Bundesrat befürwortet gemeinsamen Prüfdienst für lohnabhängigeAbgaben

ÖVP und FPÖ für Zusammenführung der Prüfungsorganisationen der Finanzverwaltung und Sozialversicherung, Kritik der SPÖ

Wien (PK) – Mit der heute mehrheitlich im Bundesrat befürworteten
Gesetzesvorlage über die Zusammenführung der Prüfungsorganisationen
der Finanzverwaltung und der Sozialversicherung wird die gemeinsame
Prüfung lohnabhängiger Abgaben GPLA künftig im Wirkungsbereich der
Bundesfinanzverwaltung gebündelt. Durch einen neuen gemeinsamen
Prüfdienst PLAB (Prüfdienst für lohnabhängige Abgaben und Beiträge)
will die Regierung die Rechtssicherheit sowie die Vollzugs- und
Servicequalität für ArbeitgeberInnen bei den Prüfvorgängen steigern,
wie auch die BundesrätInnen seitens ÖVP und FPÖ hervorhoben. Dem
Prüfdienst sollen insbesondere die Prüfung von lohnabhängigen Abgaben
und Beiträgen – wie bisher bestehend aus Lohnsteuerprüfung,
Sozialversicherungsprüfung und Kommunalsteuerprüfung – sowie die
Durchführung von allgemeinen Aufsichtsmaßnahmen obliegen.

Im Zusammenhang mit dem „Familienbonus Plus“ wurde außerdem
befürwortet, dass in Bezug auf die Kinderbetreuungskosten bereits
ergangene Freibetragsbescheide für 2019 außer Kraft treten und durch
neue ersetzt werden sollen. Damit sollen Pflichtveranlagungen und
Nachzahlungen für das Jahr 2019 vermieden werden. Entsprechend sollen
in den Freibetragsbescheiden für die Jahre 2019 und 2020 die
Kinderbetreuungskosten auch nicht mehr enthalten sein. Darüber hinaus
soll eine Haftung des Arbeitgebers wegen unrichtiger Angaben in der
Erklärung des Arbeitnehmers hinsichtlich der Berücksichtigung des
Alleinverdiener-, Alleinerzieher-, des erhöhten
Pensionistenabsetzbetrages oder des „Familienbonus Plus“ nur dann in
Frage kommen, wenn offensichtlich unrichtige Erklärungen des
Arbeitnehmers beim Steuerabzug berücksichtigt wurden.

Löger: Struktureller Schritt im positiven Sinn

Finanzminister Hartwig Löger unterstrich, die Grundlage der
Zusammenführung sei im positiven Sinn die gute Arbeit, die beide
Seiten mit der GPLA schon bisher leisten. Mit der gemeinsamen
Prüforganisation könnten nun auch etwaige strukturelle Schwächen
minimiert werden. Zu Effizienzsteigerungseffekten werde es etwa
allein schon durch die Zusammenlegung der IT-Strukturen kommen. Im
Sinne der Selbstverwaltung der Sozialversicherungen werde dem
Minister zufolge sichergestellt, dass deren Kraft und
Eigenständigkeit gewahrt bleibe.

Kritisch zu der Zusammenführung äußerte sich Andrea Kahofer (SPÖ/N).
Sie sieht dadurch die Selbstverwaltung der Sozialversicherungsträger
gefährdet und stellte Verfassungswidrigkeit in den Raum. Darüber
hinaus werde auch Gemeinden und Städten die Prüfkompetenz entzogen,
so Kahofer. Sie befürchtet darüber hinaus, dass mangelnde Kontrolle
entstehen und diese letztlich den DienstnehmerInnen Kosten
verursachen würde.

Demgegenüber begrüßten Elisabeth Mattersberger (ÖVP/T) und Rosa Ecker
(FPÖ/O) den aus ihrer Sicht richtigen Reformschritt. Der erste
Schritt sei die gemeinsame Prüfung GPLA gewesen, jetzt folge die
Bündelung in einer Prüforganisation, so Mattersberger. Die
anzuwendenden Rechtsvorschriften würden nun bundesweit einheitlich
ausgelegt, was indirekt auch für DienstnehmerInnen Vorteile bringe.
Ecker betonte, dass allein etwa die Vermeidung von Doppelprüfungen –
bis auf einige Einspruchsfälle – zu Effizienz führe. Der Prüfbeirat
bestehe weiterhin und werde die Interessen der Sozialversicherungen
und Kommunen gewährleisten. Verfassungsrechtliche Bedenken kann sie
nicht nachvollziehen, außerdem gehe die Zusammenführung der
Prüforganisationen unter anderem auf eine Empfehlung des
Rechnungshofs zurück. (Fortsetzung Bundesrat) mbu

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