Bundesrat billigt Katastrophenschutzabkommen mit Russland
Auch neues Cybersicherheitsgesetz findet Zustimmung der Länderkammer
Wien (PK) – Bereits im Jahr 2014 haben Österreich und Russland ein
Abkommen über die gegenseitige Hilfeleistung bei Naturkatastrophen
bzw. technischen Katastrophen unterzeichnet. Allerdings hat die
Regierung das Vertragswerk erst im Sommer dieses Jahres dem Parlament
zur Genehmigung vorgelegt. Nun steht das Ratifizierungsverfahren vor
dem Abschluss. Nach dem Nationalrat stimmte heute auch der Bundesrat
mehrheitlich für den Staatsvertrag . Kritik kommt von der SPÖ: Sie
hält eine Ratifizierung zum jetzigen Zeitpunkt angesichts der
Vorfälle im Asowschen Meer für verfehlt.
Auch mehrere Gesetzesvorlagen aus dem Zuständigkeitsbereich von
Innenminister Herbert Kickl haben die Länderkammer des Parlaments
passiert. Das betrifft neben einem neuen Netz- und
Informationssicherheitsgesetz Novellen zum Waffengesetz, zum
Symbole-Gesetz, zum Zivildienstgesetz und zum Grenzkontrollgesetz,
wobei die Beschlüsse teils einstimmig, teils mehrheitlich erfolgten.
Katastrophenschutzabkommen: SPÖ kritisiert Zeitpunkt der
Ratifizierung
Ziel des Katastrophenschutzabkommens mit Russland ist es, im
Katastrophenfall rasch und unbürokratisch Einsätze und andere
Hilfeleistungen zu ermöglichen, etwa durch die rasche Ausstellung von
Einreisevisa oder die erleichterte Verbringung notwendiger
Ausrüstungsgegenstände und Hilfsgüter über die Grenze. Zudem wurde
eine Zusammenarbeit im Bereich der Prävention, etwa durch
Informationsaustausch und Expertentreffen, vereinbart. Gelten soll
das Abkommen den Erläuterungen zufolge nur für das international
anerkannte Gebiet der russischen Föderation, die Regierung hat dazu
eine entsprechende Erklärung in Aussicht gestellt.
Ähnliche Abkommen gibt es bereits mit fast allen Nachbarländern
Österreichs sowie mit Albanien, Jordanien, Kroatien, Marokko und
Moldawien. Darauf machte auch Innen-Staatssekretärin Karoline
Edtstadler aufmerksam. Sie konnte, wie auch die Bundesräte Gottfried
Sperl (FPÖ/St) und Eduard Köck (ÖVP/N), die Bedenken der SPÖ nicht
nachvollziehen. Rasche Hilfe im Katastrophenfall sei wichtig und
müsse losgelöst von anderen Fragen gesehen werden. Auch sei das
Abkommen keine Einbahnstraße, auch Österreich könnte einmal Hilfe
nötig haben.
Bundesrat Sperl hob hervor, dass Russland mit vielen anderen Ländern
wie Deutschland und Frankreich ähnliche Abkommen abgeschlossen habe.
Zudem betonte er, dass für etwaige Einsätze das Prinzip der
Freiwilligkeit gelte.
Der Appell der Koalitionsparteien, dem Abkommen zuzustimmen,
fruchtete bei der SPÖ allerdings nicht. Das Abkommen sei völlig in
Ordnung, „wir hätten dem gerne zugestimmt“, sagte Stefan Schennach
(SPÖ/W). „Aber nicht jetzt!“ Angesichts der Vorfälle im Asowschen
Meer vor der Halbinsel Krim könne man nicht „business as usual“
machen. Schennach plädierte dafür, die Ratifizierung zu verschieben,
konnte sich damit aber nicht durchsetzen.
Einhellige Zustimmung zu Netz- und Informationssicherheitsgesetz
Einhellige Zustimmung erteilte die Länderkammer dem neuen Netz- und
Informationssicherheitsgesetz , das – in Umsetzung einer
EU-Richtlinie – auf die Erhöhung der Cybersicherheit in Österreich
abzielt. Neben der Entwicklung einer umfassenden Sicherheitsstrategie
sieht es unter anderem vor, Koordinierungs- und Anlaufstellen zu
schaffen, Computer-Notfallteams einzurichten und Vorsorge für
Cyberkrisen zu treffen. Zudem werden wichtige Infrastrukturanbieter,
digitale Dienstleister und öffentliche Stellen mit dem Gesetz
verpflichtet, angemessene Sicherheitsvorkehrungen zum Schutz ihrer
Netze zu treffen und etwaige Sicherheitsvorfälle zu melden.
Da von den Vorgaben auch Bereiche betroffen sind, die grundsätzlich
in die Zuständigkeit der Länder fallen, hätte der Bundesrat das
Gesetz mit einem Veto zu Fall bringen können. Er verzichtete aber
ausdrücklich auf einen Einspruch und nahm den Gesetzesvorschlag
einstimmig – und damit auch mit der erforderlichen
Zweidrittelmehrheit – an. Es sei wichtig, den Fokus auf
Cybersicherheit zu richten und Sicherheitslücken zu schließen, machte
der niederösterreichische FPÖ-Bundesrat Andreas Spanring geltend. Man
müsse sich nur vorstellen, was ein dreitägiger Stromausfall oder ein
längerer Zeitraum ohne Zugriff aufs eigene Bankkonto bedeuten würde.
Mit dem Gesetz stelle man eine stärkere Zusammenarbeit und einen
Informationsaustausch zwischen Behörden und Unternehmen sicher, hob
der steirische ÖVP-Bundesrat Armin Forstner hervor.
Detailliert auf die Cybersicherheits-Strategie der EU und den
vorliegenden Gesetzentwurf ging der Tiroler SPÖ-Bundesrat Stefan
Zaggl ein. Man müsse sich vor Cyberkriminalität schützen, mahnte er
und zeigte sich zuversichtlich, mit dem vorliegenden Gesetz
Cyberattacken verhindern bzw. vermindern zu können.
Staatssekretärin Edtstadler versicherte, dass Cybersicherheit für die
Regierung absolute Priorität habe. Nicht nur in Österreich, sondern
auch auf EU-Ebene widme man diesem Thema viel Aufmerksamkeit.
Zivildienst soll weiter attraktiv bleiben
Von einem Großteil der BundesrätInnen wurde auch die Novelle zum
Zivildienstgesetz befürwortet. Deren Ziel ist es, die Attraktivität
des Zivildienstes, etwa durch eine Reduzierung von Bürokratie, zu
bewahren. Gleichzeitig erhält der Bund verbesserte Steuerungs- und
Einflussmöglichkeiten. Für die Zivildiener selbst bringt das Paket
ein neues computergestütztes Ausbildungsmodul „Staat und Recht“,
zudem werden sie künftig nach dem 23. Krankenstandstag automatisch
aus dem Zivildienst entlassen.
In der Debatte gab es von allen Seiten viel Lob für den Zivildienst.
Dieser sei mittlerweile eine tragende Säule der Zivilgesellschaft
geworden, so der allgemeine Tenor. Von Seiten der Grünen mischten
sich aber auch kritische Töne in die Diskussion. Nach Meinung von
David Stögmüller wird den Zivildienern nicht jene Wertschätzung
entgegengebracht, die sie verdienen. Er forderte unter anderem eine
Verkürzung des Zivildienstes auf sechs Monate und eine Anpassung der
Grundvergütung an die Höhe der Mindestsicherung von 883 €, ein von
ihm dazu vorgelegter Entschließungsantrag wurde wegen unzureichender
Unterstützung aber nicht zur Verhandlung zugelassen und daher auch
nicht abgestimmt.
Staatssekretärin Karoline Edtstadler betonte, dass Zivildiener auch
künftig vorrangig Rettungsorganisationen und
Katastrophenschutzeinrichtungen zugewiesen werden.
Novellen zum Waffengesetz, zum Symbole-Gesetz und zum
Grenzkontrollgesetz
Unbeeinsprucht blieben schließlich auch Novellen zum Waffengesetz ,
zum Symbole-Gesetz und zum Grenzkontrollgesetz . Sie bringen unter
anderem strengere Regelungen für halbautomatische Schusswaffen mit
hoher Magazinkapazität und ein Verbot für AsylwerberInnen und andere
Drittstaatsangehörige ohne dauerhaftes Aufenthaltsrecht in
Österreich, Messer und andere Hieb- und Stichwaffen mit sich zu
führen. Zudem wird die Verwendung und Verbreitung von Symbolen
zahlreicher extremistischer Gruppierungen wie etwa der kroatischen
Ustascha, der türkischen Grauen Wölfe oder der kurdischen PKK unter
Strafe gestellt. Erleichterungen sind für JägerInnen und
Sportschützen vorgesehen. Ein- und Ausreisekontrollen, insbesondere
am Flughafen Wien Schwechat, können künftig auch von speziell
geschulten Verwaltungsbediensteten durchgeführt werden. (Fortsetzung
Bundesrat) gs/see
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