Kollektivvertragspartner setzen Anrechnung von Karenzzeiten um

WKÖ-Kopf: „Sozialpartner haben Heft selbst in die Hand genommen – Gesetzgebung nicht nötig“

Wien (OTS) – „Wir begrüßen die Entscheidung der Regierung, die
Anrechnung von Karenzzeiten auch in Zukunft sozialpartnerschaftlichen
Kollektivvertragsverhandlungen von Arbeitgebern und Arbeitnehmern zu
überlassen“, betont Karlheinz Kopf, Generalsekretär der
Wirtschaftskammer Österreich (WKÖ). Schon bisher wurde in vielen
Kollektivverträgen – etwa für Industrie und Banken – Karenzzeiten auf
gesetzliche Ansprüche und Vorrückungen angerechnet. Nun wurde in den
KV-Verhandlungen der Herbstlohnrunde zwischen Arbeitgebern und
Arbeitnehmern eine Anrechnung von bis zu 24 Monaten verankert –
zuletzt im Kollektivvertrag für Handelsangestellte. Gerade im Handel
ist der Anteil an Arbeitnehmerinnen besonders hoch. In einzelnen
Branchen ist die Umsetzung einer besseren Karenzzeit-Anrechnung in
Aussicht gestellt.

„Auch wenn eine Reihe von Kollektivverträgen mit hohem
Frauenanteil, etwa für Hotel- und Gastgewerbe und für Frisöre, erst
im Frühjahr verhandelt wird und erst dann die Umsetzung möglich ist,
kann man jetzt schon sagen: Die Sozialpartner haben das Heft selbst
in die Hand genommen, sie haben Lösungen geliefert und für Frauen
positive Ergebnisse erzielt. Auch wenn die Gewerkschaft jetzt auf die
parteipolitische Argumentation der SPÖ einschwenkt und damit ihre
eigenen Erfolge und die der Sozialpartner relativiert – eine eigene
Gesetzgebung ist angesichts der jüngsten Verhandlungserfolge bei den
Karenzzeiten nicht nötig“, bringt es Kopf auf den Punkt. (PWK893/ES)

Abteilung für Sozialpolitik und Gesundheit
Mag. Dr. Rolf Gleißner
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