Silvesterfeuerwerk: Schön, laut – und gefährlich (FOTO)
Wien (ots) – Knaller können bei leichtsinniger Anwendung schnell
Schäden verursachen. Die DVAG erklärt, welche Versicherung wofür
aufkommt und gibt Tipps für eine sichere Neujahrsfeier.
Am 31. Dezember pfeift und kracht es wieder im ganzen Land –
Silvester und Feuerwerk gehören einfach zusammen. Leider entstehen
dabei jedes Jahr aber auch zahlreiche Verletzungen und teure Schäden.
Allein in Wien fuhren Polizei, Feuerwehr und Rettungsdienste über den
letzten Jahreswechsel mehrere Tausend Einsätze. „Für eine sorgenlose
Feier ins neue Jahr ist es deshalb ratsam, einen ausreichenden
Versicherungsschutz zu haben, wie etwa eine Haftpflicht-, eine
Unfall- und eine Haushalt-/Eigenheimversicherung“, raten die Experten
der Deutschen Vermögensberatung (DVAG).
Private Haftpflichtversicherung
Hantiert ein Gast mit einem gezündeten Knallerkörper im Wohnzimmer,
kann er damit schnell unbeabsichtigt Schäden an der Einrichtung
verursachen oder sogar jemanden verletzen. Hat der leichtsinnige
Besucher eine private Haftpflichtversicherung, kommt diese in der
Regel für Schäden auf. Andernfalls muss der Verursacher aus eigener
Tasche dafür zahlen, was nicht selten zu zusätzlichen Streitigkeiten
führt. „Wichtig ist dabei zu wissen, dass die Versicherung nur zahlt,
wenn nicht vorsätzlich gehandelt wurde“, erklären die DVAG-Fachleute.
Für Eltern minderjähriger Kinder gilt die Aufsichtspflicht: Lassen
sie ihre Kinder mit Knallern unbeaufsichtigt, verletzten sie unter
Umständen ihre Obsorgepflicht – und müssen selber zahlen, wenn etwas
passiert.
Private Unfallversicherung
Feuerwerkskörper können schwere Brandverletzungen oder sogar
dauerhafte Schäden verursachen. Eine private Unfallversicherung
greift dem Betroffenen in diesem Fall unter die Arme. Mit dem
Unfallkapital können z.B. der Umbau von Wohnung oder Auto sowie für
Hilfsmittel und Therapien gezahlt werden, wenn diese von der
gesetzlichen Krankenversicherung nicht übernommen werden.
Haushaltversicherung
Auch Querschläger verursachen immer wieder teure Schäden. Fliegt eine
gezündete Rakete in eine Wohnung und beschädigt
Einrichtungsgegenstände wie Möbel, Teppiche oder anderes Eigentum,
greift die Haushaltversicherung. Diese Police übernimmt dann im
Rahmen der vereinbarten Deckungssumme die Kosten, die für Reparatur
oder Neuanschaffung anfallen.
Eigenheimversicherung
Kommt es durch Feuerwerkskörper – wie etwa einen in den Dachstuhl
schießenden Querschläger – sogar zu einem Brand, wodurch ganze Teile
eines Hauses beschädigt werden, dann hilft eine
Eigenheimversicherung. Sie übernimmt Schäden am Bau sowie an fest
installierten Einrichtungen wie etwa Einbauschränken oder Markisen.
Kfz-Kaskoversicherung
Bei Schäden am Auto in der Silvesternacht kann eine
Kfz-Kaskoversicherung helfen. Für Schäden wie zerbrochene Scheiben
oder einen Autobrand kommt eine Teilkaskoversicherung auf. Eine
Vollkaskoversicherung zahlt sogar, wenn das Auto mutwillig beschädigt
wird, der Schuldige jedoch nicht ermittelt werden kann.
12 Tipps für ein sicheres Silvester
1. Feuerwerk ist nur am Silvesterabend bis zum Neujahrstag erlaubt
2. In der Nähe von Kirchen, Krankenhäusern, Kinder- und Altenheimen
sowie Fachwerk- und Reetdachhäusern sind Knaller verboten
3. Raketen sollten senkrecht gestartet werden – Flaschen sind dabei
gute Startrampen, insofern sie fest aufgestellt sind
4. Niemals Raketen direkt aus der Hand starten lassen
5. Feuerwerkskörper dürfen nicht blindlings oder gezielt auf andere
Menschen oder Tiere gerichtet werden
6. Kinder sollten am Silvesterabend nicht unbeaufsichtigt sein – von
zündbaren Knallern oder Raketen sollten sie ferngehalten werden
7. Explodiert ein Knaller nicht, niemals erneut zünden
8. Türen und Fenster schließen, damit nicht versehentlich Böller in
die Wohnung gelangen
9. Leicht brennbare Gegenstände sicherheitshalber über Silvester
wegräumen, um Brandrisiken zu minimieren
10. Autos nicht dort parken, wo erwartungsgemäß viele Feiernde
unterwegs sind -besser in der eigenen Garage oder einer öffentlichen
Tiefgarage
11. Knaller nicht in Jacken- oder Hosentaschen tragen
12. Auf keinen Fall Knaller selbst herstellen – das kann zu schweren
Verletzungen führen und ist dazu noch strafbar
(Quelle: DVAG)
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