Bundesrat – Weber/Schabhüttl: Nein zu Polizisten zweiter Klasse
Änderung des Grenzkontrollgesetzes ermöglicht die Übergabe von Befehls- und Zwangsgewalt an private Sicherheitsdienstleister
Wien (OTS/SK) – „Wir wollen keine Privatpolizei und wir wollen auch
keine Teilpolizistinnen oder Teilpolizisten zweiter Klasse“, betont
Martin Weber heute, Mittwoch, im Bundesrat. Die Änderung des
Grenzkontrollgesetzes mache das aber möglich. Es gäbe den
Landespolizeidirektoren die Befugnis, nicht nur Organen des
öffentlichen Sicherheitsdienstes, sondern auch anderen
Vertragsbediensteten hoheitliche Befehls- und Zwangsgewalt zu
übertragen. Verwaltungsbeamte würden so etwa zu Ein- und
Ausreisekontrollen am Flughafen Schwechat eingesetzt – ohne eine
entsprechende polizeiliche Ausbildung. „Aus sozialdemokratischer
Sicht muss das Gewaltmonopol auch weiterhin in staatlicher Hand
bleiben“, so Weber. Als Polizist betont Bundesrat Jürgen Schabhüttl,
dass die Einführung von HilfspolizistInnen zweiter Klasse abzulehnen
sei. Stattdessen brauche es voll ausgebildete PolizistInnen und eine
ausreichende Darstellung der Planstellen im Budget. ****
Außerdem brauche es eine stärkere Reglementierung von privaten
Sicherheitsfirmen, fordert Weber. Die ÖVP-InnenministerInnen der
letzten zehn Jahre hätten es verabsäumt, auf den Boom im privaten
Sicherheitssektor angemessen zu reagieren. Es müsse etwa geklärt
werden, unter welchen Umständen private Sicherheitsbedienstete eine
Waffe tragen und welche Einsätze sie durchführen dürfen. „Vor wenigen
Wochen erst ist aufgeflogen, dass ein Rechtsextremer aus dem nahen
Umfeld des bekannten Neonazis Gottfried Küssel als Security im
parlamentarischen Untersuchungsausschuss zur BVT-Affäre gearbeitet
hat“, erinnert Weber. “Über eine private Sicherheitsfirma kam dieser
rechtsextreme ‚Privatsheriff‘ bis ins Innerste unserer Demokratie.
Dieser Mitarbeiter hatte sogar einen Sperrvermerk vom Bundesheer,
aber trotzdem eine Waffe bekommen.“ Weber betont, dass hier dringend
Handlungsbedarf bestünde. (Schluss) md/nw
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