Gesetz zur Standortentwicklung vom Bundesrat mehrheitlichbefürwortet

Plattform oesterreich.gv.at, Qualität von Versicherungsvermittlern und erhöhter Schutz von Geschäftsinformationen finden Zustimmung

Wien (PK) – Der Bundesrat stimmte in seiner heutigen Sitzung
mehrheitlich dem neuen Standort-Entwicklungsgesetz zu, das
Genehmigungen von Großprojekten beschleunigen soll. Auch Änderung im
Wirtschaftskammergesetz fanden die mehrheitliche Zustimmung des
Bundesrats. Damit erfolgt nicht nur eine Klarstellung hinsichtlich
der Wahlen zur Wirtschaftskammer, es wird auch die Funktion der
Landeskammern als Standortanwalt in Zusammenhang mit UVP-Verfahren
festgelegt.

Des Weiteren bestätigte die Länderkammer einstimmig Änderungen im
E-Government-Gesetz und in anderen Regelungen, mit denen die
rechtliche Basis für die Plattform oesterreich.gv.at geschaffen wird.
Auf der Internet-Plattform werden künftig unterschiedliche Dienste
für BürgerInnen in Anspruch genommen werden können. Mit
Stimmenmehrheit befürwortete der Bundesrat eine
Versicherungsvermittlungsnovelle, mit der unter anderem die Qualität
der Ausbildung der selbstständigen Versicherungsvermittler
gewährleistet werden soll. Die Novelle folgt der
Versicherungsvertriebsrichtlinie der EU. Schließlich pflichtete eine
Mehrheit des Bundesrats einer Novelle im Gesetz gegen den unlauteren
Wettbewerb (UWG) zu, die Klarstellungen im Hinblick auf vertrauliche
Geschäftsinformationen bringt.

Standortentwicklung: Regierungsparteien begrüßen schnellere Verfahren
als Vorteil für Wirtschaft und Umwelt

Nach den Bestimmungen des Standort-Entwicklungsgesetzes soll künftig
spätestens nach 18 Monaten Klarheit über standortrelevante
Großprojekte herrschen. Als standortrelevant gelten dabei Vorhaben
von überregionaler Bedeutung mit einem maßgeblichen
Investitionsvolumen, die außerordentlich positive Auswirkungen auf
den Wirtschaftsstandort und die Beschäftigung erwarten lassen.

Günther Novak (SPÖ/K) kritisierte das Gesetz als missglückt und als
Fortsetzung jener Regierungspolitik, die laut ihm bereits bei den
Änderungen der Umweltverträglichkeitsprüfung sichtbar wurde. Das
Gesetz werde zurecht von vielen Seiten scharf kritisiert, da es die
Umwelt den Interessen der Wirtschaft unterordne. Nach wie vor bestehe
ein Grundproblem auch darin, dass die Einrichtung eines Beirats für
Projektbewilligungen keine Beschleunigung der Verfahren bringen
werde. Stattdessen werde die Transparenz der Verfahren verringert und
zusätzliche Strukturen geschaffen. Die Regelung der
Verfahrensanwaltschaft ist für Novak ebenfalls noch sehr
problematisch. Die Verkürzung der Verfahrensdauer sei allen ein
Anliegen, in der jetzigen Form diene das Gesetz jedoch nur der
Aushebelung demokratischer Standards und beschneide die Rechte von
NGOs. Auch er habe Verständnis für den Wunsch nach effizienteren
Verfahren, sagte Hubert Koller (SPÖ/St), er teile aber die Kritik an
der Aushebelung demokratischer Standards. Statt einer sinnvollen
Aufstockung der Behörde wolle man die Teilnahme an ihnen erschweren.
Auch wenn einige Kritikpunkte der ursprünglichen Regierungsvorlage
entschärft wurden, bleibe doch der negative Befund, dass die
Beschleunigung der Verfahrensdauer nur durch eine Einschränkung der
Verfahrensrechte erreicht werden soll. Damit bleiben die rechtlichen
Bedenken gegen das Gesetz bestehen, erklärte Koller.

Das Standort-Entwicklungsgesetz werde der österreichischen Wirtschaft
letztlich schaden, zeigte sich Ewa Dziedzic (Grüne/W) überzeugt.
Statt einer Beschleunigung von UVP-Verfahren würden diese nämlich
eher noch länger dauern und mehr Rechtsunsicherheit entstehen. Die
Bundesregierung versuche, Wirtschaftsinteressen über Umweltinteressen
zu stellen und wolle hart erkämpfte Rechte beschneiden. Dziedzic hält
die geplante Regelung der Standortanwälte für verfassungsrechtlich
bedenklich und im Widerspruch zur Aarhus-Konvention. Ein Recht auf
ein faires Verfahren sei damit nicht mehr gegeben. Das Argument, dass
die Verfahrensdauer beschleunigt werden müsse, ließ Dziedzic nicht
gelten. Schon jetzt liege die durchschnittliche Verfahrensdauer bei
nur sieben Monaten. Wenn einzelne umstrittene Projekte länger geprüft
werden, so sei das aus ihrer Sicht durchaus gerechtfertigt, das seien
aber Einzelfälle und nicht die Regel. Die Regierung arbeite nicht für
die Bevölkerung, sondern ausschließlich für ihre Geldgeber aus der
Wirtschaft, kritisierte die Grüne Bundesrätin.

Angesichts einer drohenden Abschwächung der Konjunktur gelte es, den
Standort zu stärken, sagte Robert Seeber (ÖVP/O). Die Verkürzung von
Verfahren für Großprojekte sei daher dringend geboten. Weder in den
Instanzenzug noch in Parteienrechte werde eingegriffen, das Gesetz
sei verfassungs- und europarechtskonform. Der Expertenbeirat sei sehr
kostengünstig eingerichtet worden. Verfahren, die bisher
durchschnittlich drei Jahre dauern, können künftig in einem Jahr
abgeschlossen werden. Hier gehe es um eine gute Abwägung von Umwelt
und Wirtschaftsinteressen und die Sicherstellung von wichtiger
Infrastruktur. Eine überfällige Maßnahme sah auch Christian Buchmann
(ÖVP/St) in dem Gesetz. Die österreichischen Unternehmen hätten ein
großes Interesse an der Entwicklung des Wirtschaftsstandorts. Die
Dauer von Bewilligungsverfahren sei für sie ein wichtiges Thema, da
Zeit ein Kostenfaktor sei. Durch strukturierte Verfahren können man
eine raschere Abwicklung erreichen, was im Interesse von Umwelt und
Wirtschaft sei. Er nehme alle kritischen Wortmeldungen sehr ernst,
betonte Buchmann, denn auch die Wirtschaft wolle das Beste für die
Umwelt. Die geplante Standortanwaltschaft solle nicht
wirtschaftsfreundlich, sondern im Sinne einer Güterabwägung
wirtschaftsgerecht entscheiden.

Das Gesetz beschneide keine Umweltrechte, hielt Gerd Krusche (FPÖ/St)
der Kritik der Opposition entgegen. Auch das Argument einer
Steigerung der Verwaltungskosten greife nicht, da lange Verfahren
letztlich viel mehr kosten würden. Derzeit sei es noch so, dass eine
Reihe von Infrastrukturprojekten, die für die Wirtschaft von großer
Wichtigkeit seien, aus fragwürdigen Gründen immer weiter verzögert
würden. Jede Verzögerung treibe aber die Projekt- und Baukosten in
die Höhe und verursache damit Kosten. Einer mutwilligen Verzögerung
von Verfahren, die es immer wieder gebe, werde nun ein Riegel
vorgeschoben, die Vertretung gerechtfertigter Interessen dabei aber
nicht eingeschränkt. Sein Fraktionskollege Michael Bernard (FPÖ/N)
begrüßte das Gesetz ebenfalls, da es dazu führe, dass
Fristüberschreitungen von Behörden, welche oft zu
Verfahrensverzögerungen führen, nun nicht mehr möglich sein werden.
Dadurch können auch viele Projekte rascher umgesetzt werden, welche
für die Umwelt wichtig seien, etwa im Bereich der erneuerbaren
Energie. Die Opposition suche nach Fehlern im Gesetz, wo es keine
mehr gebe.

Mit diesem Gesetz gehe es nicht etwa darum, ausschließlich positive
Entscheidungen durchzudrücken, sondern nur darum, rascher zu
entscheiden, betonte Bundesministerin Margarete Schramböck. Sowohl
Projektwerber als auch AnrainerInnen hätten schließlich ein Recht,
rasch zu erfahren, wie ein Verfahren ausgehe. Standortrelevante
Vorhaben seien oft auch für die Umwelt positiv, etwa im Bereich der
Infrastruktur oder der nachhaltigen Energieerzeugung. Mit dem Gesetz
werde weder in die Parteienstellung noch den Instanzenzug
eingegriffen, sondern es werde ausschließlich der Ablauf der
Verfahren beschleunigt. UVP-Verfahren sei derzeit zu unstrukturiert,
das führe dazu, dass sie sehr lange dauern und Sachverständige zu
lange binden. Über das Vorliegen einer Standortrelevanz entscheide
das Wirtschaftsministerium im Einvernehmen mit dem
Infrastrukturministerium innerhalb einer Frist von sechs Monaten auf
Basis einer Empfehlung eines sechsköpfigen Standortbeirats, dessen
Mitglieder von sechs Ressorts nominiert werden. Projekte, die im
besonderen Interesse der Republik liegen, werden zudem in einer
Verordnung kundgemacht. An die Zuerkennung der Standortrelevanz
knüpfen sich in weiterer Folge verfahrensbeschleunigende Maßnahmen,
indem auch der Staat verpflichtet werde, sich an Fristen zu halten,
erläuterte die Ministerin. Zweifellos gebe es noch einige Dinge zu
regeln, wie die Frage der Sachverständigen und der Ressourcen. Eine
Beschleunigung der Verfahren werde aber zu einer höheren
Kostenersparnis führen, als die zusätzlichen Verwaltungskosten in der
Anfangsphase ausmachen, ist die Ministerin überzeugt.

Wirtschaftskammerwahlen werden neu geregelt, Standortanwaltschaft
wird an Landeskammern übertragen

Mit Änderungen im Wirtschaftskammergesetz (WKG) haben die
Regierungsparteien eine Klarstellung hinsichtlich der Wahlen zur
Wirtschaftskammer vorgenommen. Die Zahl der bei der Einreichung eines
Wahlvorschlags notwendigen Unterstützungserklärungen wird mit dem
Ziel der Entbürokratisierung von derzeit zehn auf maximal sieben
reduziert. Bei den Wahlkartenkuverts hat man sich an der für den Bund
geltenden Lösung orientiert und für die Reihung von strittigen
Listenplätzen eine Regelung vorgenommen. Eine Bestimmung betreffend
die gemeinschaftliche Wahrnehmung von Aufgaben innerhalb der
Wirtschaftskammerorganisation verfolgt den Zweck, Synergien im
Binnenbereich der Kammer zu nutzen. Die Novelle wurde im Nationalrat
mittels eines Abänderungsantrags noch um die Bestimmung ergänzt, dass
die Landeskammern gemäß dem Umweltverträglichkeitsprüfungsgesetz
(UVP-G) im übertragenen Wirkungsbereich als Standortanwalt tätig
werden können, wenn Vorhaben Auswirkungen auf das jeweilige
Bundesland als Wirtschaftsstandort haben.

Bundesratsabgeordneter Hubert Koller (SPÖ/St) gab für seine Fraktion
bekannt, dass sie der geplanten Novelle nicht zustimmen werde.
Kleinere Unternehmen kommen nach Ansicht Kollers durch die
Wahlrechtsänderung zu kurz und „die Großen kommen an die Macht“. Er
sieht in der Novelle „wenig Wille zu einer Reform des Wahlmodus für
die nächsten Wahlen im Jahr 2020″ und erinnerte daran, dass mit der
Wahlbeteiligung bei der letzten Kammerwahl 2015 von 29,2 Prozent ein
historischer Tiefstand erreicht wurde. Es müsse das Ziel aller sein,
die Wahlbeteiligung zu heben.

Koller kritisierte insbesondere die Vorgangsweise bei der Einbringung
des „Abänderungsantrags im Nationalrat in letzter Minute, bezüglich
der Machtausübung der Wirtschaftskammer als Standortanwalt für
öffentlich relevante Projekte“. Inhaltlich wies er die Abgeordneten
der Länderkammer darauf hin, dass „die im Abänderungsantrag
enthaltene Regelung dazu führen kann, dass die Wirtschaftsministerin
über den weisungsgebundenen Standortanwalt direkt in die Verfahren
der Länder als UVP-Behörden eingreifen kann „.

Abgeordneter Christian Buchmann (ÖVP/St) sieht im Standortanwalt ein
Gegenstück zum Umweltanwalt. „Nachdem es immer wichtig ist, alle
Seiten zu hören, ist der Standortanwalt eine wichtige Einrichtung“,
erklärte er. Peter Samt (FPÖ/St) betonte, der Standortanwalt bringe
vor allem für kleiner Unternehmen am Land Vorteile, die fernab von
Wien seien. Insgesamt handelt es sich Buchmann und Samt zufolge bei
dem vom Nationalrat beschlossenen Gesetz um eine technische Novelle,
keine Reform, die im Interesse des Wirtschaftsstandorts sei. Mit der
Änderung des Wahlrechts in der Wirtschaftskammer würden kleinere
wahlwerbende Gruppen unterstützt. Der Bundesrat sprach sich
mehrheitlich für die Annahme des Gesetzes aus.

Plattform oesterreich.gv.at soll elektronische Amtswege erleichtern

Mit dem E-Government-Gesetz und weiteren Gesetzen soll unter anderem
die rechtliche Basis für die Plattform oesterreich.gv.at geschaffen
werden. Darauf sollen nicht nur bestehende Dienste, sondern auch neue
angeboten werden. So soll die Anwendungsmöglichkeiten der Bürgerkarte
auf An- und Ummeldungen im Zentralen Melderegister (ZMR) ausgedehnt
werden. Durch die Neuerungen werden überdies die Behördenwege nach
der Geburt eines Kindes durch die Einführung eines „digitalen
Babypoints“ vereinfacht. Vorgesehen ist auch ein Erinnerungsservice
über den bevorstehenden Ablauf der Gültigkeitsdauer eines
Reisepasses. Weitere Punkte der Regierungsvorlage sind die Abgabe von
Namenserklärungen unter Inanspruchnahme der Bürgerkarte sowie die
Schaffung von Abfragemöglichkeiten im Zentralen
Personenstandsregister (ZPR).

Zu diesem Tagesordnungspunkt waren die Stimmen in der Länderkammer
einhellig. Die BundesrätInnen, die sich zu Wort meldeten, sahen vor
allem im Portal oesterreich.gv.at einen „Leuchtturm“ moderner
Verwaltung. Digitalisierungs- und Wirtschaftsstandortministerin
Margarete Schramböck zufolge sollen die neuen Bestimmungen vom
„E-Government“ zum „Mobile Government“ führen. Schramböck betonte,
dass trotz Digitalisierung der Amtswege der herkömmliche Weg zu den
Ämtern erhalten bleibt. Der Bundesrat sprach sich einstimmig für die
Annahme des Gesetzes aus.

Bessere Ausbildung für VersicherungsvermittlerInnen

Durch die Umsetzung der Versicherungsvertriebsrichtlinie der EU soll
der Schutz der VersicherungsnehmerInnen verbessert werden. Die
Versicherungsvermittlungsnovelle betrifft den Versicherungsvertrieb
durch selbstständige VersicherungsvermittlerInnen – etwa
Versicherungsagenten, Versicherungsmakler, gewerbliche
Vermögensberater, Kreditinstitute sowie die Vermittler in
Nebentätigkeit. Sie regelt im Einzelnen die beruflichen und
organisatorischen Anforderungen der Branche. Man erwartet sich durch
die Umsetzung der Richtlinie eine Hebung der Qualität bei Aus- und
Fortbildung und damit einen besseren Schutz für
VersicherungsnehmerInnen.

Der SPÖ ist der Gesetzestext allerdings zu wenig konkret, wenngleich
einiges positiv bewertet wurde; sie lehnte den Entwurf daher ab.
Bundesministerin Margarete Schramböck wies darauf hin, dass es sich
um die Umsetzung einer EU-Richtlinie handle, die eine Reihe von
Verbesserungen für die Stellung der KonsumentInnen bringe. Das Gesetz
wurde mehrheitlich im Bundesrat befürwortet.

Maßnahmen gegen unlauteren Wettbewerb: Besserer Schutz von
Geschäftsgeheimnissen

Mit einer Novelle des Gesetzes gegen den unlauteren Wettbewerb (UWG)
wird einer Richtlinie der Europäischen Union über den Schutz
vertraulichen Know-hows und vertraulicher Geschäftsinformationen vor
rechtswidrigem Erwerb sowie rechtswidriger Nutzung und Offenlegung
nachgekommen. Ziel ist Verbesserung des verfahrensrechtlichen
Schutzes. Da die Betriebsräte nicht eingebunden werden, lehnt die SPÖ
das Gesetz ab. Bundesministerin Margarete Schramböck wies darauf hin,
dass die Umsetzung der EU-Richtlinie im UWG vor allem für Unternehmen
wichtig ist, die im internationalen Wettbewerb stehen. Dem Gesetz, in
dem vor allem begriffliche Klarstellungen in Bezug auf
Geschäftsgeheimnisse getroffen werden, wurde mehrheitlich zugestimmt.

Über zwei von Abgeordnetem David Stögmüller (Grüne/O) und KollegInnen
gestellten Fristsetzungsanträge wurde am Ende der Sitzung abgestimmt.
Sowohl der Antrag, dem Unterrichtsausschuss für die Behandlung eines
Entschließungsantrags zum Erhalt von Integrationsklassen an
Sonderschulen eine Frist mit 14. Februar 2019 zu setzen, als auch der
Antrag, dem Gesundheitsausschuss für die Behandlung eines
Entschließungsantrags zur Änderung des Sanitätergesetzes eine F

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