HETA: Einigung mit Gläubigern, Serbien-Anteile verkauft, neues Aufsichtsrats-Mitglied

HETA regelt einvernehmlich strittige Verbindlichkeiten und
beschert Senior-Gläubigern so signifikante Mehrerlöse von mehr als einer halben Milliarde Euro.nVerkauf sämtlicher Anteile an der HETA LEASING D.O.O. BEOGRAD
sowie an der HETA ASSET RESOLUTION D.O.O. BEOGRAD.nNeues Aufsichtsratsmitglied in der HETA ASSET RESOLUTION AG.nDie HETA ASSET RESOLUTION AG (HETA) informiert, dass im Laufe des
Dezember 2018 mit fast allen Gläubigern von strittigen
„berücksichtigungsfähigen Verbindlichkeiten“ eine finale und
einvernehmliche Lösung hinsichtlich ihrer Ansprüche erzielt werden
konnte.

Die erzielten Vergleiche haben signifikant positive finanzielle
Auswirkungen für die HETA, die sich im Jahresabschluss 2018
niederschlagen werden.

Damit verbunden ist eine wesentliche Erhöhung gegenüber der im
GSA-Abbauplan geplanten Quote von 81,3 % für alle Senior-Gläubiger.
Diese wird nun als Folge der oben beschriebenen Effekte bei 85,9 %
erwartet. Damit wird die HETA interne Quote nun um 4,6 Prozentpunkte
über dem im Juni 2018 genannten Wert von 81,3 % zu liegen kommen. Ein
Anstieg der Quote von einem Prozentpunkt entspricht rd. EUR 130 Mio.

Die HETA beabsichtigt – wie in den Vorjahren – im ersten Halbjahr
2019 einen aktualisierten Abbauplan gemäß GSA zu erstellen, der die
vorstehend beschriebenen Auswirkungen und allfällige weitere Effekte
berücksichtigt. Die wesentlichen Eckpunkte daraus werden zum
gegebenen Zeitpunkt für alle Gläubiger zugänglich auf der Homepage
veröffentlicht.

Darüber hinaus konnte die HETA einen weiteren wichtigen
Fortschritt beim Abbau ihrer Vermögenswerte erzielen. Am 18. Dezember
wurde der Verkauf sämtlicher Anteile an der HETA LEASING D.O.O.
BEOGRAD sowie an der HETA ASSET RESOLUTION D.O.O. BEOGRAD vollzogen.

Bei den Käufern handelt es sich um die KAPPA STAR LIMITED mit Sitz
in Zypern sowie die NDM ASSET MANAGEMENT D.O.O. BEOGRAD-SAVSKI VENAC
mit Sitz in Serbien. Mit diesem erfolgreichen Vollzug des Verkaufs
übt die HETA in Serbien keine operative Tätigkeit mehr aus.

Schließlich gibt die HETA eine Änderung in ihrem Aufsichtsrat
bekannt. In der heutigen außerordentlichen Hauptversammlung wurde
Herr Dr. Matthias SCHMIDT, seit 1995 Rechtsanwalt und seit 1996
Partner bei Preslmayr Rechtsanwälte, zum Aufsichtsratsmitglied der
HETA bestellt. Er folgt Herrn Dr. Karl F. ENGELHART nach, der auf
eigenen Wunsch aus dem Aufsichtsrat ausgeschieden ist. Die
Geschäftsleitung der HETA bedankt sich bei Herrn Dr. ENGELHART für
die lange und exzellente Zusammenarbeit und freut sich, dass mit Dr.
SCHMIDT ein ausgewiesener Experte in Abwicklungsfragen in den
Aufsichtsrat berufen wurde.

HETA ASSET RESOLUTION AG
Communication Management
Tel. +43 (0) 50209 2492
E-Mail: communication@heta-asset-resolution.com

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