Gemeinschaftsverpflegung: Herkunft der Rohstoffe kann nachvollzogen werden
Bereits 3 Millionen Essen pro Jahr sind über kontrollierte Systeme verfügbar
Wien (OTS) – Für die Herkunftskennzeichnung von Lebensmitteln in
Betrieben der Gemeinschaftsverpflegung gibt es mehrere freiwillige
Systeme. Dazu zählen die Marke „Gut zu wissen“ und das
Österreichische Umweltzeichen für Gemeinschaftsverpflegung.
„Gut zu wissen“ ist ein Gemeinschaftsprojekt der
Landwirtschaftskammer (LK) Österreich, der AMA-Marketing GmbH und des
Clusters „Gastronomie, Gemeinschaftsverpflegung und touristische
Initiativen“. Gemeinsam wurde die Richtlinie „Transparente Herkunft
in der Gemeinschaftsverpflegung“ entwickelt. Mit der Marke „Gut zu
wissen“ werden jene Betriebe gekennzeichnet, die bei Fleischsorten
und Eiern die Herkunft nachvollziehbar machen wollen. Es handelt sich
um ein freiwilliges System, mit dem Konsumenten eine möglichst
einfache Information über die Herkunft der eingesetzten Rohstoffe
erhalten. So soll ein bewusster Konsum ermöglicht werden.
Nach Abschluss eines Pilotprojekts in Niederösterreich wurde für
die im Jahr 2017 veröffentlichte Richtlinie ein bundesweites
Beratungs- und Kontrollsystem entwickelt und etabliert. Nach ersten
Rückmeldungen aus der Praxis der Projektpartner, Berater sowie
Kontrollstellen erfolgte im Jahr 2018 eine praxisnahe
Weiterentwicklung sowie die Umstellung auf ein zweistufiges
Beratungssystem. Kontrolliert wird die korrekte Umsetzung der
Richtlinie durch externe Kontrollstellen. Diese werden laufend in die
Projektweiterentwicklung miteinbezogen.
Zwtl.: Herkunft unter der Lupe
Die Herkunft des Fleisches und der verwendeten Eier und Eiprodukte
(inklusive Haltungsform) wird klar und gut sichtbar mit Hilfe von
Lupen dargestellt. Das Logo „Gut zu wissen“ mit rot-weiß-roter Lupe
steht für Herkunft von Fleisch und Eiern/Eiprodukten aus Österreich,
während eine transparente Lupe die Herkunft aus anderen Ländern
kennzeichnet.
An jedem Betriebsstandort muss zumindest eine dauerhafte
Basisinformation erfolgen. Dies kann beispielsweise durch einen
Aushang, einen Menüplan, ein Plakat oder einen Info-Screen erfolgen.
Die anspruchsvollere Form ist die Angabe zu Herkunft und Haltungsform
bei jeder einzelnen Speise. Eine Kombination von beiden Varianten ist
ebenfalls möglich.
In den Betrieben der teilnehmenden Gemeinschaftsverpflegung werden
die Mitarbeiter laufend über das System und die praktische Umsetzung
geschult. Das beginnt beim Einkauf der Rohstoffe und geht über die
Verarbeitung bis zur Speisenausgabe. So können alle Informationen an
die Konsumentinnen und Konsumenten weitergegeben werden.
Die derzeit teilnehmenden Betriebe der Gemeinschaftsverpflegung
produzieren insgesamt rund 3 Millionen Essensportionen im Jahr. Sie
setzen darauf, dass Kundinnen und Kunden für Transparenz und Herkunft
bereit sind, einen angemessenen Betrag pro Mahlzeit zu bezahlen, um
den höheren Aufwand abzugelten.
Zwtl.: Umweltzeichen schon seit über 20 Jahren erfolgreich
Eine weitere Initiative ist das Österreichische Umweltzeichen für
Gemeinschaftsverpflegung – eine Erweiterung des im Jahre 1996
geschaffenen Österreichischen Umweltzeichen für Tourismus. Durch den
Einsatz eines Herkunftssicherungssystems für Rohstoffe wurden neue
Maßstäbe hinsichtlich der Verwendung von Lebensmitteln mit erhöhter
Qualität in der Großküche gesetzt. Dies gewährleistet nicht nur
Transparenz, sondern auch Umweltschutz. Mit der Zertifizierung durch
das Österreichische Umweltzeichen signalisieren bereits 103 Betriebe
bewussten Rohstoffeinkauf, umweltbewusstes Handeln und die
Bevorzugung regionaler Kreisläufe.
Betriebe, die mit dem Umweltzeichen für die
Gemeinschaftsverpflegung ausgezeichnet sind, verpflichten sich etwa
zum Einsatz von regionalen und saisonalen Produkten sowie zur
Verwendung von Bio- und Fair Trade-Produkten. Sie verpflichten sich
auch dazu, bestimmte regionale Rohstoffe zu verwenden. Das sind in
den Kategorien Obst und Gemüse mindestens drei Produkte, aber auch
Erdäpfel, Milch und Milchprodukte sowie mindestens zwei
Fleischsorten. Zusätzlich ist der Betrieb zur Teilnahme an mindestens
zwei der freiwilligen Kategorien Ei/Eiprodukte, Fisch, Wild, Käse,
Brot und Gebäck verpflichtet. Darüber hinaus wird viel Wert auf eine
frische Speisenzubereitung gelegt.
Cluster „Gastronomie, Gemeinschaftsverpflegung und touristische Initiativen“
DI Elisabeth Hochwarter
Leiterin Projekt Gemeinschaftsverpflegung
Tel: 0664/8293142
office@kulinarisches-erbe.at
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