiativen werden jeweils in einer Ersten Lesung grundsätzlich
diskutiert, bevor sie den entsprechenden Fachausschüssen –
Gesundheits-, Gleichbehandlungs- und Verfassungsausschuss –
zugewiesen werden.

Das „Don’t Smoke“-Volksbegehren zielt auf ein totales Rauchverbot in
der Gastronomie ab, wie es vom Nationalrat eigentlich schon 2015
beschlossen worden war. Mit 881.692 Unterschriften ist es, nach
Anzahl der Stimmen gerechnet, das sechsterfolgreichste der Zweiten
Republik.

Das Frauenvolksbegehren konnte 481.959 UnterstützerInnen verbuchen.
Es enthält einen umfassenden Forderungskatalog: So sollen etwa
politische und andere leitende Funktionen zur Hälfte mit Frauen
besetzt werden; zudem geht es um die Schließung der Einkommenslücke;
eine weitere Forderung zielt auf die schrittweise Reduktion der
Wochenarbeitszeit auf 30 Stunden mit variablem Lohn- und
Personalausgleich ab. Außerdem wollen die InitiatorInnen einen
Rechtsanspruch auf Betreuung für jedes Kind bis zum 14. Lebensjahr.

Für das Volksbegehren „ORF ohne Zwangsgebühren“ haben 320.264
ÖsterreicherInnen unterschrieben. Sie unterstützten die Forderung,
die ORF-Gebühren und die von der GIS gleichzeitig eingehobenen
Landesabgaben ersatzlos abzuschaffen und zudem die parteipolitische
Einflussnahme auf ORF-Organe zu beseitigen. Auch eine alternative
Finanzierung des ORF aus dem Budget lehnen sie als „zusätzliche
Steuer“ ab.

Tragen von Ustascha-Symbolen und türkischer „Wolfsgruß“ werden in
Österreich strafbar

Das Parlament hat bei der Verabschiedung eines Anti-Terror-Pakets
2014 auch ein neues Symbole-Gesetz beschlossen. Seither ist die
Verwendung und Verbreitung von Symbolen des Islamischen Staates, der
Al-Qaida und diesen Gruppierungen nahe stehenden Organisationen
verboten. Wer dagegen verstößt, wird mit einer Geldstrafe bis zu
4.000 € oder einer Freiheitsstrafe bis zu einem Monat bestraft. Im
Wiederholungsfall drohen Geldstrafen bis zu 10.000 € bzw. sechs
Wochen Haft.

Nun soll dieses Verbot auf weitere extremistische Gruppierungen
ausgedehnt werden. Betroffen sind die sunnitisch-islamistische
Muslimbruderschaft, die türkischen „Grauen Wölfe“, die Kurdische
Arbeiterpartei (PKK), die Hamas, der militärische Teil der Hisbollah,
die seinerzeit mit dem NS-Regime kooperierende kroatische Ustascha
sowie sonstige Gruppierungen, die von der Europäischen Union als
terroristische Vereinigung oder Organisation bewertet werden.
Außerdem soll normiert werden, dass nicht nur Abzeichen und Embleme
zu den Symbolen gehören, sondern auch Gesten. Damit wird das Zeigen
des „Wolfsgrußes“ unter Strafe gestellt.

SPÖ beantragt Änderung des Abzeichengesetzes

Mitverhandelt mit dem Symbole-Gesetz wird eine Initiative der SPÖ, in
der diese in Reaktion auf die Diskussion um das jährlich abgehaltene
„Ustascha-Treffen“ in Bleiburg eine Änderung des Abzeichengesetzes
vorschlägt. Demnach soll nicht nur das Tragen von Abzeichen und
Uniformen einer in Österreich verbotenen Organisation untersagt sein,
sondern auch das Verwenden einschlägiger Symbole, Embleme und
Uniformteile ausländischer Organisationen, die mit einer in
Österreich verbotenen Organisation zusammengearbeitet oder in anderer
Weise kooperiert haben. Im Innenausschuss fand die
Oppositionsfraktion dafür keine Mehrheit.

Änderungen im Waffengesetz

Die bessere und systematische Rückverfolgung von Schusswaffen über
ihre gesamte Lebensdauer hinweg und Regelungen für halbautomatische
Schusswaffen mit hoher Magazinkapazität stehen im Mittelpunkt der
Umsetzung einer EU-Richtlinie im Waffengesetz. Darüber hinaus
beschäftigt sich der Gesetzesvorschlag unter anderem mit großteils
erleichternden Bestimmungen für Jägerinnen und Jäger, die regelmäßig
die Jagd ausüben. Ihnen soll künftig bei der Jagd das Führen einer
Schusswaffe der Kategorie B (in der Regel Faustfeuerwaffen) mit einer
Jagdkarte und einer Waffenbesitzkarte erlaubt sein. Zudem sollen sie
Schalldämpfer verwenden dürfen, bei denen der Schuss zwar deutlich
hörbar ist, mit denen aber Gehörschäden vorgebeugt wird. Erstmals
wird der Begriff „Sportschützen“ definiert und die Rahmenbedingungen
des Schießsports werden geregelt. Drittstaatsangehörigen ohne
dauerhaftes Aufenthaltsrecht ist es derzeit verboten, Schusswaffen zu
führen – künftig soll dieses Verbot auf alle Waffen nach dem
Waffenrecht zutreffen. Darunter sollen dann auch beispielsweise
bestimmte Messer fallen. Bei PolizistInnen, die einen Waffenpass
beantragen, entfällt schon jetzt die Prüfung, ob ein Bedarf für das
Führen von Faustfeuerwaffen gegeben ist. Künftig sollen auch
JustizwachebeamtInnen und Angehörige der Militärpolizei in den Genuss
einer solchen Regelung kommen.

Katastrophenschutzabkommen mit Russland

Die gegenseitige Hilfeleistung bei Naturkatastrophen bzw. technischen
Katastrophen ist Hauptaspekt des vorliegenden Abkommens mit Russland.
Ziel ist es, im Katastrophenfall rasch und unbürokratisch Einsätze
und andere Hilfeleistungen zu ermöglichen. Zudem ist eine
Zusammenarbeit im Bereich der Prävention, etwa durch
Informationsaustausch und Expertentreffen, vorgesehen.

Ein- und Ausreisekontrollen am Flughafen Schwechat auch durch
Verwaltungsbedienstete

Künftig sollen am Flughafen Schwechat auch speziell ausgebildete
Verwaltungsbedienstete anstelle von PolizistInnen zu Ein- und
Ausreisekontrollen herangezogen werden. Entsprechende Änderungen im
Grenzkontrollgesetz sieht ein Antrag der Regierungsparteien vor.
Konkret sind die Bediensteten damit auch befugt zu überprüfen, ob bei
minderjährigen Reisenden das Einverständnis einer oder eines
Erziehungsberechtigten zur Ausreise vorliegt. Auch können sie anhand
von biometrischen Daten, der Reisedokumente und/oder eines Visums die
Identität einer Person feststellen. Entdecken sie eine Ungereimtheit,
ziehen sie Exekutivbedienstete bei und übergeben diesen die weitere
Amtshandlung samt aller möglicherweise nötigen Zwangsmaßnahmen, wie
Sicherstellungen und Festnahmen.

Zivildienstgesetz-Novelle bringt Klarstellungen beim Krankenstand von
Zivildienern

Einhelligkeit zwischen den Fraktionen wird bei der Novelle des
Zivildienstgesetzes herrschen. Sie enthält neben einer Reduzierung
von Bürokratie die Erhaltung der Attraktivität des Zivildienstes und
verbesserte Steuerungs- und Einflussmöglichkeiten des Bundes. Konkret
werden Vorgesetzte von Zivildienern künftig verpflichtet, alle drei
Jahre ein spezielles, computergestütztes Ausbildungsmodul zu
absolvieren. Außerdem wird die Möglichkeit geschaffen, einer
Einrichtung die Anerkennung als Zivildienstträger zu entziehen, wenn
sie drei Jahre lang keinen Zivildiener angefordert hat. Auch eine
nachträgliche Reduzierung der zuerkannten Zivildienstplätze ist in
Hinkunft – bei augenscheinlich fehlendem Bedarf – möglich.

Neu für Zivildiener ist, dass sie künftig automatisch aus dem
Zivildienst entlassen werden, wenn sie aus gesundheitlichen Gründen
mehr als 23 Tage dienstunfähig waren. Und zwar unabhängig davon, ob
es sich um einen längeren durchgehenden Krankenstand oder wiederholte
kürzere Abwesenheiten handelt. Ausnahmen sind nur dann vorgesehen,
wenn der Krankenstand auf die Leistung des Zivildienstes
zurückzuführen ist. Gleichzeitig kann die Zivildienstserviceagentur
eine amtsärztliche Untersuchung anordnen. Derzeit löst nur eine mehr
als 18-tägige durchgängige Erkrankung die vorzeitige Entlassung aus
dem Zivildienst aus.

Zivildiener sollen während ihres Zivildienstes außerdem in Hinkunft
ein computerunterstütztes Ausbildungsmodul „Staat und Recht“
absolvieren. Im Rahmen dieses Moduls soll unter anderem Basiswissen
über die Geschichte Österreichs, die Grundprinzipien der Verfassung,
die Staatsgewalten, den Weg der Gesetzgebung, die Gerichtsbarkeit,
Grund- und Freiheitsrechte sowie EU-Recht vermittelt werden.
Erleichterungen gibt es für Zivildiener, die sich nach der
vollständigen Ableistung des Zivildienstes bei der Polizei oder bei
der Justizwache bewerben wollen: Sie können künftig zweimalig (statt
einmalig) einen Antrag auf Erlöschen der Zivildienstpflicht
einbringen, wobei der Beginn der Berufsausübung innerhalb von zwölf
Monaten nach Stattgabe des Antrags erfolgen muss.

Maßnahmenpaket zur Erhöhung der Cybersicherheit

Ein Netz- und Informationssicherheitsgesetz zielt in Umsetzung einer
EU-Richtlinie auf die Erhöhung der Cybersicherheit ab, wobei die
einzelnen Aufgaben zwischen dem Bundeskanzler und dem Innenminister
aufgeteilt werden. Neben der Entwicklung einer entsprechenden
Sicherheitsstrategie ist unter anderem die Schaffung von
Koordinierungs- und Anlaufstellen sowie die Einrichtung von
Computer-Notfallteams geplant. Zudem werden wichtige
Infrastrukturanbieter, digitale Dienstleister und öffentliche Stellen
verpflichtet, angemessene Sicherheitsvorkehrungen zum Schutz ihrer
Netze zu treffen und etwaige Sicherheitsvorfälle zu melden.

Zusammenführung der Prüfung aller lohnabhängigen Abgaben in eine
Behörde

Die gemeinsame Prüfung aller lohnabhängigen Abgaben und Beiträge, die
„GPLA“, wird künftig in einer einheitlichen Prüforganisation
zusammengeführt. Damit will man die Rechtssicherheit und die
Servicequalität für ArbeitgeberInnen bei den Prüfvorgängen steigern
sowie die Gleichmäßigkeit der Abgabenerhebung und eine Stärkung der
Abgabemoral sicherstellen. Die Behörde soll „Prüfdienst für
lohnabhängige Abgaben und Beiträge“, kurz PLAB, heißen und sowohl die
Lohnsteuerprüfung, die Sozialversicherungsprüfung als auch die
Kommunalsteuerprüfung umfassen. Die Österreichische Gesundheitskasse
erhält das Recht, Sozialversicherungsprüfungen zu veranlassen,
Gemeinden können eine Kommunalsteuerprüfung verlangen.

ÖBIB wird zur ÖBAG

Die Österreichische Bundes- und Industriebeteiligungen GmbH (ÖBIB)
wird in eine Aktiengesellschaft, die „Österreichische Beteiligungs
AG“ (ÖBAG) umgewandelt. Durch eine Gesetzesänderung wird auch die
Bundesimmobiliengesellschaft (BIG) an die ÖBAG übertragen. Auch OMV,
Telekom, Post und Casinos Austria zählen zu den großen
Beteiligungsunternehmen. Der Verbund wird im Eigentum des
Finanzministeriums bleiben, die Beteiligung aber künftig von der ÖBAG
verwaltet. Auch die vom Bund an der APK Pensionskasse AG gehaltenen
Anteile gehen ins Eigentum der ÖBAG über.

Die Regierungsparteien argumentieren, dass eine strategische
Neuausrichtung der ÖBAG zur Erhaltung und Steigerung des Werts
bedeutsamer Beteiligungen des Bundes im Interesse des Wirtschafts-
und Forschungsstandorts und zur Sicherung und Schaffung von
Arbeitsplätzen in Österreich notwendig sei. Im Interesse der Republik
soll die ÖBAG also laut Regierungsvorlage für ein aktives
Beteiligungsmanagement als Kernaktionärin der börsenorientierten
Beteiligungsunternehmen für eine nachhaltige und langfristige
Wertschöpfung sorgen. Die Eigentümerinteressen des Bundes will man
mit einem aktiven Beteiligungsmanagement und von der ÖBAG nominierten
Aufsichtsratsmitgliedern wahren.

Der Aufsichtsrat wird daher aus neun Mitgliedern, zusammengesetzt aus
sechs KapitalvertreterInnen und drei ArbeitnehmervertreterInnen,
bestehen. Deren fachliche Expertise will man für die
Geschäftsfelderweiterung nutzen, indem künftig
Minderheitsbeteiligungen an strategisch relevanten Unternehmen
eingegangen sowie dafür Kredite vergeben werden können. Für die
Übernahme von Beteiligungen ist die Zustimmung und Evaluierung durch
ein unabhängiges Beteiligungskomitee nötig.

Der Plenartag endet mit sechs Gesetzesvorhaben aus dem Finanzbereich,
die unter einem verhandelt werden:

Verkauf von Tabakprodukten zum Erhitzen künftig erlaubt

Die Aufgaben, Ziele und Befugnisse der Monopolverwaltung GmbH werden
durch eine Änderung des Tabakmonopolgesetzes festgeschrieben. Künftig
wird die Monopolverwaltung für ihre Leistungen Gebühren einheben
können. Im Sinne der Gesundheitspolitik hätten Trafikanten neben dem
Recht, Tabakerzeugnisse zu verkaufen, auch die Verpflichtung,
Jugendschutz aktiv zu leben. Daher zähle zu den Aufgaben der
Monopolverwaltung auch die Verfolgung von gesundheits-, sozial- und
fiskalpolitischen Zielen. Das inkludiere etwa die Bestellung einer
Zahl von TabaktrafikantInnen, die zur Nahversorgung erforderlich ist,
außerdem soll die Monopolverwaltung zur Gewährleistung der
gesetzlichen Vorschriften unterstützend tätig sein und BewerberIn um
Trafiken beraten. Für diese Leistungen und für das Generieren von
individuellen Erkennungsmerkmalen soll die Monopolverwaltung GmbH
künftig Ausgabeentgelte von den Tabak-Herstellern und -Importeuren
verlangen dürfen. Mit einem Abänderungsantrag wurde in das Gesetz
zusätzlich aufgenommen, dass jeder Großhändler künftig die
monatlichen Umsätze an Tabakerzeugnissen mit TabaktrafikantInnen dem
Finanzministerium zu melden hat.

Im Finanzausschuss brachten die Regierungsparteien zudem einen
§27-Antrag zur Novelle des Tabaksteuergesetzes ein, sodass künftig
Tabak zum Erhitzen in Trafiken verkauft und versteuert werden kann.
Aktuell wird dieser in Österreich auf legalem Weg nicht angeboten.
Anders als bei Zigaretten oder Zigarren oder anderen
Rauchtabakprodukten wird hierbei der Tabak nicht verbrannt, sondern
erhitzt. Dadurch setzt sich inhalierbarer Dampf (Aerosol) frei. Vor
Markteinführung würden entsprechende Produkte durc

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