Umfahrung Zwölfaxing: Grünes Licht vom Bundesverwaltungsgericht

LR Schleritzko: „Wesentlicher Schritt für Entlastung der Bürgerinnen und Bürger“

St. Pölten (OTS/NLK) – Das Bundesverwaltungsgericht hat mit
Erkenntnis vom 29. November 2018 den positiven UVP-Bescheid der NÖ
Landesregierung bestätigt. Damit gibt es grünes Licht für die
weiteren Schritte zur Errichtung der Umfahrung Zwölfaxing im Zuge der
B 233. „Die positive Entscheidung des Bundesverwaltungsgerichtes ist
ein wesentlicher Schritt zur Errichtung der Umfahrung Zwölfaxing und
zur Entlastung der Bürgerinnen und Bürger vom Durchzugsverkehr“,
fasst Mobilitäts-Landesrat Ludwig Schleritzko die positiven
Auswirkungen dieses Erkenntnisses zusammen.

Ohne die Umfahrung Zwölfaxing würden 2030 rund 21.000 Fahrzeuge pro
Tag über die derzeitige Ortsdurchfahrt Zwölfaxing fahren. Mit der
Umfahrung beträgt die Entlastung für Zwölfaxing und Pellendorf
(Gemeinde Himberg) rund 50 Prozent.

Die nächsten Schritte zur Errichtung der Umfahrungsstraßen sind die
Grundeinlösungen, die Erstellung des Bauprojektes sowie eines
Übereinkommens mit dem Österreichischen Bundesheer. Möglicher
Baubeginn wäre im Laufe des Jahres 2021.

„Nach der Errichtung der Umfahrung Zwölfaxing wird für die
derzeitigen Ortsdurchfahrten ein LKW-Durchfahrtsverbot verhängt
werden. Damit wird die Lebensqualität der Betroffenen deutlich
steigen“, so Schleritzko.

Weitere Informationen: Büro LR Schleritzko, Florian Krumböck, BA,
Telefon 02742/9005-13546, E-Mail florian.krumboeck@noel.gv.at

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