Köstinger: „Neue Richtlinie bringt mehr Fairness für landwirtschaftliche Erzeuger“
EU-Einigung über neue Richtlinie gegen „unfaire Geschäftspraktiken“
Brüssel (OTS) – Im heutigen Trilog zwischen EU-Kommission,
EU-Parlament und der österreichischen EU-Ratspräsidentschaft kam es
zu einer Einigung über die neue Richtlinie, durch die
landwirtschaftliche Erzeuger von „unfairen Geschäftspraktiken“ besser
geschützt werden sollen. „Zum ersten Mal gibt es damit auf
europäischer Ebene ein verbindliches und detailliertes Regelwerk, das
unfaire Praktiken eindämmen und kleine Erzeuger schützen soll“, so
die EU-Ratsvorsitzende Elisabeth Köstinger. Der Einigung waren
monatelange Verhandlungen vorangegangen. „Im landwirtschaftlichen
Bereich war das das für mich wichtigste Dossier unserer
Präsidentschaft“, betonte Köstinger. Österreich hatte hier vor
wenigen Wochen schon auf nationaler Ebene strengere Regeln
angekündigt und sich damit als Vorreiter positioniert. „Wir stärken
damit die bäuerlichen Familienbetriebe, die oft einen Kampf „David
gegen Goliath“ führen müssen“, so Köstinger.
Für kleinere Akteure in der Lebensmittelversorgung ist es
wahrscheinlicher, dass sie Opfer von unlauteren Geschäftspraktiken
werden. Landwirtschaftliche Erzeuger sind besonders davon betroffen.
Grund dafür ist die fehlende Verhandlungsmacht gegenüber den
nachgelagerten Partnern, die ihre Produkte kaufen – dies vor allem
dann, wenn alternative Vertriebswege fehlen.
„Es ist in vielen europäischen Staaten zu stetigen unfairen
Vorgangsweisen großer Abnehmer gegenüber kleineren Produzenten
gekommen“, so Köstinger. „Wir wollen klare Regeln schaffen, damit
kleine Hersteller hier nicht benachteiligt werden und sich dem Druck
großer Abnehmer beugen müssen. Die Schutzmechanismen werden mit
dieser Richtlinie hier für gleiche Augenhöhe aller Partner sorgen.“
Kern der neuen Richtlinie ist der Schutz von kleinen Produzenten
und Verarbeitern gegenüber großen Abnehmern. Für die Definition
„kleinerer Hersteller“ und „großer Abnehmer“ gibt es ein
Stufenmodell, das sich an den Umsatzzahlen der Betriebe und
Unternehmen orientiert. Darüber hinaus können die Mitgliedsstaaten
eigene zusätzliche Definitionen für Unternehmensgrößen festlegen.
Welche unlauteren Geschäftspraktiken sollen durch die neue
Richtlinie vermieden werden (Auswahl):
Getroffene Vereinbarungen sollen künftig schriftlich bestätigt werdennKeine rückwirkende Änderung vertraglicher VerpflichtungennKeine Zahlungen oder sonstigen geldwerten Leistungen ohne entsprechende GegenleistungnVergeltungsmaßnahmen wenn ein Lieferant von seinen Rechten
Gebrauch machtnFestlegung einer 60-Tage Zahlungsfrist für nicht verderbliche landwirtschaftliche Erzeugnisse und LebensmittelnMindestfrist von 30 Tagen für die Stornierung von Lieferungen verderblicher ErzeugnissenBeteiligung bzw. Kostenübertragung von Werbeausgaben an die Lieferantenn Zur Unterstützung der Lieferanten und Durchsetzung:
Die Lieferanten können sich auch in ihrem eigenen Mitgliedstaat
beschweren – der Vorschlag der Kommission sah hier nur eine
Beschwerdemöglichkeit im Land des Käufers vor.
Nichtregierungsorganisationen und repräsentative Organisationen
können Beschwerden bei einer nationalen Durchsetzungsbehörde
einbringen.
Die Ermächtigungen für die Durchsetzungsbehörden zum Schutz von
Lieferanten wurden deutlich erweitert. Gleichzeitig werden die
Pflichten der Durchsetzungsbehörden ausgeweitet.
Die Strafbestimmungen wurden klarer formuliert. Alternative
Streitbeilegungsmechanismen wurden in die Richtlinie aufgenommen. Die
Kommission wird eine öffentliche Website zur Unterstützung von
Beschwerdeführern einführen.
„Die heutige Einigung ist eine deutliche Verbesserung der Stellung
kleinerer Produzenten und Lieferanten gegenüber großen Abnehmern“, so
Köstinger. „Ich freue mich, dass uns das am Ende unserer
Präsidentschaft – gemeinsam mit Kommissar Phil Hogan und dem
Verhandler des EU-Parlaments Paolo De Castro – gelungen ist“, so
Köstinger abschließend.
Bundesministerium für Nachhaltigkeit und Tourismus
Daniel Kosak und Michael Strasser
Pressesprecher der Bundesministerin
+43 1 71100 – DW 606918
daniel.kosak@bmnt.gv.at
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