Moosbrugger: Erfolg – EU einig im Kampf gegen unfaire Geschäftspraktiken

Großer Erfolg für Österreichs Präsidentschaft und Ministerin Köstinger

Wien (OTS) – „Heute einigten sich auf EU-Ebene nach langen und harten
Verhandlungen die österreichische Ratspräsidentschaft, die Kommission
und das Parlament über eine neue EU-Richtlinie gegen unfaire
Geschäftspraktiken in der Lebensmittelkette. Das ist ein großartiger
Erfolg für die Ratsvorsitzende, Ministerin Elisabeth Köstinger, die
sich sowohl in Österreich als auch auf EU-Ebene dieses Themas
intensiv angenommen hatte, aber auch für EU-Agrarkommissar Phil
Hogan. Diese Entscheidung bringt für alle Beteiligten mehr Fairness
und Transparenz und führt dazu, dass kleine Erzeuger vor unfairen
Geschäftspraktiken geschützt sind. Gerade im Agrarbereich stehen
viele kleine Anbieter wenigen riesigen Handelsunternehmen gegenüber,
was in der Vergangenheit vielfach zu Problemen geführt hat. Die neuen
Regeln sorgen dafür, dass sich die Partner auf Augenhöhe begegnen
können“, erklärte LK Österreich-Präsident Josef Moosbrugger zur
Einigung über die EU-Richtlinie.

Unfaire Praktiken nicht erlaubt

Die neuen Regeln betreffen unter anderem folgende unfaire
Praktiken: So sollen getroffene Vereinbarungen künftig schriftlich
bestätigt werden, es darf zu keiner rückwirkenden Änderung
vertraglicher Verpflichtungen kommen. Ebenso wenig erlaubt sind
Zahlungen oder sonstige geldwerte Leistungen ohne entsprechende
Gegenleistung oder auch Vergeltungsmaßnahmen, wenn ein Lieferant von
seinen Rechten Gebrauch macht. Unter den Bann fallen auch eine
60-Tage-Zahlungsfrist für nicht verderbliche landwirtschaftliche
Erzeugnisse und Lebensmittel sowie eine Mindestfrist von 30 Tagen für
die Stornierung von Lieferungen verderblicher Erzeugnisse. Auch die
Beteiligung oder Kostenübertragung von Werbeausgaben an die
Lieferanten ist nicht gestattet.

„Wir sind froh, dass es Ministerin Köstinger gelungen ist, den
Schutz von kleinen Produzenten und Verarbeitern gegenüber großen
Abnehmern erstmals auf EU-Ebene fix zu verankern“, so Moosbrugger.
Die Begriffe „kleinerer Hersteller“ und „großer Abnehmer“ werden
mithilfe eines Stufenmodells definiert, das sich an den Umsatzzahlen
der Betriebe und Unternehmen ausrichtet. Darüber hinaus können die
Mitgliedstaaten zusätzliche Definitionen für Unternehmensgrößen
festlegen.

Bäuerliche Familienbetriebe stärken

„Diese neuen Regeln bringen zahlreichen kleineren Anbietern
landwirtschaftlicher Produkte die längst notwendige Waffengleichheit.
Das stärkt nicht zuletzt unsere bäuerlichen Familienbetriebe, die
entweder direkt oder indirekt über die genossenschaftlichen
Verarbeitungsbetriebe Partner des Lebensmittelhandels sind. Wir
werden nun alles tun, damit es im kommenden Jahr gelingt, die im
Regierungsübereinkommen vereinbarte Herkunftskennzeichnung bei
Verarbeitungsprodukten beziehungsweise in der
Gemeinschaftsverpflegung zu etablieren. Das bringt nicht nur mehr
Fairness, das bringt den Konsumenten mehr Wissen über die Herkunft
der Lebensmittel und damit auch Wahlfreiheit“, so Moosbrugger.
(Schluss)

Landwirtschaftskammer Österreich
Dr. Josef Siffert
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