Parlament: TOP im Nationalrat am 12. Dezember 2018

EU-Erklärung von Bundeskanzler Kurz, Fragestunde, Pädagogikpaket, Standort-Entwicklungsgesetz, Nulllohnrunde für SpitzenpolitikerInnen

Wien (PK) – Am zweiten Nationalratssitzungstag nächste Woche gibt
Bundeskanzler Sebastian Kurz nach der Fragestunde eine EU-Erklärung
ab. Das Pädagogikpaket der Regierung lässt dann heftige Diskussionen
erwarten. Neben dem Standortentwicklungsgesetz stehen schließlich
noch zahlreiche weitere Beschlüsse auf dem Programm. Etwa wird das
Meldeverfahren für ausländische Studiengänge neu geregelt, das
Studentenheimgesetz neu aufgestellt und die ÖH-Wahlen 2019
verschoben. In Resolutionen wird die Regierung dazu aufgefordert, die
tägliche Turnstunde ab 2020 auch für die Pflichtschule einzuführen,
Ehrenamtliche im Sport besser zu fördern und eine Lösung für die
Kettenvertragsproblematik an Österreichs Universitäten zu finden.

Fragestunde

Am Beginn der Sitzung steht Bildungsminister Heinz Faßmann den
Abgeordneten in der Fragestunde Rede und Antwort.

EU-Erklärung des Bundeskanzlers

Bundeskanzler Sebastian Kurz gibt eine EU-Erklärung ab, in der er
auch die ersten Ergebnisse der österreichischen
EU-Ratspräsidentschaft darlegen wird. Vor dem Hintergrund, dass am
Tag davor die Abstimmung über den Brexit im britischen Parlament
stattfindet, wird die Zukunft der EU mit Sicherheit ebenfalls ein
wichtiges Thema sein. Die Parlamentsfraktionen werden die Gelegenheit
nützen, ihre Sicht der Dinge darzulegen, was eine intensive und auch
kontroverse europapolitische Diskussion erwarten lässt.

Pädagogikpaket

Heftige Diskussionen im Nationalratsplenum über das sogenannte
Pädagogikpaket lassen die Ausschussverhandlungen erwarten. Dort
wurden die gesetzlichen Neuerungen sowohl von den ExpertInnen in
einem Hearing als auch von den Abgeordneten der Regierung einerseits
und jenen der Opposition andererseits sehr unterschiedlich bewertet.
Es fielen Worte wie „demotivierend“ und „stigmatisierend“, der
Vorwurf, man bewege sich mit dem Pädagogikpaket in die falsche
Richtung, da Ungerechtigkeiten verstärkt würden, wurde laut. Der
Entwicklung des Vorschlags sei eine breite Diskussion mit sämtlichen
Bildungsdirektionen, mit LehrerInnen, Eltern, SchülervertreterInnen
und dem Qualitätssicherungsrat vorangegangen, hieß es seitens der
Regierung. Zankapfel war insbesondere die Wiedereinführung der
Ziffernbenotung ab Ende der zweiten Schulstufe.

Die als Pädagogikpaket 2018 beschlagwortete Schulrechts-Sammelnovelle
soll zu mehr Klarheit bei der Leistungsbeurteilung in Volksschulen
und Mittelschulen führen, so die Regierung in ihrem Gesetzesentwurf.
Neben Fairness und Vergleichbarkeit der Beurteilung ab Schulbeginn
will man dadurch sicherstellen, dass Förderbedarf bei SchülerInnen
frühzeitig entdeckt wird. An allen Pflichtschulen inklusive
Berufsschulen verpflichtet die anvisierte Schulrechtsnovelle folglich
SchülerInnen mit Nachholbedarf zum Förderunterricht. Überdies plant
die Regierung mit Verweis auf die Ausbildungspflicht bis 18 ein
freiwilliges 10. Schuljahr an Polytechnischen Schulen.

An den Volks- und Sonderschulen will Bildungsminister Heinz Faßmann
ab dem Jahreszeugnis der zweiten Klasse wieder Ziffernnoten
verpflichtend einführen, mit verbindlichen schriftlichen
Erläuterungen dazu. LehrerInnen hätten vor der Verteilung von
Semester- und Ganzjahreszeugnissen in Bewertungsgesprächen mit den
Erziehungsberechtigten und dem/der Schüler/in die Beurteilung zu
erklären. Eine alternative Beurteilung über die Lern- und
Entwicklungssituation der Schülerinnen und Schüler wird zwar bis zum
1. Semester der zweiten Schulstufe als Option eingeräumt, Eltern
könnten aber auch dann eine zusätzliche Benotung ihrer Kinder
verlangen. Ein Wiederholen von Schulstufen soll bei negativen
Leistungen künftig bereits ab der 2. Volksschulklasse möglich sein,
wobei ein einziges „Nicht Genügend“ im Zeugnis laut Entwurf nicht
automatisch einem Aufstieg entgegensteht. Gesamtnoten würden in den
ersten beiden Schulstufen jedoch nicht mehr erlaubt. Insgesamt werde
die klare Notensystematik in der Grundschule dem nachhaltigen Erwerb
von Grundwissen, Kernkompetenzen und Kulturtechniken dienen, heißt es
in der Regierungsvorlage.

An den Mittelschulen, wie die Neuen Mittelschulen laut Entwurf
künftig heißen werden, soll die bisherige 7-teilige Notenskala durch
eine 5-teilige ersetzt werden. Im Lehrplan sieht der
Regierungsvorschlag zudem für die 6. bis 8. Schulstufe in den
Pflichtgegenständen Deutsch, Mathematik und lebende Fremdsprache die
Leistungsniveaus „Standard“ und „Standard AHS“ – entsprechend dem
Leistungsniveau der Unterstufe der allgemeinbildenden höheren Schule
(AHS) – vor. Für einen Umstieg in die AHS darf demnach keine Note in
den Pflichtgegenständen schlechter als „Gut“ sein. Die schon
praktizierten Kind-Eltern-Lehrer-Gespräche zur Erörterung des
Leistungsstands will die Regierung beibehalten. Schulautonom sollen
die Standorte künftig über ihre leistungsabhängigen
Differenzierungsmaßnahmen entscheiden, die sie für Gruppierung und
abgestimmte Förderung der SchülerInnen setzen. Eine dauerhafte
Gruppenbildung der Jugendlichen soll in Anlehnung an die früheren
Leistungsgruppen der Hauptschulen zulässig sein.

Falls ein Schüler oder eine Schülerin am Ende der Schulpflicht
erkennt, eine falsche Entscheidung bei der Schulwahl getroffen zu
haben, oder noch Orientierungszeit für den weiteren Ausbildungsweg
benötigt, soll ihm oder ihr ein freiwilliges zehntes Schuljahr an
einer Polytechnischen Schule offenstehen. Das ist ein weiterer Teil
des Pädgogikpakets, vorgesehen für jene unter 18-jährigen
SchülerInnen, die die 9. Schulstufe nicht erfolgreich abgeschlossen
haben. Die Regierung will damit die Durchlässigkeit im
österreichischen Bildungssystem steigern. Ähnlich wie in Volks- und
Sonderschulen sowie Mittelschulen sollen an den Polytechnischen
Schulen zumindest einmal jährlich verpflichtende Unterredungen
zwischen LehrerInnen, Erziehungsberechtigten und SchülerIn
stattfinden.

Oppositionsvorschläge zur Bildungsreform

Auf wenig Gegenliebe bei der Koalition stießen im
Unterrichtsausschuss einige Initiativen der Opposition. Diese werden
wohl auch im Plenum nicht mit der erforderlichen Mehrheit rechnen
dürfen.

Das betrifft zunächst den Vorstoß der SPÖ zu einem Schulstartpaket,
um sozioökonomische Nachteile abfedern zu können. Die
SozialdemokratInnen fordern neben einer Verdoppelung des Startgelds
auf 200 € auch Maßnahmen zur besseren Vereinbarkeit von Beruf und
Familie. Unter anderem wird pro Elternteil ein Sonderurlaubstag in
der ersten Schulwoche vorgeschlagen, ein flächendeckendes Angebot
kostenloser Ganztagsschulen sowie die Bereitstellung von Tablets.

Die NEOS wiederum drängen auf ein Gesamtpaket, das folgende Punkte
umfassen sollte: zweites Gratis-Kindergartenjahr für diejenigen, die
es brauchen; Chancenbonus für alle Schulen; kostenlose Ganztagsplätze
für SchülerInnen an sogenannten Brennpunktschulen; Einführung eines
Ethik- und Religionen-Unterrichts; Einrichtung einer
Anti-Diskriminierungsstelle sowie einer Integrationsstiftung Bildung.
Die VertreterInnen der Regierungsparteien führten im Ausschuss die
bereits gesetzten Maßnahmen im Rahmen des Pädägogikpakets und der
15a-Vereinbarung für die Elementarpädagogik ins Treffen. Für die SPÖ
ist das jedoch nicht stichhaltig, da die 15a-Vereinbarung nur den
bisherigen Status quo fortsetze und auch keinen Qualitätsrahmen
festlege.

Für bedarfsorientierte Unterstützungsleistungen an Eltern von
SchülerInnen machen sich die Abgeordneten von JETZT stark. Zur
Erhebung valider Daten über die bei Schulstart sowie während des
Schuljahrs anfallenden Ausgaben der Erziehungsberechtigten solle
ihrer Meinung nach Bildungsminister Heinz Faßmann an allen Schulen
ein verpflichtendes jährliches Kostenmonitoring einführen. Die
Regierung hält diesen Vorschlag in der Praxis jedoch für nicht
umsetzbar.

Auf keine Zustimmung im Ausschuss stieß auch das Verlangen von JETZT
nach einer kostenlosen Ferienbetreuung für SchülerInnen. Besonders in
der Sekundarstufe 1 besteht nach Ansicht der AntragstellerInnen
Handlungsbedarf, weswegen sie vorschlagen, dass LehramtsstudentInnen
im Rahmen von anrechenbaren Praxis-Seminaren während der Ferien mit
den Kindern für projektorientiertes Lernen und Üben eingesetzt
werden.

Entwicklung der Donau-Universität Krems soll vorangetrieben werden

Mit einer Änderung des Universitätsgesetzes soll die Universität für
Weiterbildung Krems (Donau-Universität Krems) mehr Sichtbarkeit in
der österreichischen Universitätslandschaft erhalten. Sie soll in die
Auflistung der öffentlichen Universitäten aufgenommen und in künftige
Überlegungen zur Gestaltung der wissenschaftlichen Weiterbildung
einbezogen werden.

Zusätzlich zu diesen Änderungen im Universitätsgesetz ist eine
15a-Vereinbarung zwischen Bund und Niederösterreich geplant, mit der
die weitere Entwicklung der Donau-Universität Krems abgesichert
werden soll.

Meldeverfahren für ausländische Studiengänge wird neu geregelt

Das Meldeverfahren für Studiengänge ausländischer
Bildungseinrichtungen soll neu geregelt werden. Nachdem der VfGH die
derzeit geltende Regelung aufgehoben hat und diese mit Jahresende
ausläuft, soll mit der Novelle des
Hochschul-Qualitätssicherungsgesetzes sichergestellt werden, dass ein
verpflichtendes Meldeverfahren für ausländische hochschulische
Angebote bestehen bleibt. An die Stelle eines privatwirtschaftlichen
Verfahrens, das der VfGH nicht akzeptiert, tritt nun ein
hoheitliches.

Studentenheimgesetz

Das Studentenheimgesetz (StudHG) aus dem Jahr 1986, das seitdem nur
wenige Änderungen erfahren hat, soll in Hinblick auf die in den
letzten Jahrzehnten erfolgten Veränderungen, etwa der höheren
Mobilität von Studierenden, aktualisiert werden. Zu den Schwerpunkten
der Novelle gehört, dass die Geltung des StudHG für die Vermietung
von Heimplätzen angesichts einer wachsenden Zahl von so genannten
„gewerblichen“, nicht-gemeinnützigen, StudentenheimbetreiberInnen
gesichert werden soll. Für BetreiberInnen und Studierende soll damit
mehr Rechtssicherheit hergestellt werden. Dazu soll eine klare
Differenzierung zwischen gemeinnützigen und nicht-gemeinnützigen
Studentenheimbetreibern beitragen sowie die Schließung eines
bestehenden rechtlichen Schlupflochs zwischen StudHG und
Mietrechtsgesetz. Die Vertragsdauer soll flexibilisiert und die
Doppelgleisigkeiten zwischen Heimstatut und Heimordnung beseitigt
werden. Neu geregelt werden auch Kaution und Schlichtungsverfahren.
StudentenheimbetreiberInnen soll die Bildung von Rücklagen
erleichtert werden.

Verlegung der ÖH-Wahltage 2019

Heftigen Widerspruch der Opposition wird es voraussichtlich für den
Initiativantrag der Koalitionsfraktionen zur Vorziehung der Wahltage
der Hochschülerinnen- und Hochschülerschaftswahlen 2019 geben. Die
ÖH-Wahlen finden üblicherweise an drei Tagen der letzten Woche im Mai
statt, und zwar immer von Dienstag bis Donnerstag. Für 2019 wären das
der 28. bis 30. Mai. Da Donnerstag, 30. Mai 2019 jedoch ein Feiertag
ist, schlagen ÖVP und FPÖ eine Änderung des Gesetzes über die
Wahltage vor, die es erlaubt, die Wahlen in dieser Woche von Montag,
27. bis Mittwoch 29. Mai durchzuführen.

Kettenvertragsproblematik an österreichischen Universitäten

Auf Probleme mit Kettenverträgen an österreichischen Universitäten,
die den Brain-Drain hochqualifizierter junger Forschender verstärken,
weisen die NEOS in einer Initiative hin, der sich die übrigen
Fraktionen im Wissenschaftsausschuss nach kleinen Abänderungen der
Formulierung angeschlossen haben.

Die Fraktionen tragen mit dem Antrag nun das Anliegen an
Bildungsminister Heinz Faßmann heran, gemeinsam mit den
Universitäten, insbesondere dem Dachverband der Universitäten sowie
den VertreterInnen der ArbeitsnehmerInnen, ein modernes Arbeitsrecht
für ForscherInnen zu schaffen. Dabei soll ein besonderer Fokus auf
einer Reform des § 109 UG liegen und eine neue Kettenvertragsregelung
geschaffen werden.

Beamten-Gehälter werden 2019 um durchschnittlich 2,76% erhöht

Eine von der Regierung vorgelegte Dienstrechts-Novelle bringt wieder
zahlreiche Detailänderungen für BeamtInnen und Vertragsbedienstete.
So wird mit dem Paket etwa der neuen, ab Jänner 2019 geltenden,
Behördenstruktur im Schulbereich, Stichwort Bildungsdirektionen,
Rechnung getragen. Außerdem ist eine Flexibilisierung von Telearbeit,
die Ausdehnung der Wiedereingliederungsteilzeit auf BeamtInnen und
beamtetes Lehrpersonal, die Beschleunigung von Aufnahmeverfahren im
Exekutivdienst, der Ausbau von „Fachkarrieren“ und die bessere
Berücksichtigung von Kindererziehungszeiten bei der ruhegenussfähigen
Gesamtdienstzeit vorgesehen. Weiters werden einheitliche Bestimmungen
für den Aufbau von Zeitguthaben für Bedienstete mit All-in-Verträge
festgelegt, die Unvereinbarkeitsbestimmungen für RichterInnen
adaptiert und die Einsatzmöglichkeiten für RichteramtsanwärterInnen
ausgeweitet.

Mittels Abänderungsantrag wurde darüber hinaus der Gehaltsabschluss
für den öffentlichen Dienst in die Novelle integriert. Zwischen 2,51%
und 3,45% werden die Gehälter der BeamtInnen und Vertragsbediensteten
des Bundes demnach ab 1. Jänner steigen. Im Durchschnitt beträgt das
Plus 2,76%. Die Kosten für das Budget bezifferte Vizekanzler
Heinz-Christian Strache im Verfassungsausschuss mit 375 Mio. €. Die
anderen Neuerungen sollen laut Regierungsvorlage keine Mehrkosten
bewirken.

Im Mittelpunkt der Ausschussberatungen stand jedoch nicht der
Gehaltsabschluss, sondern eine ebenfalls in der Novelle enthaltene
Adaptierung des Ausschreibungsgesetzes. Die Opposition mutmaßt, dass
es dadurch künftig möglich werde, „politische BeamtInnen“ ohne
Ausschreibung in der Verwaltung zu installieren, was von den
Regierungsparteien jedoch zurückgewiesen wurde. Ihrer Meinung nach
wird der kritisierte Passus falsch interpretiert. Das sieht auch
Vizekanzler Heinz-Christian Strache so. Er sagte aber zu, den
Wortlaut der Bestimmung noch einmal zu überprüfen.

Über das Gesetzespaket wurde schließlich getrennt abgestimmt, wobei
die SPÖ – mit Ausnahme des Ausschreibungsgesetzes – gemeinsam mit den
Koalitionsparteien für den Entwurf votierte.

Ein Entschließungsantrag der NEOS, der auch im Plenum zusammen mit
der Dienstrechts-Novelle verhandelt wird, fand hingegen keine
Mehrheit. Die anderen Fraktionen können den Forderungen der NEOS nach
einer Angleichung des Dienstrechts öffentlich Bediensteter an den
privaten Sektor und nach einem Aus für die bezahlte Mittagspause im
öffentlichen Dienst nichts abgewinnen.

„Nulllohnrunde“ für SpitzenpolitikerInnen, mehr Spesen für
Abgeordnete

Ebenfalls einstimmig votierten die Abgeordneten im
Verfassungsausschuss für eine Novellierung des Bundesbezügegesetzes.
Zwar kritisierten die NEOS die mittels Abänderungsantrag in die
Fünf-Parteien-Initiative eingebaute „Nulllohnrunde“ für
SpitzenpolitikerInnen als „populisitische Maßnahme der Extraklasse“,
letztendlich stimmten sie dem Gesamtpaket aber doch zu.

Konkret sind von der neuerlichen Aussetzung der automatischen
Valorisierung der Politikergehälter im kommenden Jahr der
Bundespräsident, die

Pressedienst der Parlamentsdirektion
Parlamentskorrespondenz
Tel. +43 1 40110/2272
pressedienst@parlament.gv.at
http://www.parlament.gv.at
www.facebook.com/OeParl
www.twitter.com/oeparl

OTS-ORIGINALTEXT PRESSEAUSSENDUNG UNTER AUSSCHLIESSLICHER INHALTLICHER VERANTWORTUNG DES AUSSENDERS. www.ots.at
© Copyright APA-OTS Originaltext-Service GmbH und der jeweilige Aussender