Parlament: TOP im Nationalrat am 13. Dezember 2018

Kassenreform, ÄrztInnen dürfen ÄrztInnen anstellen, GREVIO-Bericht, kulturpolitische Initiativen

Wien (PK) – Am letzten Nationalratssitzungstag in diesem Jahr wird
die Kassenreform beschlossen. ÄrztInnen werden zudem erstmals andere
ÄrztInnen anstellen dürfen, die Gesetzgebungskompetenz für „Kinder-
und Jugendhilfe“ wandert zur Gänze an die Länder.

Die Sitzung beginnt um 9 Uhr.

Kassenreform

Die von der Regierung vorgeschlagene Sozialversicherungsreform, über
deren Inhalte in den vergangenen Wochen in der Öffentlichkeit als
auch im Parlament sehr kontroversiell diskutiert wurde, steht zur
Beschlussfassung im Nationalrat bereit. ÖVP und FPÖ stimmten im
Sozialausschuss für die umfangreiche Sammelnovelle, die unter anderem
eine Reduktion der Sozialversicherungsträger von 21 auf 5 sowie die
Einrichtung einer Österreichischen Gesundheitskasse (ÖGK) bringt. ÖVP
und FPÖ erwarten sich 1 Mrd. € an Einsparungen, was von der
Opposition bezweifelt wird. Sie hält an ihrer Kritik fest.

Durch die Reform wird außerdem die Sozialversicherungsanstalt der
gewerblichen Wirtschaft mit jener der Bauern zur
Sozialversicherungsanstalt der Selbständigen (SVS) verschmolzen und
die Versicherungsanstalt für Eisenbahnen und Bergbau mit der
Versicherungsanstalt öffentlich Bediensteter zur neuen BVAEB
fusioniert. Gleichzeitig sollen UnternehmervertreterInnen mehr
Einfluss in den Kassen bekommen sowie die Aufsichtsrechte des
Sozialministeriums und des Finanzministeriums ausgeweitet werden.

Mittels Abänderungsantrag wieder aus dem ASVG eliminiert haben die
Koalitionsparteien die erst vor kurzem vom Nationalrat beschlossene
und von der Opposition heftig kritisierte Bestimmung, wonach die
Ministerin notwendige „Vorbereitungshandlungen“ für jedwedes
Gesetzesvorhaben im Bereich der Sozialversicherungsgesetze setzen
darf, sofern ein entsprechender Entwurf bereits in parlamentarischer
Handlung steht. Eine generelle Ermächtigung sei zu keinem Zeitpunkt
beabsichtigt gewesen, unterstrich ÖVP im Ausschuss, vielmehr sei es
um die rechtzeitige Meldung der Anzahl der Versicherten in den
jeweiligen Trägern gegangen; dies werde nun klargestellt. Gelten soll
die neue Organisationsstruktur der Kassen ab 2020, im Sinne eines
geordneten Übergangs werden etliche Bestimmungen aber bereits 2019 in
Kraft treten.

ASVG-Novelle schafft gesetzliche Grundlage für Telerehabilitation

Am Programm des Nationalrats liegt außerdem eine weitere
ASVG-Novelle, die, ebenso wie ein zugehöriger Ausschussantrag auf
Änderung des GSVG, des BSVG und des Beamten-Kranken- und
Unfallversicherungsgesetzes, mit den Stimmen von ÖVP, FPÖ, NEOS und
JETZT rechnen kann. Mit ihr wird ausdrücklich festgeschrieben, dass
Telerehabilitation, als Teil der ambulanten Rehabilitation, zur
medizinischen Rehabilitation zählt. Die SPÖ lehnte das Vorhaben ab,
da es noch viele offene Fragen gebe und eigene gesetzliche
Bestimmungen für die Telerehabilitation aus ihrer Sicht gar nicht
notwendig ist.

Das Sozialministerium erwartet sich vom verstärkten Einsatz von
Informations- und Kommunikationstechnologien in der Rehabilitation
nicht zuletzt eine bessere Motivation von PatientInnen zur
regelmäßigen Durchführung von Übungen und damit auch längerfristige
Therapieerfolge. Durch die Möglichkeit, mit TherapeutInnen online zu
trainieren, könnten außerdem lange Anreisewege vermieden werden. In
Frage kommt Telerehabilitation gemäß den Erläuterungen zum
Gesetzentwurf insbesondere im Anschluss an eine stationäre oder
ganztägige ambulante Rehabilitation zur Festigung des
Rehabilitationserfolgs.

Novelle zum Landarbeitsgesetz bringt auch für Land- und
Forstwirtschaft neue Arbeitszeitregelungen

Für den Großteil der ArbeitnehmerInnen gelten bereits seit Anfang
September neue Arbeitszeitregelungen, Stichwort 12-Stunden-Tag. Nun
sollen die neuen Bestimmungen auch im Bereich der Land- und
Forstwirtschaft nachvollzogen werden. Die Novelle zum
Landarbeitsgesetz bringt allerdings auch etliche andere Neuerungen
für Land- und ForstarbeiterInnen. Dazu gehören etwa zusätzliche
Ausnahmen von der Sonn- und Feiertagsruhe, Maßnahmen zum
Nichtraucherschutz und mehr Transparenz bei Lohnabrechnungen und
All-In-Verträgen. Laut ÖVP fußt die Novelle auf einer Einigung der
Sozialpartner, SPÖ und JETZT stimmten im Sozialausschuss dennoch
dagegen. Sie vermissen unter anderem das Freiwilligkeitsprinzip für
die 11. und 12. Arbeitsstunde in der Landwirtschaft.

Schlüsselarbeitskräfte: Punkteschema für Rot-Weiß-Rot-Karte wird
adaptiert

Danach steht eine Änderung des Ausländerbeschäftigungsgesetzes auf
der Tagesordnung. Damit soll auf ein Erkenntnis des
Verfassungsgerichtshofs reagiert werden, der Teile der Bestimmungen
zur Rot-Weiß-Rot-Karte für Schlüsselarbeitskräfte aufgehoben hat.
Konkret geht es darum, dass es über 40-jährigen Personen mit
abgeschlossener Berufsausbildung und speziellen Fertigkeiten, anders
als UniversitätsabsolventInnen, aufgrund des Punkteschemas derzeit
nicht möglich ist, eine Aufenthalts- und Arbeitsgenehmigung als
Schlüsselkraft zu erhalten. Diese Altersdiskriminierung wird nun
durch eine Aufwertung der Kriterien „Sprachkompetenz“ und
„Berufserfahrung“ bei gleichzeitig geringerer Gewichtung des
Kriteriums „Alter“ geändert. Im Ausschuss stimmten ÖVP, FPÖ, NEOS und
JETZT dafür. Die SPÖ kritisiert, dass damit künftig auch
ArbeitnehmerInnen ohne spezielle Qualifikation mittels
Rot-Weiß-Rot-Karte nach Österreich kommen können.

ÄrztInnen dürfen erstmals andere ÄrztInnen anstellen

ÄrztInnen, die eine eigene Praxis haben, können künftig einen anderen
Arzt oder eine andere Ärztin anstellen. Die Anstellung ist auf einen
Mediziner bzw. eine Medizinerin aus demselben Fachgebiet bzw. zwei
Teilzeitstellen beschränkt, alternativ sind aber auch zwei
Teilzeitstellen möglich. In Gruppenpraxen können bis zu zwei
ÄrztInnen in Vollzeit bzw. vier ÄrztInnen in Teilzeit beschäftigt
werden. Die Abgeordneten erwarten sich von der entsprechenden
Novellierung des Ärztegesetzes eine Attraktivierung des Artzberufs,
längere Öffnungszeiten sowie generell eine bessere gesundheitliche
Versorgung vor allem im ländlichen Raum.

Weitere Punkte der Gesetzesnovelle sind eine grundlegende Reform der
Notarztausbildung sowie eine rechtliche Klarstellung, was die
Verabreichung schmerzlindernder Mittel für schwerst kranke Menschen
in der letzten Lebensphase betrifft.

Anpassungen des Krankenanstaltenrechts

Der Umsetzung des Österreichischen Strukturplans Gesundheit (ÖSG
2017), der vom Bund, den Ländern und der Sozialversicherung
beschlossen wurde, erfordert Anpassungen im Krankenanstaltenrecht.
Die sogenannte KAKuG-Novelle sieht dementsprechend vereinfachte und
flexible Formen der Organisation von Spitälern vor. Anstatt
herkömmlicher Abteilungen können kleinere Einheiten („reduzierte
Organisationsformen“) eingerichtet werden. Im Zusammenhang mit der
Hygiene in Krankenanstalten wird ausdrücklich festgelegt, dass
laufend Aufzeichnungen in elektronischer Form über Infektionen mit
Krankenhauskeimen (nosokomiale Infektionen) zu führen sind. Außerdem
werden psychiatrische Krankenanstalten verpflichtet,
freiheitsbeschränkende Maßnahmen auf elektronischem Wege zu
dokumentieren.

Im Gesundheitsausschuss hat sich dazu eine Diskussion über einen
Passus in den Erläuterungen entzündet, in dem den Ländern die
Möglichkeit eingeräumt wird, Sonderklassegebühren für jene ambulanten
Leistungen einzuheben, die bisher stationär erbracht wurden. Die
Opposition befürchtet, dass damit „VIP-Behandlungen“ für
SonderklassepatientInnen in den Spitalsambulanzen Tür und Tor
geöffnet werden.

Leichterer Zugang zu Patientenverfügungen

Mit den Stimmen von ÖVP, FPÖ, SPÖ und JETZT kann die Novelle zum
Patientenverfügungs-Gesetz rechnen. Damit soll vor allem der Zugang
zur Errichtung von Patientenverfügungen erleichtert und eine zentrale
Abfragemöglichkeit etabliert werden. In einem ersten Schritt werden
zudem die technischen Voraussetzungen für die Aufnahme von
Patientenverfügungen in das ELGA-System geschaffen. Außerdem sollen
die Patientenanwaltschaften die Errichtung von verbindlichen
Patientenverfügungen kostenlos anbieten. Da derzeit
Patientenverfügungen zum Teil in unterschiedlichen Datenbanken
erfasst sind, soll im Wege der ELGA-Technik der Zugang zu jenen
Registern geschaffen werden können, die bei den RechtsanwältInnen und
NotarInnen geführt werden. Zudem wird die Frist bis zur Erneuerung
einer verbindlichen Verfügung – rückwirkend – von fünf auf acht Jahre
verlängert. Ziel des Gesetzentwurfs ist es, dass die jeweiligen
Gesundheitsdiensteanbieter in ELGA auf die aktuellste Version der
Patientenverfügung zugreifen können.

Zutritt zu den Bundesmuseen und zur Österreichischen
Nationalbibliothek

Mit Zustimmung darf auch die Initiative der Koalitionsparteien für
eine gemeinsame Karte für den Zutritt zu den Bundesmuseen und zur
Österreichischen Nationalbibliothek rechnen. Der Besuch von
Ausstellungen in diesen Institutionen solle zu einem attraktiven
Preis möglich werden, ohne dabei die erfolgreichen derzeit geltenden
Jahreskarten zu konterkarieren, heißt es dazu. Das Ziel sei ein
ergänzendes Angebot zu bestehenden Zutrittsmodellen. Den
Oppositionsparteien war der Antrag zu unkonkret. Die VertreterInnen
der Regierungsparteien meinten wiederum, das Thema Jahreskarte müsse
der Kulturminister gemeinsam mit den MuseumsdirektorInnen konkret
ausarbeiten. Kulturminister Gernot Blümel bestätigte, dass es bereits
solche Gespräche gibt.

Abgelehnt im Ausschuss wurden hingegen mehrere Initiativen der
Fraktion JETZT. Das betraf den Vorstoß, einen niederschwelligen
Zugang zum musealen Angebot auch für weniger kaufkräftige
Publikumsschichten zu ermöglichen. Erreicht werden könnte das unter
anderem durch eine gemeinsame Jahreskarte der Bundesmuseen und der
Österreichischen Nationalbibliothek, lautet auch dieser Vorschlag
dazu.

Weitere Vorschläge von JETZT zielen auf einen freien Eintritt für
Studierende sowie auf den freien Eintritt für Lehrlinge in den
Bundesmuseen ab.

Schließlich liegt dem Plenum ein Antrag auf einen „Kulturpass“ für
alle ÖsterreicherInnen vor. Die JETZT-Abgeordneten verweisen dazu auf
den Erfolg der Aktion „Hunger auf Kunst & Kultur“, die derzeit in
acht Bundesländern einen kostenlosen „Kulturpass“ für sozial
Bedürftige anbietet. Aufbauend darauf, könnte man einen
vergleichbaren Kulturpass für alle nicht Anspruchsberechtigten zu
einem Pauschalpreis von etwa 99 € pro Jahr anbieten, so der
Vorschlag.

Bessere Abstimmung der Kulturförderung von Bund und Ländern

Für eine bessere Abstimmung von Bund und Ländern in Fragen der
Kulturförderung sprechen sich ÖVP und FPÖ aus. Eine entsprechende
Initiative wurde vom Kulturausschuss mit breiter Mehrheit an das
Nationalratsplenum weitergeleitet. Der Kulturminister soll zu diesem
Zweck den Austausch mit den zuständigen LandeskulturreferentInnen
intensivieren. Sowohl auf politischer Ebene als auch auf Beamtenebene
soll der Kultur-Dialog institutionalisiert werden. Man erhofft sich
dadurch, vorhandene Synergieeffekte besser nützen zu können.

Liste JETZT fordert Leopold-Museum als Bundesmuseum und „Haus der
Kulturen“

Zwei weitere Anträge von JETZT werden kaum die nötige Mehrheit im
Plenum finden, im Kulturausschuss wurden sie jedenfalls abgelehnt.
Das betrifft zunächst den Vorstoß, dem Leopold-Museum den Status
eines Bundesmuseums zu geben. Die derzeitige Konstruktion der
„Leopold Museum-Privatstiftung“ schaffe insbesondere Probleme beim
Umgang mit NS-Raubkunst, da das Kunstrückgabegesetz auf die Sammlung
nicht angewendet werden könne, so ein Punkt in der Begründung.
Kulturminister Gernot Blümel betonte im Ausschuss die Rolle des
Mäzenatentums und wies darauf hin, dass die Stiftung gute Arbeit
leiste. Er verwehrte sich dagegen, dass in Bezug auf
Provenienzforschung (Herkunftsforschung) und Restitution von
Raubkunst zu wenig getan werde.

In der weiteren Initiative, ein „Haus der Kulturen“ zu gründen,
monieren die AntragstellerInnen, dass angesichts einer globalisierten
Welt und eines von Binnenmigration geprägten Europas dringender
Bedarf an einer solchen Einrichtung besteht. Ausgestattet werden
könnte diese Einrichtung aus Beständen anderer Bundesmuseen.
Kulturminister Gernot Blümel hält wenig von dieser Idee. Im Ausschuss
wurde darauf hingewiesen, dass es bereits ein Volkskundemuseum und
ein Ethnologie-Museum gebe.

Buchpreisbindung

Auf wenig Gegenliebe stieß im Ausschuss der Antrag der NEOS zur
Evaluierung der Wirkung der Buchpreisbindung. Darin wird auf eine
Analyse der deutschen Monopolkommission verwiesen, die durchaus
ambivalente Auswirkungen dieses Markteingriffs festgestellt habe.
Laut NEOS könnte ein EuGH-Urteil schon bald die Buchpreisbindung als
mit der europäischen Warenverkehrsfreiheit unvereinbar erklären,
weshalb eine Folgenabschätzung eines solchen Urteils sowie eine
konkrete Definition des Schutzzieles „Kulturgut Buch“ für
entsprechende politische Entscheidungen notwendig sei. Die anderen
Fraktionen halten den Antrag für ein falsches Signal, denn dieser
suggeriere die Abschaffung der Buchpreisbindung, so die einhellige
Kritik an dem Antrag.

Von ÖVP, FPÖ und NEOS im Ausschuss abgelehnt wurde auch der Antrag
mit dem Ziel, zusätzliche Anreize für junge Menschen zu schaffen,
sich mit Kunst und Kultur auseinanderzusetzen. Die JETZT-Abgeordneten
sprechen sich darin für eine Initiative „Kulturscheck“ aus. Den
Kulturscheck in Höhe von 100 € sollen nach ihren Vorstellungen alle
ÖsterreicherInnen nach Vollendung des 18. Lebensjahres erhalten,
einlösbar in allen Kulturinstitutionen, die an der Initiative
teilnehmen. Für die SPÖ ist dies eine positive Initiative, seitens
der Koalition wurde jedoch ins Treffen geführt, dass die Kosten dafür
noch nicht abschätzbar seien.

Versuche zur Verhinderung des Heumarkt-Projekts

Auch wenn sich der Großteil des Kulturausschusses gegen das
Hochhausprojekt am Heumarkt stellt, gab es dennoch keine Zustimmung
zu den beiden Initiativen von JETZT. Ein Erfolg im Nationalratsplenum
ist daher auch nicht wahrscheinlich.

Die JETZT-Abgeordneten halten darin ihre Kritik am Wiener
Flächenwidmungsplan aufrecht. Die Flächenwidmung am Heumarkt
widerspreche völkerrechtlichen Verträgen, die Österreich eingegangen
sei und zu deren Einhaltung die Bundesregierung verpflichtet sei.
Daher solle sie eine Weisung an die Wiener Landesregierung erteilen,
um so einen völkerrechtskonformen Flächenwidmungsplan zu erwirken.
Eine weitere Möglichkeit dazu wäre es, dass die Bundesregierung
anstelle des Landes Wien einen völkerrechtskonformen
Flächenwidmungsplan erlässt, halten sie fest.

Die in den Anträgen dargelegte Rechtsmeinung wurde im Ausschuss unter
Hinweis auf VerfassungsjuristInnen stark in Zweifel gezogen. Der Gang
zum Verfassungsgerichtshof bleibe ultima ratio, sagte Blümel. Er
führe derzeit gute Gespräche und werde in diesem Sinne den Dialog zum
Erhalt des Status Weltkulturerbe weiterführen, sagte er.

Europawahlen 2019 werfen Schatten voraus

Keine Unstimmigkeiten zwischen den Fraktionen sind in Bezug auf die
erforderliche Genehmigung e

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