FMA veröffentlicht Leitfaden IT-Sicherheit für Pensionskassen
Wien (OTS) – Österreichs Finanzmarktaufsichtsbehörde (FMA) hat heute
ihren Leitfaden IT-Sicherheit für Pensionskassen veröffentlicht. Sie
weitet damit die hohen Aufsichtsstandards für IT- und
Cyber-Sicherheit, die sie bereits in anderen Bereichen des
Finanzmarkts etabliert hat, auch auf die Unternehmen der
betrieblichen Altersvorsorge aus. Im Lauf des Jahres 2018 hat die FMA
bereits vergleichbare Leitfäden für Banken, Versicherungen und
Wertpapierdienstleister erlassen. Die Unternehmen am österreichischen
Finanzmarkt profitieren somit von einheitlichen Rahmenbedingungen für
die Digitalisierung ihrer Geschäftsmodelle.
Die Pensionskassen sind ein wichtiger Pfeiler der Altersvorsorge
in Österreich. Mit dem Leitfaden IT-Sicherheit stellt die FMA sicher,
dass dieser Pfeiler auch in einem digitalisierten Finanzmarkt weiter
stabil ist. Wie relevant IT-und Cyber-Risiken am Finanzmarkt sind
wurde zuletzt von einer Studie des Internationalen Währungsfonds IWF
untermauert. Alleine durch Cyber-Angriffe entstehen demnach im
globalen Finanzsystem jährlich Schäden in der Größenordnung von rund
100 Mrd. US-Dollar.
Vor diesem Hintergrund hat die FMA das Thema IT-Sicherheit bereits
für das ablaufende Jahr zu einem ihrer Aufsichts- und
Prüfschwerpunkte erklärt. Ende November hat sie angekündigt, diesen
Schwerpunkt im Jahr 2019 beizubehalten. Der Fokus wird im neuen Jahr
auf der praktischen Umsetzung der Leitfäden liegen. „Heuer haben wir
uns mit der Theorie beschäftigt, im nächsten Jahr folgt die Praxis.
Wir werden in die Unternehmen gehen und überprüfen, ob unsere
Anforderungen auch eingehalten werden“, so die Vorstände der FMA,
Helmut Ettl und Klaus Kumpfmüller.
Zentrales Element des Leitfadens ist die Einrichtung eines
umfassenden IT-Risikomanagements und eines
Informationssicherheitsmanagements. Die Pensionskassen haben dafür
eine eigene IT-Strategie zu formulieren und eine IT-Governance
einzurichten, die jeweils vom Vorstand zu verantworten sind. Dazu
Helmut Ettl und Klaus Kumpfmüller: „Eine IT Strategie alleine reicht
nicht. Papier kann sehr geduldig sein. Wir verlangen, dass das Thema
in den Unternehmen tatsächlich höchste Priorität hat. IT-Sicherheit
ist Chefsache.“
Abhängig von der Größe des Unternehmens und der individuellen
Risikosituation kann daneben auch die Einrichtung eines
Informationssicherheitsbeauftragten erforderlich sein, der die
Integrität und Vertraulichkeit der im Unternehmen verwalteten Daten
sicherzustellen hat. Die Pensionskassen bestimmen im Rahmen der
FMA-Vorgaben in erster Linie selbst, welche Methoden, Systeme und
Prozesse in Bezug auf die IT-Sicherheit angemessen sind. Damit folgt
die FMA auch im Pensionskassenbereich konsequent dem Grundsatz der
Proportionalität.
Den „FMA Leitfaden IT-Sicherheit Pensionskassen“ finden Sie auf
der FMA-Website unter: https://www.fma.gv.at/fma/fma-leitfaeden/
Finanzmarktaufsicht
Mag. Stefan Maier
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