33. Wiener Landtag (5)
Gesetz betreffend die Anwendbarkeit des §33a VStG im Bereich der Wiener Landesrechte
Wien (OTS/RK) – LAbg Markus Ornig, MBA (NEOS) sagte, dass es sich
beim Paragrafen 33a um den Leitsatz „Beraten statt Strafen“ handle.
Das vorliegende Gesetz sehe vor, dass dieser Paragraph bei 36 Wiener
Landesgesetzen nicht zur Anwendung kommen solle. Das sei eine
„Fortsetzung der rot-grünen Law-and-Order-Politik“, die nicht nur die
persönlichen Freiheiten mündiger BürgerInnen einschränke, sondern der
Stadtkasse auch ein Plus bei den Einnahmen aus Verwaltungsstrafen
einbringen werde.
LAbg Dr. Wolfgang Ulm (ÖVP) verglich das Gesetz mit einem „Kind,
das mit dem Bad ausgeschüttet wird“. Anstatt die 36 Wiener
Landesgesetze einzeln und detailliert zu prüfen, wo der Leitsatz
„Beraten statt Strafen“ zur Anwendung kommen solle und wo nicht,
werde eine Bestimmung undifferenziert über alle Rechtsvorschriften
gestülpt. Allein 14 der betroffenen Gesetze hätten mit Gebühren und
Abgaben zu tun – hier wäre ein „bürgerfreundlicherer Zugang“
wünschenswert gewesen.
LAbg Dr.in Jennifer Kickert (Grüne) meinte, in Pragraph 33a gehe
es darum, „nicht gleich zu strafen, wenn die Voraussetzungen
stimmen“. Als Beispiel nannte sie eine geringe „Intensität der
Schädigung“ oder ein geringes Verschulden. Den nur dann mache
„Beraten statt Strafen“ Sinn. Bei den 36 angeführten Gesetzen gelte
der Beratungsvorrang nicht. Gerade bei Umwelt- oder Naturschutz sei
kaum anzunehmen, dass eine Übertretung ohne Vorsatz passiere.
LAbg. KR Erich Valentin (SPÖ) hatte eine Statistik parat, die
zeigte, wie mit BürgerInnen bei Verwaltungs-Verstößen umgegangen
werde: So habe es bei den Waste Watchern 6.074 Beratungsgespräche
gegeben, beim Thema falsch abgestellte Einkaufswagerl 26 Ermahnungen
und 40 Organmandate und bei Sperrmüll 388 Infogespräche und lediglich
acht Organmandate. Die Nicht-Anwendung des Paragraphen 33a sei laut
Valentin „berechtigt“. In der Stadt sei das „Prinzip des Ermahnens
gelebte Praxis“. Das vorliegende Gesetz stärke daher die Praxis.
StRin Mag.a Ulli Sima sagte, dass die tägliche Praxis auf
Bundesebene im Paragraphen 33a nicht ausreichend mitgedacht worden
sei. Der Anspruch auf eine schriftliche Ermahnung sei „ein großer,
sinnloser Bürokratie-Aufwand“. Allein die theoretische Möglichkeit
einer Strafe führe zu Unrechtsbewusstsein. Ziel sei die „maximale
Sauberkeit der Stadt und das Einhalten der Spielregeln“.
Abstimmung: Das Gesetz wurde mehrstimmig beschlossen.
Der 33. Wiener Landtag endete um 14.10 Uhr. (Schluss) esl/hie/ato
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